Fahrprüfung zu unrecht nicht bestanden. Kann man den Preis anfechten?
Hallo,
ich hatte heute meine praktische Führerscheinprüfung der Klasse B.
Als ich in der Fahrschule angekommen bin, alles ganz normal gewesen. Ausweis, Unterschrift, etc. Die Technischen Fragen waren auch kein Problem, wobei mir der Prüfer ein bisschen eingeschnappt vorkam.
Beim fahren war auch alles (nach mir und meinem Fahrlehrer) ok. Als wir dann in eine 30 Zone einbogen (etwas engere Straßen), kam dann eine T Kreuzung, bei der ich links abbiegen sollte. Ich kam sozusagen von unten. Wie es mir mein Fahrlehrer beigebracht hat, bin ich dann etwas nach rechts gefahren, um beim links abbiegen, mögliche Abbieger in meine Straße nicht zu schneiden. Als ich dann gerade abbiegen wollte, meinte der Prüfer: „Sie sind durchgefallen“ . Mein Fahrlehrer ganz verwirrt: „Wie bitte??“. Ich sollte dann zur Fahrschule zurückfahren.
Als ich dann fertig bei der Fahrschule eingeparkt habe, meinte der Prüfer: „Ja sie haben ein bisschen zu unruhig gelenkt, …“. Was meines Erachtens und meines Fahrlehrers alles ok war. Man hat auch ein bisschen gemerkt, dass er mir irgendwelche Kleinigkeiten anhängen wollte, um zu begründen, warum ich durchgefallen sei. Zudem meinte er: „sie hätten auch bei der Kreuzung, ohne rechts einzulenken, nach links abbiegen sollen“. Danach ist er einfach aus dem Auto ausgestiegen. Mein Fahrlehrer war danach ganz verwirrt und meinte, ich hätte alles richtig gemacht und er weiß nicht, was mit dem Prüfer los war. (Die beiden kennen sich auch schon länger, er hatte ihn noch nie so erlebt).
Zu meiner eigentlichen Frage: Kann man irgendetwas am Preis o.ä. anfechten, weil ich 1. nach meinem Fahrlehrer nichts Falsch gemacht habe und 2. mir als Azubi 405,93€, alleine nur für die Prüfung, schlecht demnächst noch einmal leisten kann.
9 Antworten
Deine finanzielle Seite als Azubi spielt bei der Betrachtung keine Rolle.
Theoretisch könntest Du gegen die Fahrschule oder den Prüfer verscuhen, vorzugehen, wird mit Sicherheit 0, bringen, denn der Prüfer hat das so entscheiden, Basta.
Ich finde es allerdings problematishc, daß wenn man nach links fahren will, erst nach rechts lenken soll, macht ebei einem LKW sinn, aber bei einem PKW (unterstelle ich jetzt mal!) eher nicht.
Üblicherweise wird man vomPrüfger auch schon maldarauf hingewiesen,w enn er der Meinung ist, man soll etwas besser machen - z.B. mehr in der Spur bleiben oder so, da fällt man normalerweise nicht gleich/sofort durch die Prüfung.
Um dagegen vorzugehen, wäre es ratsam, einen Anwalt zu beauftragen, der kostet auch wieder Geld, cih sehe da keien Chance und das rechtfertigt den finanziellenAufwand auch nicht.
Zumal Du dann mit Sicherheit in der Fahrschule auch nicht mehr weitermachen brauchst. Und überleg mal, Du bekommst den gleichen Prüfer nochmal....
Positiv finde ich übrigens, daß Dein Fahrlehrer Dir auch beigestanden hat, da spricht ja auch eher dafür, daß Du soweit alles im Rahmen richtig gemacht hast.
Zunächst einmal handelt es sich letztlich nicht um eine Einzelentscheidung des Prüfers, sondern um eine der Führerscheinbehörde - und dagegen kann man durchaus rechtlich vorgehen (Widerspruch und Klage). Aber: Schon aus Deiner Beschreibung entnehme ich gleich zwei gravierende Fahrfehler, demnach wärst Du berechtigterweise durch die Prüfung gefallen ...
- Grundsätzlich ist möglichst weit rechts zu fahren, wenn Du also noch nach rechts ziehen konntest, um den anderen Verkehr nicht zu schneiden, warst Du von vornherein zu weit links.
- Beim links abbiegen vorher rechts auszuscheren ist ein gravierender Fehler.
Dazu kommt erschwerend:
Wenn Du andere Fahrzeuge nicht schneiden willst, so vermeidet man dies nicht nur durch die richtige "Spur", sondern auch durch den Umstand, dass man sich einen Überblick über die Verkehrslage verschafft - es hat den Anschein, als wäre das bei Dir nicht der Fall gewesen.
Interessanter Fall. Meine Frau ist heute durch die Prüfung gefallen, weil sie genau das Gegenteil gemacht hat.
Sie hatte die gleiche Situation: parkene Autos auf der rechten Seite, T-Kreuzung und sollte links abbiegen. Anstatt aber sofort rechts ein einzulenken, blieb sie zuerst stehen um zu prüfen ob jemand von rechts kommt bevor sie rechts einschwenkt. Der Prüfer hat sie sofort durchfallen lassen mit der Begründung, dass sie den Gegenverkehr blockiert und sofort rechts einlenken hätte sollen. Der Fahrlehrer hat versucht mit dem Prüfer zu diskutieren, aber er hat sich nicht überreden lassen.
TÜV Düsseldorf übrigens.
Komisch...
Hallo
Du warst sicher ein Fall für die Statistik, hier wird viel Geld verdient, wie sähe es aus wen alle Prüflinge immer bestehen.
Beim nächsten mal schaffst Du es, dann fällt ein anderer durch, es geht nur um Geld, außer bei gravierenden Verstößen.
Beim links abbiegen bleibt man nahe der Mittellinie, bzw. ordnet man sich links ein.
Mann muss natürlich ein kleines Stück geradeaus fahren und richtig stark lenken, viele sind heutzutage zu Faul zum lenken, ah ein bisschen eingelenkt, ah ich komme rum. Dabei voll die Kurve geschnitten.
Grüße
Dein Fahrlehrer kann beim Tüv die Prüfung anfechten. Einen Preisnachlass wirst du aber kaum rausschlagen können, nur eine Wiederholung der Prüfung.
Aber.. beim links abbiegen ordnet man sich nach links ein, nicht nach rechts.
Lass dir von deiner Fahrschule die Zugangsdaten zu deinem Tüv Profil geben und schau nach was der Prüfer dir angelastet hat.
https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/fuehrerschein/fahrschueler-app/