Familienkasse Auskunft?

3 Antworten

Sollte es sich um ein "Kind" über 18 handeln, muss nachgewiesen werden, ob es noch Kindergeld berechtigt ist.


Leaa00 
Beitragsersteller
 29.11.2022, 15:51

Von wen ? Privat Person oder Schulen?

Krawallbotz  29.11.2022, 15:52
@Leaa00

Die Familienkasse schickt einen Fragebogen, der die Schule ausfüllen muss und den du dann zur Familienkasse schickst.

Leaa00 
Beitragsersteller
 29.11.2022, 15:56
@Krawallbotz

Also, eine Freundin von mir hat ausgefülltes Fragebogen abgeben aber 2 Jahren später musste sie die Abschlüsszeugnis abschicken Obwohl sie in eine Oberstufe aufgenommen wurde..

Krawallbotz  29.11.2022, 15:57
@Leaa00

Ja, das ist vollkommen normal- ab 18 ist man nicht mehr schulpflichtig. Somit muss nachgewiesen werden, dass die Schule bis zum Abschluss besucht wurde.

Muss man das Abschlusszeugnis beglaubigen lassen für die Familienkasse oder überprüfen die selbst die Echtheit

Nicht direkt von den Schulen, aber von Dir.


Leaa00 
Beitragsersteller
 29.11.2022, 15:50

das ist ja klar, ich kenne paar Leuten die schulbescheinigung und Zeugnisse fälschen fallt das die Familienkasse nicht ?

Neugierig1971  29.11.2022, 15:53
@Leaa00

Das hängt vom Sachbearbeiter ab, ob das auffällt. Normalerweise kann man Fälschungen schon recht gut erkennen, daher besteht auf jeden Fall die Gefahr, daß das auffällt. Eventuell auch erst später, wenn das Zeugnis nicht zur Schulbescheinigung passt oder sowas.

Meist erkennt man es aber schon an der Schriftart, weil die gefälschten Daten meist nicht in genau der gleichen Schriftart geschrieben sind.

Und wenn der Verdacht da ist, wird das Zeugnis an die Schule zur Prüfung geschickt und die stellt dann Anzeige wegen Urkundenfälschung stellen. Und die Familienkasse wegen Betrug. Und die Leistungen werden auch zurückgefordert.