Führerschein Entzug?

1 Antwort

Der erste Punkt war ein B-Verstoß und hatte daher noch keine direkte Probezeitrelevanz.

Der Geschwindigkeitsverstoß führte zum jetzt angeordneten Aufbauseminar. Bis zum Abschluss des Aufbauseminars haben weitere A-Verstöße keine Probezeitfolgen. Der Handyverstoß führt also nicht zur nächsten Stufe der Probezeitmaßnahmen. Das Bußgeld und der Punkt fallen aber natürlich an.

Die Führerscheinstelle hat allerdings die Möglichkeit, die Fahreignung überprüfen zu lassen, wenn innerhalb der Probezeit Verstöße begangen werden, die Anlass zur Sorge geben. dass die Fahreignung nicht vorliegen könnte. Ob deine persönliche Fallkonstellation darunter fällt, kann ich nicht beurteilen.