Frage zu Erwachsenen-Adoption?
Hallo,
wir bereiten gerade die Papiere für eine Erwachsenen-Adoption vor, unser Kumpel hilft uns dabei.
Kurze Schilderung zu der Situation:
Mein Mann ist ohne Vater aufgewachsen, der ist kurz nach seiner Geburt abgehauen und hat sich nie wieder gemeldet und auch niemals Unterhalt gezahlt. Mein Mann hat ihn niemals gesehen, es besteht keinerlei Kontakt. Aber er ist als Vater eingetragen.
Später im Teenie-Alter hat mein Mann einen älteren Mann aus der Nachbarschaft kennengelernt, die zwei haben sich gut verstanden und durch gemeinsame Interessen (Autos, Handwerk, Technik) kennengelernt. Da mein Mann Handwerker ist, hat er ihm auch manchmal geholfen. Dadurch ist eine Art Vater-Sohn-Beziehung entstanden, wir treffen uns regelmäßig mit ihm zum Essen gehen oder Kaffee trinken oder Grillen und er war auch an unserer Hochzeit mit dabei.
Da der gute Herr bald 80 wird und keine Kinder und keine Ehefrau hat, hat er Angst, was mit ihm wird, wenn er sich nicht mehr alleine versorgen kann. Deshalb möchte er, dass mein Mann sein Betreuer wird und hat ihm schon Unterlagen bzgl. Finanzen und Patientenverfügung zugestanden, die meinen Mann entscheiden lässt, was im Krankheitsfall zu tun ist.
Da der gute Mann keinen gesetzlichen Betreuer will, aber sonst keine Angehörigen hat, wäre es ihm lieb, wenn mein Mann das tun würde. Als rechtlicher Sohn würde es meinem Mann natürlich viel leichter fallen.
Ob die Adoption durchgeht, wissen wir nicht, weil der gute Herr schon so alt ist.
Was ich aber nicht verstehe: Wie kann das überhaupt funktionieren, wenn es einen eingetragenen Vater gibt (Der sich aber niemals gekümmert hat)?
4 Antworten
Bei einer Erwachsenen-Adoption interessiert der Vater nicht, da die leiblichen Eltern dem nicht zustimmen müssen.
Denn anders als bei Minderjährigen-Adoption, wo der leibliche Vater dann den Rechtanspruch verliert, bleibt dieser bei Erwachsenenadoption erhalten.
Sprich: Dein Mann (und damit auch du wenn ihr keinen Ehevertrag mit Gütertrennung habt) kann dann von beiden Erben und gilt als Sohne, ist aber auch beiden zum Unterhalt verpflichtet wenn es später mal um Dinge wie Pflegeheim und Co. geht.
Ehe ihr dem einfach so zustimmt nur weil der alte Mann keinen offiziellen Betreuer haben möchte, solltet ihr das rechtlich also gut überdenken, ggf. von einem Anwalt prüfen lassen und dann entschieden, ob ihr das mit allen Vor- und Nachteilen tun wollt. Zumal es bezüglich vieler Vollmachen z.B. bei der Bank recht egal ist, sofern er sie jetzt aufstellt wo er noch fit ist, ob dein Mann der "Sohn" oder ein nicht Verwandter ist.
Ob der leibliche Vater sich gekümmert hat oder nicht ist völlig irrelevant.
Aber er müsste bei einer Volljährigenadaption nicht zustimmen.
Für die Volljährigenadoption ist die Einwilligung des leiblichen Vaters (anders als bei § 1747 BGB für die Minderjährigenadoption) nicht erforderlich. Das ergibt sich aus § 1768 Abs. 1 Satz 2 BGB, der die Anwendbarkeit von § 1747 BGB für die Volljährigenadoption explizit ausschließt.
Allerdings hat der adoptierte Sohn dann trotzdem noch keine Rechte in Bezug auf die Pflege des Adoptivvates. Dazu müssten Vollmachten ausgestellt werden.
Das muss sogar bei leiblichen Kindern geschehen: Vollmachten geben.
Vielen Dank für deine Antwort!
Dann werden wir uns um diese Vollmachten auch kümmern müssen.
Also zunächst: dass er rechtlich der Sohn wäre, hilft im Krankheitsfall des älteren Herren nicht wirklich weiter! Wenn er keine Vorsorgevollmacht hat, kann dein Mann sich als ehrenamtlicher Betreuer bestellen lassen. Das einzige, was die Vaterschaft ändern würde ist, dass er dann keine Rechnungslegung erstellen muss und befreiter Betreuer ist. Ohne Vorsorgevollmacht gibt es aber trotzdem eine Betreuung.
Rechtlich ist es bei einer reinen Erwachsnenadoption tatsächlich so, dass die Verwandschaftsverhältnisse zu den „richtigen“ Verwandten nicht erlöschen. Dein Mann hätte also 2 rechtliche Väter. Mit den Verwandten des Annehmenden wird er allerdings nicht verwandt, sondern NUR mit dem Annehmenden.
Was die Unterhaltspflicht bei dem leiblichen Vater angeht, habe ich schon davon gehört, dass man sich von seinen Eltern "scheiden lassen kann", wenn sie niemals für den Unterhalt des Kindes gesorgt haben. Und bei dem leiblichen Vater war das ja der Fall, der hat nicht einen Cent für seinen Sohn gezahlt.
Der eingetragene Vater muss dieser Adoption zustimmen - das ist definitiv eine Grundvoraussetzung, auch wenn er sich nicht gekümmert hat. Ich befürchte das ist der größste Problempunkt.
Das stimmt nicht, der eingetragene Vater muss bei einer Volljähigenadoption nicht zustimmen.
Für die Volljährigenadoption ist die Einwilligung des leiblichen Vaters (anders als bei § 1747 BGB für die Minderjährigenadoption) nicht erforderlich. Das ergibt sich aus § 1768 Abs. 1 Satz 2 BGB, der die Anwendbarkeit von § 1747 BGB für die Volljährigenadoption explizit ausschließt.
Das ist falsch. Bei einer Erwachsenen Adoption müssen die leiblichen Eltern nicht zustimmen.
Ja, denn der leibliche Vater verliert mit der Adoption einige Rechte, die man ihm nicht einfach so wegnehmen kann (beispielsweise gesetzliche Erbfolge).
Das habe ich mir schon gedacht. Deshalb bin ich auch so irritiert. Wird dann eine Anfrage an ihn versendet? Wir wissen nicht mal, wo er heute wohnt.
Normalerweise muss man sich selbst um dieses Einverständnis bemühen, so kenne ich es jedenfalls
Danke, sehr wertvolle Informationen!
Bitte verzeih meine vielleicht dumme Frage, aber: Kann man tatsächlich zwei rechtliche Väter haben?