Kann ich Auskunft vom gerichtlichen Betreuer meines Sohnes verlangen?

9 Antworten

ja dies stimmt, der Betreuer ist nun für alle festgelegten Sachen für deinen Sohn verantwortlich und er unterliegt der Schweigepflicht


Ich hatte die Betreuung abgelehnt, auf Grund da er sich um nichts
kümmert. Er mich ständig beklaut hat. Meiner Ex-frau gegenüber und mir
handgreiflich geworden ist. Habe mir ständig den A..... aufgerissen und
immer wieder habe ich nen Tritt von ihm bekommen. Also diese Vorwürfe
hier sind unberechtigt. Bei mir ist in keinster Weise etwas vorgefallen.
Von ihm sind die ganzen Vorfälle ausgegangen. Er geht nicht zur Schule,
kein Bock auf Arbeit. Alkohol und eventuell Drogen. Hat in der Vergangenheit in Supermärkten geklaut. Lässt sich auch von mir nichts sagen. Also was soll man bitte als Vater dazu noch sagen. Ich habe ernsthafte Antworten erwartet und keine Vorurteile buw. Anschuldigungen.

Ebenso hat sie ihn beleidigt, dass er geistig behindert ist usw. was gar nicht stimmt. Hat ihm verboten mir irgend etwas zu erzählen, obwohl sie noch gar nicht rechtlich in Aktion treten darf, da er noch keine 18 ist und erst wenn er 18 geworden ist, ihre Arbeit aufnehmen darf.


Ich glaube kaum dass sich eine Betreuerin selbst in die Nesseln setzen wird, indem sie dir Bullshit erzählt.

Also wird das wohl wahr sein.

Auskunft verlangen kannst du natürlich, nur wirst du keine bekommen, da tatsächlich Schweigepflicht besteht.

Wenn die das sagt, wird es wohl stimmen :P

Wird ja seinen Grund haben, dass der Sohn diese Betreuerin hat.