Fahrtkosten zu Fortbildung für nicht steuerpflichtige Tätigkeit absetzbar?
Hallo liebe Gute-Frage Community,
Ich habe dieses Jahr eine Fortbildung gemacht für eine Tätigkeit für die ich nach §3 Nr. 26 des deutschen Einkommensteuergesetzes (so genannte Übungsleiterpauschale) eine Vergütung erhalte. Für diese Fortbildung habe ich recht hohe, privat bezahlte, Fahrtkosten gehabt.
Meine Frage nun: Sind auch diese Fahrtkosten zur Fortbildung steuerlich absetzbar obwohl die Vergütung für die Tätigkeit von mir vollständig nicht versteuert wird (da unter den 3000€ pa)?
Vielen Dank für die Hilfe
beste Grüße
Dizzy
2 Antworten
Sind auch diese Fahrtkosten zur Fortbildung steuerlich absetzbar obwohl die Vergütung für die Tätigkeit von mir vollständig nicht versteuert wird (da unter den 3000€ pa)?
Nein sind sie nicht. Da die Einnahmen daraus steuerfrei sind nach § 3 Nr. 26 EStG dürfen die dazugehörigen Werbungskosten nicht abgezogen werden, § 3c Abs. 1 EStG.
Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen steuerfreien Einnahmen und Betriebsausgaben/Werbungskosten ist nicht erforderlich; ebenso wenig ist es erforderlich, dass Zufluss und Abfluss im selben Veranlagungszeitraum (BFH Urteil vom 22.9.2006, I R 59/05, BStBl II 2007, 756) oder innerhalb derselben Einkunftsart anfallen (BFH Urteil vom 18.7.2012, X R 62/09, BStBl II 12, 721). Entsprechend ist § 3c Abs. 1 EStG auch auf vorweggenommene Werbungskosten und/oder nachträgliche Betriebsausgaben/Werbungskosten anwendbar.
Leider nicht, aber die Fahrtkosten sollten vom Auftraggeber/Sportverein übernommen werden. Der fordert ja den Übungsleiterschein.