Freundin auto geliehen und an der garage angeeckt?

Anonymer1Alfred  05.06.2021, 11:37

Muss es denn wirklich repariert werden, wenn du schon von Spaß redest?

MaxyOo09298383 
Fragesteller
 05.06.2021, 11:38

Der ganze kotflügel hinten rechts ist eingedellt

8 Antworten

Nur eine Vollkasoversicherung würde das zahlen. Dabei würde sich der Schadensfreiheitsrabatt natürlich verschlechtern - dafür wäre dann Deine Freundin schadensersatzpflichtig.

Hast Du keine, müsste Deine Freundin den Schaden zahlen.

Ob Du es von ihr einforderst, musst Du wissen. Sonst bleibst Du halt auf dem Schaden sitzen.

Einen Schaden an Der Garage würde die Haftpflichtversicherung übernehmen. Dafür würde sich aber auch wieder der Schadenfreiheitsrabatt verschlechtern.

Da wäre es günstiger, dass in Eígenregie selbst zu spachteln und zu bemalen.

Den Spaß zahlt deine Vollkaskoversicherung. Wenn Du keine hast, zahlst Du den Spaß leider aus eigener Tasche. Den Schaden an der Garage zahlt deine KFZ-Haftpflicht.

Warum hat deine Freundin das Fahrzeug bewegt? Hast du sie beauftragt, oder hat sie sich den Wagen ausgeliehen und wieder zurückgebracht?

Der Hintergrund ist, ob es sich um eine Gefälligkeit, z.B. Umparken des Fahrzeuges, oder als Fahrer einspringen bei Unwohlsein oder Trunkenheit, oder ob es sich um eine Leihe nach § 598 BGB handelt, woraus sich ein Leihvertrag nach § 151 BGB ergibt?

Wem gehört denn die Garage?

MaxyOo09298383 
Fragesteller
 05.06.2021, 11:37

Wir wohnen zusammen in einem Einfamilienhaus,also meinem schwiegervater

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alarm67  05.06.2021, 11:42
@MaxyOo09298383

Für den Schaden an der Garage kommt die Kfz Haftpflicht auf.

Sollte Dein Fahrzeug Vollkasko versichert sein, zahlt diese den Schaden am Fahrzeug, abzüglich der Selbstbeteiligung. Du wirst aber dann auch höher gestuft, zahlst zukünftig teurere Beiträge.

Je nach Schadenshöhe muss man mal schauen, ob sich das rechnet.

Die Selbstbeteiligung und den Schaden für die Höherstufung könntest Du von Deiner Freundin ersetzt verlangen.

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Das bezahlt der der den Schaden verursacht hat...außer du hast ne Vollkasko, und aber da hast auch eine Selbstbeteiligung..

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ist ein klassischer Vollkaskoschaden. Den zahlt, wenn vorhanden, deine VK. Ob du dir das Geld (SB, Hochstufung) von deiner Freundin wiederholst, ist dann deine Sache.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung