Fahrtkosten zu Fortbildung für nicht steuerpflichtige Tätigkeit absetzbar?

2 Antworten

Von Experte kegus bestätigt
Sind auch diese Fahrtkosten zur Fortbildung steuerlich absetzbar obwohl die Vergütung für die Tätigkeit von mir vollständig nicht versteuert wird (da unter den 3000€ pa)?

Nein sind sie nicht. Da die Einnahmen daraus steuerfrei sind nach § 3 Nr. 26 EStG dürfen die dazugehörigen Werbungskosten nicht abgezogen werden, § 3c Abs. 1 EStG.

Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen steuerfreien Einnahmen und Betriebsausgaben/Werbungskosten ist nicht erforderlich; ebenso wenig ist es erforderlich, dass Zufluss und Abfluss im selben Veranlagungszeitraum (BFH Urteil vom 22.9.2006, I R 59/05, BStBl II 2007, 756) oder innerhalb derselben Einkunftsart anfallen (BFH Urteil vom 18.7.2012, X R 62/09, BStBl II 12, 721). Entsprechend ist § 3c Abs. 1 EStG auch auf vorweggenommene Werbungskosten und/oder nachträgliche Betriebsausgaben/Werbungskosten anwendbar.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Leider nicht, aber die Fahrtkosten sollten vom Auftraggeber/Sportverein übernommen werden. Der fordert ja den Übungsleiterschein.