Findet Ihr das Fremdgehen gesetzlich verboten werden sollte?

6 Antworten

Eigentlich nicht, aber irgendwie wird ja dem Partner (psychischer) Schmerz zugefügt, was in diesem Fall sogar viel schmerzhafter ist als körperliche Gewalt, daher hätte ich nichts dagegen, wenn es gesetzliche Strafen dafür gäbe.

Allerdings ist es schwierig, eine Grenze zu ziehen. Aber spätestens beim GV sollte das eindeutig sein.


vanOoijen  23.05.2024, 13:56

Was schwebt Dir denn so vor? Stockhiebe, Auspeitschung oder gleich Steinigung?

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ARCHITECTS777  23.05.2024, 13:59
@vanOoijen

Nein, solche Strafen haben wir in Deutschland nicht.

Wenn etwas unklar ist oder du mit meiner Meinung nicht einverstanden bist, kannst du das auch wie ein normaler Mensch kommunizieren.

Wir sind hier immer noch in Deutschland und nicht da, wo du herkommst.

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vanOoijen  23.05.2024, 14:10
@ARCHITECTS777

Also dann Geldstrafe oder Freiheitsstrafe?

Ich habe das extra so kommuniziert, da die Ansicht Fremgehen strafrechtlich zu ahnden für mich in Gesellschaften passt, die noch Körperstrafen haben.

Das ist mittelalterlich.

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ARCHITECTS777  23.05.2024, 14:11
@vanOoijen

Und wieso ist für dich die Bestrafung von körperlicher Gewalt nicht mittelalterlich? Weil körperliche Gewalt sichtbare Wunden hinterlässen, oder wieso?

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vanOoijen  23.05.2024, 14:14
@ARCHITECTS777

Wenn Dich Deine Frau ohne Fremgehen verlässt leidest Du ebenso.

Das ist nicht vergleichbar mit irgendeinem Typen der Dir, aus welchem Grund auch immer, auf die Schnauze haut.

Für Liebeskummer ist die Justiz nicht zuständig.

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ARCHITECTS777  23.05.2024, 14:15
@vanOoijen

Dann sehe ich keinen Grund, wieso körperliche Gewalt strafbar sein sollte.

Und von Liebeskummer sprach ich auch nicht.

Aber ich sehe schon, wie du hier die Dinge drehst. Danke.

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ARCHITECTS777  23.05.2024, 14:18
@vanOoijen

Nein, ich spreche nicht von Liebeskummer und verletzer Ehe - oder Enttäuschung ...

Ich spreche generell von Schmerzen und habe diese Form der Gewalt mit physicher Gewalt verglichen. Dieser Vergleich muss erst geklärt werden, bevor wir die Sache zu Ende denken.

Aber das ist mir jetzt eh egal. Du bist nicht offen für Dinge, die du von Anfang an schon abgeschrieben hast. (Das erinnert mich genau an die Gesellschaften, die du am Anfang erwähntest.)

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vanOoijen  23.05.2024, 14:23
@ARCHITECTS777

Schmerzen, seelische Schmerzen, haben wir auch wenn ein lieber Mensch stirbt und wir diesen vermissen. Wen willst Du dafür vor Gericht zerren?

Ich meine einfach, dass eine zerbrochene Beziehung kein Fall für das Strafrecht ist. Egal wer warum daran schuld ist.

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ARCHITECTS777  23.05.2024, 14:28
@vanOoijen

Schmerzen, seelische Schmerzen, haben wir auch wenn ein lieber Mensch stirbt und wir diesen vermissen.

In der Regel sterben die Menschen nicht mit Absicht und haben auch nie ein Versprechen (direkt oder indirekt) gegeben, nicht zu sterben.

Und ich weiß jetzt GENAU, was du darauf antworten wirst - bitte lass es!

Ich sage ja auch nicht, dass ich hier Recht habe (oder Unrecht). Ich sage nur, dass man die Dinge diskutieren können muss.

Und von zerbrochener Liebe sprach auch niemand. Genau das meine ich, wenn ich sage, dass du nicht offen bist. Du stempelst die Dinge sofort ab, weil du während eines heranwachsens eine bestimmte Denkart vorgeschrieben bekommen hast; und diese zeigt sich nun. Sowas passt nicht in unsere moderne Zeit. LASS ES und benimm dich wie ein Erwachsener!

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vanOoijen  23.05.2024, 14:44
@ARCHITECTS777

Du benimmst Dich hier als Einziger nicht erwachsen und Du weißt es.

Schuld kannst Du für Dich persönlich definieren wie Du willst.

In dieset Frage geht es aber um ein gesetzliches Verbot.

Und das lehne ich nun einmal ab und kann das auch gut begründen.

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Früher war das Fremdgehen bei Verheirateten auch in Deutschland tatsächlich eine Straftat. Später ist dieser Paragraph dann jedoch abgeschafft worden. Jedes Gesetz, muss im Einklang mit der Verfassung stehen. Man hat dann gesagt, dass ein Verbot gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) verstoßen würde und damit verfassungswidrig sei. Jeder dürfe auch in einer Ehe selbstbestimmt entscheiden, mit wem er Geschlechtsverkehr hat. Ob es aus verfassungsrechtlicher Hinsicht überhaupt möglich wäre, ein solches Verbot erneut zu erlassen, ist äußerst fraglich. Es ist jedoch nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nach wie vor so geregelt, dass bei Fremdgehen unter Eheleuten nach einer Scheidung der Trennungsunterhalt gekürzt oder sogar gestrichen werden kann. Es ist demnach keine Straftat mehr, kann allerdings durchaus zivilrechtliche Folgen haben.

Mfg

🤣🤣🤣

Das passt in eine Theokratie wie den Iran, aber bestimmt nicht in eine freie Gesellschaft.

Wir haben seit Jahrzehnten stattdessen sogar das Verschuldungsprinzip bei einer Ehescheidung abgeschafft.

Der Staat muss sich nicht überall einmischen

Ja. Und jeder der Nein sagt, will nur sich selbst schützen. 😽

Ne, aber eigentlich ja auch Privatsache..

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – bin heimliche community-sexpertin