Fahrlehrer will während FS tanken, Waschanlage?
Hallo zusammen,
mein Fahrlehrer möchte bei meiner nächsten Fahrstunde mit mir das Auto tanken und auch in die Waschanlage.
Ich meinte daraufhin, dass wir das nicht bei der Fahrstunde machen müssen, da mir das auch mein Vater oder Freunde zeigen können.
Er meinte jedoch, dass dies Teil der Ausbildung ist und es deswegen machen möchte.
Meine Frage: ist Tanken, Waschen Pflicht bzw. MUSS ich beides in der Fahrstunde lernen? Eine Fahrstunde kostet schon 50€ und ich wollte das Geld nicht unbedingt dafür ausgeben..
Liebe Grüße
8 Antworten
Hallo Zusammen,
ich bin Fahrlehrer und ich finde es wichtig dass jeder der eine Führerschein-Ausbildung macht auch mal tankt oder durch die Waschanlage fährt.
Bei diesen Tätigkeiten wird vermittelt was zu beachten ist in Bezug auf Anbauteile wie Antenne, Dachgepäckträger, Außenspiegel. Werterhaltung, Salzablagerungen, erkennen von Korrosionen und die eventuellen Folgen , Assistenzsysteme, langsames fahren, Sauberkeit der Beleuchtung und Rückstrahler…
Das durchfahren einer Waschanlage dauert 8 Minuten und bringt Selbstsicherheit beim Rangier aber vor allem ist es eine Abwechslung.
Es grüßt euch Andy aus Reutlingen:)
Wenn ihr dabei erwischt werdet, wars das mit dem Führerschein, dann folgt erstmal ein Strafverfahren für alle Beteiligten.
Der Fahrlehrer gilt nur dann als Fahrzeugführer, wenn die Fahrt der Ausbildung dient, §2 Abs 15 StVG. Ist das nicht der Fall, führst du eigenverantwortlich das Fahrzeug - ohne Fahrerlaubnis.
Was alles zur praktischen Ausbildung gehört, hat der Gesetzgeber in Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsverordnung vollumfänglich und abschließend festgelegt. Der Inhalt ist zu lang für ein Zitat, du findest ihn hier: https://www.gesetze-im-internet.de/fahrschausbo_2012/anlage_3.html
Den Punkt "Fahrzeugpflege" o.ä. wirst du vergeblich suchen.
Die Fahrschule versucht also, dich zu einer Fahrt anzustiften, die nicht der praktischen Ausbildung dienen kann. Dafür sollst du auch noch zahlen, unter dem Vorwand, dass es angeblich zur Ausbildung gehören würde. Das ist nichts anderes als ein Betrugsversuch und eine Anstiftung zu einer Straftat.
Die Wartung und Pflege des Fahrzeugs ist Aufgabe der Fahrschule, nicht des Fahrschülers. Als Unterrichtsbestandteil ist lediglich das Überprüfen auf die Verkehrssicherheit zulässig. Wenn du anderer Ansicht bist, zeige uns bitte den Punkt in Anlage 3 FahrschAusbO, welcher dem Fahrschüler unterrichtsfremde Aufgaben wie Fahrzeugwäsche oder Ölwechsel erlaubt.
Tanken: ja.
Waschen: nein.
Aus eigener Erfahrung würde ich nur Tanken sagen. Waschanlage macht für ich nicht wirklich Sinn! Ihr solltet euch lieber aufs Fahren und vor allem aufs Einparken konzentrieren...In meiner Fahrschule hab ich vor der Prüfung genau einmal eingeparkt. xD
Tanken sehe ich ein. Da sind ähnliche Dinge zu beachten wie beim Einparken bezüglich Abstände. Durch eine Waschanlage fahren auch noch. Da muss man schon das Gefühl bekommen wie eng es zugeht. Das Waschen gehört nicht zur Ausbildung. Es ist eine Frage von Geben und Nehmen. Holt er dich von zu Hause ab oder musst du dich in die Fahrschule bewegen.
Ähm, das dient nicht der Fahrzeugpflege sondern der Sauberkeit von der Beleuchtung, den Außenspiegeln und den Scheiben. Das steht sehr wohl in der Anlage 3… das ist kein Guter Rat.