Findet ihr es richtig das unser CEO Mitarbeiter nachhause schickt wenn sie wegen dem Ramadan fasten nicht 100% Leistung bei der Arbeit bringen? In der Schweiz?
34 Stimmen
16 Antworten
Ja, das ist egal in welchem Land das ist. Wer aus privaten Gründen nicht die Leistung erbringt, die vereinbart ist, muss nachhause gehen.
Ich möchte mich jedenfalls nicht von einem fastenden Chirurgen operieren lassen.
Der wird das einschätzen können. Niemand fällt vom Fleisch wenn er ein paar Stunden nichts isst
Und nichts trinkt! Und nein, auch ein LKW Fahrer mit Alkohol im Blut, der vermeint dies einschätzen zu können, gehört auch nicht auf die Straße!
Bei dem steht es - wie bei Taxifahrern - in der Beförderungserlaubnis. Im Büro sitzen kann auch jemand der fastet
wenn er trotzdem die gleiche Leistung erbringt darf er arbeiten. Die Fragestellerin geht aber davon aus, dass das nicht der Fall ist, somit muss er gehen.
Dann müsste jedem gekündigt werden, der Intervallfasten macht. Jeder Frau, die häufiger Periodenschmerzen hat, usw. Wo will man da eine Grenze ziehen?
Ja das ist dann so, wo arbeitest du? Das ist die normale Berufswelt. Wenn du aufgrund deiner Periodenschmerzen z.B. auf dem Bau weniger Fliesen verlegen kannst als sonst wirst du gekündigt. Wenn du dich Krank schreibst ist das was anderes, aber wenn du normal auf der arbeit erscheinst und nicht arbeiten kannst wirst du entlassen!
Ich möchte mal Statistiken über Arbeitsunfälle, Krankschreibungen, Fehlstunden und Rettungseinsätze während besagten Zeitraums sehen. Ich denke, das Ergebnis würde als indirekte Sabotage der Volkswirtschaft und der Rettungsdienste einzustufen sein. Man sieht ja, wie erfolgreich deren Herkunftsländer sind.
Elhamdulillah Muslim, faste auch und eins muss man wissen, es gibt keine Entschuldigung in der Arbeitswelt für Fasten (außer Krankheien, aber da fastet man so oder so nicht). Es gibt Menschen die ärmer dran sind bzw auch mehr durchmachen als nur das "normale" Arbeiten. ☻️
Ich finde das richtig.
Ein Mitarbeiter verpflichtet sich bei Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages, die darin vereinbarten Pflichten nach besten Kräften in vernünftigem Rahmen zu erfüllen.
Wer bewusst und aus dem Bedürfnis heraus, irgendeinem Hobby (in diesem Fall "Religion") nachgehen zu müssen seine Fähigkeit schädigt, diese vertraglichen Pflichten zu erfüllen, der verstößt gegen die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.
In Deutschland ist es in solchen Fällen möglich, fastende Mitarbeiter unter Einbehaltung des Lohns für die Dauer der Fastenzeit von der Arbeit freizustellen. Wie schweizer Gerichte die Sache sehen, weiß ich nicht.
Ich möchte mal Statistiken über Arbeitsunfälle, Krankschreibungen, Fehlstunden und Rettungseinsätze während besagten Zeitraums sehen. Ich denke, das Ergebnis würde als indirekte Sabotage der Volkswirtschaft und der Rettungsdienste einzustufen sein. Man sieht ja, wie erfolgreich deren Herkunftsländer sind.
Die würden mich auch interessieren. Sie würden Islamhasser wie Dich wohl eindeutig widerlegen
Meinst du, ich will Dich beeindrucken? Du überschätzt Dich
https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/tipps/234/ramadan-und-arbeitsrecht
Kann der Arbeitnehmer nun aufgrund des Fastens nicht arbeiten, so entfällt die Entgeltzahlungspflicht.
Und was ist mit enem muslimischen Lehrer/Arzt/Bauarbeiter... die müssen tagsüber arbeiten.
Die Arbeiten aber nicht in meiner Firma und was mit denen ist, ist mir ehrlich gesagt total egal.
Die Religon ist kein Hobby und das Fasten ist für den Muslimen Pflicht. Auch wenn er das Fasten einhält verrichtet er seine Arbeit somit nach besten Wissen und gewissen, denn eine Alternative hat er nicht.
Aber nicht in Deutschland. Hier ist Religion Privatsache.
Es gibt 2 Möglichkeiten: Man erkennt die Bedürfnise von Menschen an oder man pfeift einfach drauf. Es wäre zumindest extrem lächerlich wenn in Zeiten von Sprachgendern und ähnlichen Phänomenen, für die durchaus Rücksicht eingeräumt wird, dies für Muslime nicht gemacht wird. Für alles soll man also verständnis haben aber für Muslime nicht?
... denn er kann das gar nicht messen. Er weiß nicht, wodurch sie tatsächlich schlechter arbeiten und sie auch nicht diskriminieren, weil sie Muslime sind und weiß, dass die fasten. Er kann ja auch gar nicht feststellen, ob sie tatsächlich fasten oder nicht. Dann müsste er konsequent alle nach Hause schicken, die eine bestimmte Leistung nicht erbringen oder ein bestimmtes Ziel nicht erreichen. Das ist also ungerecht. Betroffene Muslime sollten sich das nicht gefallen lassen. Fastende sind durch das Fasten nicht automatisch weniger leistungsfähig. Im Gegenteil. Weniger vollgefressen kann effektiver sein. Das ist ja Schikane, was der macht. Der weiß, die fasten oder denkt es sich und dann behauptet der mal schnell irgendwas, nur, damit der denen weniger Lohn zahlen braucht o. Ä.. Das geht nicht.
Und wenn doch?