Fahrverbot Epilepsie?

3 Antworten

So ein Fahrverbot kann nur vom Amtsarzt ausgesprochen werden. Wenn der das ausspricht, wird der Führerschein mal zumindest für die entsprechende Zeit entzogen. Entzogen bedeutet aber nur, dass man die Karte abgeben muss. Sobald man wieder fahren darf, bekommt man sie zurück.

Man muss aber auch dazu sagen, dass man auch mit Epilepsie einen Führerschein haben kann. Da gibt es sogar einen extra Paragrafen dazu, der regelt, was gegeben sein muss, damit man fahren darf. Je nach Schwere gibt es die Möglichkeit eines befristeten Führerscheins oder der Amtsarzt kann Bedingungen anordnen. Jeder Fall wird einzeln betrachtet.

user554433 
Fragesteller
 17.01.2022, 23:12

Ich spreche nicht vom amtsarzt, sondern von einem "normalen" neurologen.

die Epilepsie ist nicht diagnostiziert. Steht trotzdem aber im Raum.

Der Neurologe konnte nichts feststellen. Steht so sogar im Arztbericht: neurologisch keine Auffälligkeiten. Die betroffenene person erlitt vor ca einem Monat eine Ohnmacht, synkope. Worauf der arzt meinte, gesetzlich dürfe die person bei jeglicher form der Bewusstseinveränderung nicht autofahren bis es komplett abgeklärt ist. Er meinte, die Person solle sich nun beim Amtsarzt vorstellen. Gibt der sein ok, dann ist alles wieder gut. Ansonsten könnte im falle eines Unfalles die Versicherung aussteigen?!

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summersweden  18.01.2022, 01:21
@user554433

TheFamousSpy hat den Gesetzestext sogar verlinkt. Einfach mal selber durchlesen.

Dass die Versicherung aussteigen würde, wäre das kleinste Problem. Da darauf aufmerksam gemacht wurde, dass man aus gesundheitlichen Gründen nicht Autofahren darf, wäre das sogar strafbar. Das würde nämlich bedeuten, dass man gefahren ist, obwohl man wusste, dass man gesundheitlich nicht in der Lage ist. Allein das Fahren wäre dann eine ganz bewusste Gefährdung anderer. Das wäre schon strafbar. Was im Falle eines Unfalls passieren würde, will ich gar nicht sagen. Die Frage, ob man schuld sein will, wenn vielleicht jemand stirbt, obwohl man wusste, dass man nicht fahrtauglich ist, sollte reichen.

Ich weiß aus Erfahrung, dass man innerhalb von zwei bis drei Wochen einen Termin beim Amtsarzt bekommt. Wer es nicht schafft, das eigene Auto solange stehen zu lassen, sollte keinen Führerschein haben. Mit dem Führerschein verpflichtet man sich nämlich auch, seine Fahrtauglichkeit zu beachten und im Zweifelsfall nicht zu fahren. Wenn man das nicht einhalten kann, hat man nicht die nötige emotionale Reife für den Führerschein.

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Von Experte summersweden bestätigt

Der Führerschein wird entzogen.

Wenn die Amtsärztin ein Fahrverbot ausspricht, dann wird der Führerschein natürlich entzogen. Was hätte es für einen Sinn diesen nicht einzuziehen?

Im übrigen ist ein Anfall nicht gleichbedeutend mit einem Fahrverbot, allerdings wird der Führerschein automatisch auf maximal 5 Jahre befristet mit Option auf Verlängerung:

https://www.jusline.at/gesetz/fsg-gv/paragraf/12a

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebe seit meiner Geburt in Wien
user554433 
Fragesteller
 17.01.2022, 23:09

Ich spreche nicht vom amtsarzt, sondern von einem "normalen" neurologen.

die Epilepsie ist nicht diagnostiziert. Steht trotzdem aber im Raum.

Der Neurologe konnte nichts feststellen. Steht so sogar im Arztbericht: neurologisch keine Auffälligkeiten. Die betroffenene person erlitt vor ca einem Monat eine Ohnmacht, synkope. Worauf der arzt meinte, gesetzlich dürfe die person bei jeglicher form der Bewusstseinveränderung nicht autofahren bis es komplett abgeklärt ist. Er meinte, die Person solle sich nun beim Amtsarzt vorstellen. Gibt der sein ok, dann ist alles wieder gut. Ansonsten könnte im falle eines Unfalles die Versicherung aussteigen?!

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Ganz recht, seit einiger Zeit ist das Fahrverbot bei Epilepsie EU-weit gleich geregelt. Fahrverbote werden auf Treu und Glauben von einem Neurologen ausgesprochen. Als ich noch Epilepsie hatte, habe ich mich auch nicht dran gehalten. Es darf eben nichts passieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung