Freiberufliche Tätigkeit neben dem Studium?

Mungukun  07.05.2025, 13:04

Hast du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schon an das Finanzamt gesendet als du begonnen hast, § 138 AO?

Kirill01 
Beitragsersteller
 07.05.2025, 13:06

Nein, das habe ich nicht gemacht. Denkst du, ob es in Ordnung ist, die nachzureichen?

2 Antworten

Nein, das habe ich nicht gemacht. Denkst du, ob es in Ordnung ist, die nachzureichen?

Natürlich. Je schneller desto besser. Das hätte innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden erfolgen müssen.

Meine Frage bezieht sich darauf, ob ich nun eine Steuerklärung für meine Lehrertätigkeit, die ich neben meinem Studium vom herbst 2024 bis Mai 2025 ausgeübt habe, trotzdem ausfüllen und einrechen muss?

Grundsätzlich bist du erstmal dazu verpflichtet die Einnahmen Überschussrechnung elektronisch einzureichen, § 60 Abs. 4 EStDV. Da die Übernahme des Ergebnisses aus der EÜR in die Einkommensteuererklärung nur das Abschreiben einer in die Anlage S ist und der Rest wie bei jedem anderen auch, würde ich die Einkommensteuererklärung dann gleich mit abgeben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Kirill01 
Beitragsersteller
 07.05.2025, 13:26

Alles klar! Danke dir. Könntest du bitte sagen, welche steuerliche Erfassung ich einreichen muss? Auf ELSTER gibt es einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmer (Aufnahme einer gewerblichen, oder selbstständigen (freiberuflichen) Tätigkeit). Ist das das richtige?
danke!

Wenn du damit Geld verdient hast, wollen sie das natürlich wissen.