Fasten gebrochen):?

HynAgc  16.03.2024, 15:10

Was meinst du mit "rausgekommen"?
Beleidigt? Toilette?

Hehwhs 
Fragesteller
 16.03.2024, 15:11

Jizz

1 Antwort

As salamu alaykum wa rahmatullahi wa baraktuh

Ja dein fasten ist gebrochen und du musst (wahrscheinlich) eine Sühne leisten.

Nur al Idah kitab as siyam S.30-31,43

Dinge die das Fasten nicht brechen
[…]
4. Wenn der Blick 59 zu einer Ejakulation führt
5. Wenn der Gedanke zu einer Ejakulation führt 60  
[…]
59Wenn z.B. ein Mann seine Frau betrachtet oder umgekehrt und es allein durch diesen Blick zu einer Ejakulation kommt, dann bricht dies das Fasten nicht
60Wenn jemand sich Gedanken macht und sich in der Fantasie Dinge verstellt, die zu einer Ejakulation führen (ohne dass er sein Geschlechtsteil dabei anfasst), dann bricht dies das Fasten nicht, selbst wenn die Person sich über einen langen Zeitraum diese Gedanken machen sollte oder ihr Blick, der zu einer Ejakulation führt, lange anhalten sollte
 
 
Dinge, die das Fasten brechen und eine Sühne (kaffara) nach sich ziehen
[…]
Wenn ein Fastender eines dieser Dinge mutwillig, freiwillig und nicht aus Zwang oder Vergesslichkeit tut, dann bricht dies sein Fasten und er muss diesen Tag nachfasten und eine Sühne dafür erbringen. Diese Sind:
1. Der Geschlechtsverkehr 75 
[…]
75Dabei ist es unwesentlich, ob es zu einer Ejakulation kommt oder nicht, denn maßgeblich ist, dass das männliche Geschlechtsteil in das weibliche eindringt oder es zur Berührung der beiden Geschlechtsteile kommt

Wenn es gewollt war (also sb, gv):

Wenn das Fasten durch eine Sache die eine Sühne zur Folge hat gebrochen wird dann muss man eine der folgenden Sühnen leisten:
1. Die Befreiung eines Sklaven 91
2. Wenn man dies nicht tun kann 92, dann muss man zwei Monate hintereinander fasten, während man am Festtag 93 und an den Tagen des at-Tasriq 94 nicht fastet.
3. Wenn man dies nicht schafft 95, dann muss man 60 Bedürftige speisen 96, indem man ihnen 97 ein Mittag- und Abendessen zur Verfügung stellt, sodass sie satt werden, oder ihnen zwei Mittagessen oder Abendessen 98 zur Verfügung stellen. Man kann auch statt Essen pro Bedürftigen eine halben Sa 99 Weizen, Mehl, Roggen oder einen ganzen Sa Datteln, Gerste oder einen Betrag der diesem Wert entspricht, geben.
 
Wenn bei einer Person eine Sühne aufgrund von (absichtlichem) Geschlechtsverkehr, Essen etc (während des Pflichtfastens im Ramadan) fällig wird und dies mehrmals an verschiedenen Tagen geschehen ist und diese Person die Sphne noch nicht geleistet hat, dann reicht eine Sühne gemäß der vorherrschenden Rechtsschulmeinungen aus 100
 
93 Weil die Festtage des Ramadan-Fests und Opferfest (Id al Fitr und Id al Adha) Tage des Essens und Trinkens sind.
94 Die Tage (ayyman at tasriq), die am 11., 12. und 13. Tag des islamischen Mondmonats Du-l-Higga stattfinden und vom Propheten (sas) als die Tage des Essens, Trinkens und dem Gedenken Allahs bezeichnet wurden […]
95 Aufgrund von Altersschwäche oder z.B. einer chronischen Erkrankung.
96 Dabei kann man 60 Bedürftige an einem Tag speisen oder an verschiedenen Tagen. Dies ist keine Bedingung, dass die 60 Bedürftigen gemeinsam oder am selben Tag gespeist werden. Es besteht auch die Möglichkeit, nur einen Bedürftigen 60 Tage lang zu speisen.
97 Pro Bedürftigem.
98 An zwei verschiedenen Tagen. Das hieße, dass man entweder 60 Mittagessen und Abendessen für 60 Bedürftige zur Verfügung stellt oder dass man 120 Mittagessen oder 120 Abendessen für 60 Bedürftige zur Verfügung stellt. Wenn dies auf einen Ramadan fällt, dann kann man auch ein Abendessen für das Fastenbrechen (Iftar) oder den Suhur zur Verfügung stellen.
99 Sa definiert ein Hohlmaß, dessen Einheit vier Mudd entspricht und ein Mudd gleicht der Menge von zwei vollen Händen eines durchschnittlichen Menschen. Es ist eine Maßeinheit in Volumen, nicht Gewicht.
100Wenn eine Person z.B. am 1., 2. und 3. Tag des Ramadan sein Fasten ohne Grund absichtlich bricht und diese Person die Sühne noch nicht geleistet hat (indem sie z.B. 60 Bedürftige speist) und dann am 10. Rag des Ramadan nochmals sein Fasten ohne Grund absichtlich bricht, dann ist die Leistung einer Sühne (kaffara) ausreichend. Würde diese Person z.B. am 1., 2., 3. und 4. Fastentag des Ramadan absichtlich ihr Fasten brechen, ohne dass ein Hinderungsgrund vorliegt, und am 5. Ramadan-Tag die Sühne leisten und dann am 6. Tag nochmalsdas Fasten absichtlich brechen, dann müsste sie erneut eine Sühne leisten, denn die Sühne für die vorherigen Vergehen wurde geleistet und nach dieser Sühne hat sie das Fasten erneut absichtlich gebrochen, woraufhin eine neue Sühne fällig geworden ist.

 Nur al Idah kitab as siyam S.49-51

Wa allahu alam

Edit: Das austreten des Spermas bei einer gewollten, freiwilligen, bewussten und nicht gezungner tat das durch Berührung passiert ist bricht das fasten

Edit 2: Bei sb ist keine SÜhne nötig

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin praktizierender Muslim - und Allah weiß es besser
Hehwhs 
Fragesteller
 16.03.2024, 15:54

Aber das war nicht absichtlich

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Hehwhs 
Fragesteller
 16.03.2024, 16:13

Aber ich weiß nicht ob das überhaupt ausgetreten ist es kann auch was anderes sein

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