Fasten ramadan?

4 Antworten

Nein, es ist gültig

Nur al Idah kitab as siyam S.25, 26

Wann die Absicht nicht gefasst und spezifiziert werden muss
In folgenden Fällen muss die Absicht weder spezifiziert werden (ta´min)24, noch muss die Absicht in der Nacht erfolgen (tabyit)25
1. Das Fasten im Monat Ramadan zur vorgeschriebenen Zeit26
24Die hanafitischen Rechtsgelehrten vertreten im Gegensatz zu den anderen drei sunnitischen Rechtsschulen die Auffassung, dass man beim Fasten im Monat Ramadan nicht spezifisch die Absicht fassen muss, dass dieses Fasten für den Fastenmonat Ramadan bestimmt ist, sondern es würde ausreichen, im allgemeinen Sinne die Absicht zum Fasten zu fassen, da die Bedeutung dieses Monats so gewaltig sei, dass keine spezifische Absicht hierfür gefasst werden müsse. Dies gilt jedoch nur, wenn man in diesem Monat zur vorgeschriebenen Zeit fastet (ada´an). Wenn man einen Fastentag nachholt (qada ´an), dann muss die Absicht spezifiziert werden. Das Aussprechen der Absicht mit der Zunge ist keine Pflicht oder Bedingung, aber auch keine Bid´a, vielmehr wurde es von den hanafitischen Rechtsgelehrten als eine Sunnah gesehen. Der Ort der eigentlichen Absicht ist das Herz, daher ist das Fassen mit der Absicht, indem man sich vom Herzen fest vornimmt, das Fasten durchzuführen, grundlegend für die Gültigkeit der Absicht.
25Tabyit beduetet, dass man die Absicht in der Nacht in dem Zeitraum vom Abendgebet bis zum Morgengebet fassen muss.
26Beim Nachholen der Fastentage (qada´) muss die Absicht spezifiziert werden.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin praktizierender Muslim - und Allah weiß es besser

Faste weiter. Das ist nicht verpflichtend

Die Niyyah (Absicht) aufzusagen ist keine Pflicht. Und Suhur ist Sunnah. Also faste einfach den Tag ganz normal weiter

Man muss die absicht nicht aussprechen. Wenn du vorhast an den Tag zu fasten ist das schon die Absicht und das ist ja in der Regel immer so man wenn man fastet.