Autounfall wertminderung wie?

6 Antworten

Grundsätzlich bekommst du das auch von der Versicherung erstattet, real aber nur die ersten paar Jahre nach Erstzulassung, danach heißt es, dass es zu vernachlässigen ist.

Bei einem Schaden von 2000€ kann der Wertvelust nicht besonders hoch sein und wenn der Gutachter seinen job richtig macht sollte die Erstattung hoch genug sein

Du kannst ein Gutachter mit einschalten und zwar Kostenlos der wird auch über die Versicherung bezahlt. Der rechnet dir das aus

Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss nicht nur den Wertverlust, sondern auch den Nutzungsausfall, Gutachterkosten sowie deine Rechtsanwaltskosten sowie eine Pauschale für den Schriftverkehr bezahlen.

Das bezahlen die freiwillig aber nie, sondern das muss man rechtsgültig einfordern. Bei Leuten, die glauben, das selber erledigen zu können, zicken sie obendrein aber auch gerne rum und verweigern gesetzeswidrig mit allerlei Ausreden diese Zahlungen. Das hat, wie viele Reportagen inzwischen berichtet haben, System. Dagegen hilft nur, die Sache gleich einem Anwalt für Verkehrsrecht zu übergeben, denn der weiß ganz genau, was und wie er fordern kann. Auch diese Kosten muss die gegnerische Versicherung bezahlen.

Bei einem Haftpflcihtschaden solltest du direkt nach dem Unfall selber einen unabhängigen kfz-Sachverständigen mit der Erstattung des Gutachtens beauftragen. Wenn an deinem Auto eine merkantile Wertminderung anfällt, dann ist diese im Gutachten mit aufgeführt und vom Schädiger bzw. seiner Versicherung zu zahlen.