Fahrerlaubnis behalten wegen Job?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
anschließend musste ich noch einen Bluttest machen, auf dieses Ergebnis warte ich noch.

Wenn du wirklich am Abend zuvor zuletzt konsumiert hast (und nicht ein paar Stunden vor der Kontrolle), könntest du Glück haben und gerade noch unter 1ng/ml aktivem THC liegen, das würde bedeuten, dass es sich nicht um eine OWI handelt (somit auch kein Fahrverbot), da du allerdings angibst jeden Abend geraucht zu haben, ist die Chance dafür denkbar klein...

Liegst du im Bereich einer OWI, bekommst du neben dem einmonatigen Fahrverbot ein Bußgeld von 500 Euro + der Kosten für die Blutentnahme + 2 Punkten in Flensburg.

Das Fahrverbot kann bis zu 4 Monate nach dem Bußgeldbescheid angetreten werden, und nein, im Falle von Drogen ist die Umwandlung in ein doppeltes Bußgeld, und somit dem Absehen des Fahrverbotes, ausgeschlossen.

Sollten deine Werte allerdings sehr hoch gewesen sein, ist es möglich dass deine Fahrerlaubnis direkt entzogen wird, auch hier gibt es keinen Spielraum. Zum angegeben Zeitraum wirst du dann deine FE abgeben müssen.

Allerdings vergeht erfahrungsgemäß ein Zeitraum von mehreren Monaten bis du von der FEB etwas hörst...

taaac 
Fragesteller
 31.03.2023, 10:00

Ok. Mit dem Fahrverbot selber hätte ich auch kein Problem, da ich das ja "verschieben" kann. Mir geht es vor allem und den Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Kontrolle war am 15.03. morgens um ca. 9:30 Uhr, Blutentnahme dann ne halbe Stunde später gegen 10:00 Uhr. Die Abende davor hatte ich wie gesagt pro Abend ein Tütchen geraucht. Daher könnten meine Werte dementsprechend hoch sein.

Nun noch eine Frage: Wenn ich einen Bußgeldbescheid bekomme, vergeht zwischen diesem und der Post der FEB einige Zeit oder passiert das gleichzeitig?

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nancycotten  01.04.2023, 02:24
@taaac

Das ist höchst unterschiedlich. IdR wartet die FEB den Ausgang des Verfahrens ab, wir hatten allerdings auch schon Fälle da hat die FEB schneller reagiert als die Bußgeldstelle...

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taaac 
Fragesteller
 04.04.2023, 21:10
@nancycotten

Es gibt Neuigkeiten und ich wollte mich einfach mal erkundigen, womit ich jetzt rechnen kann.

Meine Blutwerte ergeben einen Wert von 1,7 ng/ml aktivem THC und 25ng/ml Abbauprodukt.

Kannst du mir dazu deine Einschätzung abgeben?

Vielen Dank!

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nancycotten  05.04.2023, 00:22
@taaac

Deine Werte zeigen einen einmaligen bis ggl. Konsum an, heißt = es wird nicht direkt zu einem Entzug der Fahrerlaubnis kommen, sondern es bleibt erstmal bei dem Fahrverbot.

Zwei, drei Rückfragen:

Hast du bei der Kontrolle gegenüber den Polizisten Angaben zu deinem Konsumverhalten gemacht und/oder hast du angegeben wann du zuletzt konsumiert hast?

Aus welchem Bundesland kommst du?

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taaac 
Fragesteller
 07.04.2023, 13:19
@nancycotten

Super, danke dir für die Antwort. Das erleichtert mich schon mal.

Auf die Frage, ob ich schon mal was konsumiert habe, habe ich geantwortet, dass es "lange her" ist.

Kontrolliert wurde ich in Stuttgart, also BW. Wohnhaft bin ich aber in Köln, also NRW. Denke aber dass eher der Ort der Kontrolle wichtig ist, richtig?

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nancycotten  08.04.2023, 02:41
@taaac
Auf die Frage, ob ich schon mal was konsumiert habe, habe ich geantwortet, dass es "lange her" ist.

Hmm, damit hast du indirekt zugegeben dass du ggl. konsumierst...

Kontrolliert wurde ich in Stuttgart, also BW. Wohnhaft bin ich aber in Köln, also NRW. Denke aber dass eher der Ort der Kontrolle wichtig ist, richtig?

Nein, leider ist dein Wohnort entscheidend, denn dort befindet sich auch die FEB die für dich zuständig ist. NRW ist absolut ungünstig, denn hier wird, aufgrund der geringen Kontrolldichte, sowieso recht schnell von ggl. Konsum ausgegangen. Das bedeutet, dass du sehr wahrscheinlich nicht zu einem FÄG aufgefordert wirst um deine Konsumform zu bestimmen, sondern dass es direkt zu einer MPU-Aufforderung kommen wird. :(

Jetzt wichtig: falls noch nicht geschehen den Konsum sofort einstellen, in 6-8 Wochen zum Friseur gehen und Haare (sofern vorhanden) rasieren und dann wachsen lassen. Im Fall einer MPU-Aufforderung hast du lediglich 3 Monate Zeit ein pos. Gutachten abzugeben, machst du das nicht, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Um die MPU zu bestehen, brauchst du aber einen Abstinenzbeleg von mind. 6 Monaten.

Wenn du jetzt schon dafür sorgst dass du Abstinenznachweise in Form von Haaranalysen zusammenbekommst (für 6 Monate benötigst du 6 cm lange Haare) und die FEB sich erst in einigen Monaten meldet, könntest du mit sehr viel Glück dem Entzug entgehen...

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taaac 
Fragesteller
 20.05.2023, 11:41
@nancycotten

Ok. Das mit den Haarproben hatte ich mir schon vorgenommen. Warum soll ich die Haare komplett abrasieren?

Als mir die Polizistin die Blutwerte durchgegeben hatte, habe ich gefragt, ob meine bei der Kontrolle getätigten Aussagen im Protokoll/ in dem Bericht landen. Sie meinte daraufhin, dass sie nichts von dem, was ich gesagt habe irgendwo notiert hat. Heißt ich habe offiziell wohl doch keine Aussage getätigt.

was genau ist denn ein FÄG? Kann man sich da gut drauf vorbereiten?

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nancycotten  21.05.2023, 00:53
@taaac
Ok. Das mit den Haarproben hatte ich mir schon vorgenommen. Warum soll ich die Haare komplett abrasieren?

Weil die THC-Abbauprodukte darin noch zu finden sein werden und du für Abstinenznachweise "cleane" Haare brauchst.

Als mir die Polizistin die Blutwerte durchgegeben hatte, habe ich gefragt, ob meine bei der Kontrolle getätigten Aussagen im Protokoll/ in dem Bericht landen. Sie meinte daraufhin, dass sie nichts von dem, was ich gesagt habe irgendwo notiert hat. Heißt ich habe offiziell wohl doch keine Aussage getätigt.

Das wäre zwar gut, trotzdem ist in NRW leider die Gefahr sehr groß dass direkt eine MPU angeordnet wird.

was genau ist denn ein FÄG? Kann man sich da gut drauf vorbereiten?

FÄG steht für fachärztliches Gutachten. D.h., du redest da "nur" mit einem Arzt und nicht (wie bei der MPU) mit einem Psychologen. Bei einem FÄG könnte dich nur einmaliger Probierkonsum vor einer späteren MPU retten und den Grund für diesen einmaligen Konsum müsstest du dem Arzt gut erklären (warum wurde konsumiert, warum hinters Steuer gesetzt obwohl du nicht wissen konntest wie dein Körper auf Cannabis reagiert, woher hattest du den Joint etc.). Daneben werden idR von der FEB noch zwei Urinscreenings (in seltenen Fällen auch eine Haarprobe) gefordert. Fällt i-was davon positiv (also für dich negativ) bzgl. der Abbauprodukte aus, gilt das FÄG als nicht bestanden. Da es sinnlos wäre ein negatives Gutachten bei der FEB abzugeben, wäre die Folge dann der Entzug der Fahrerlaubnis...

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taaac 
Fragesteller
 22.07.2023, 01:23
@nancycotten

Ich habe letzte Woche Freitag (15.07.23) endlich den Brief mit der Aufforderung zur Beibringung einer MPU mit der Fragestellung: "Kann der Führerscheininhaber zukünftig den gelegentlichen Konsum von Cannabis und das Führen von Kraftfahrzeugen trennen?" bekommen. Ein zusätzlicher Hinweis verweist darauf, dass die Begutachtungsstelle die Erstellung einer positiven MPU bei gelegentlichem Cannabiskonsum nicht generell von einem Abstinenznachweis abhängig machen darf. 

Zur Erinnerung: Ich hatte laut Blutwerten 1,7 ng/ml (THC) und 24,7 ng/ml (THC-COOH).

Die Frist zur Vorlegung der positiven MPU ist auf zwei Monate angesetzt. 

Nun zu meiner Frage: Ich habe meinen Konsum nach der Kontrolle direkt für zwei Monate eingestellt. Da ich nach langer Zeit (blöderweise) davon ausgegangen bin, dass sich das ganze erledigt hat, habe ich in unregelmäßigen Abständen mal wieder einen Joint geraucht. Ist ein durch unregelmäßigen Konsum negativ ausfallender Abstinenznachweis ein direktes Durchfallkriterium oder kann trotzdem auf mein Trennvermögen zwischen Konsum und Fahren plädiert werden? 

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nancycotten  22.07.2023, 01:59
@taaac

Wenn du die MPU mit Trennvermögen bestehen möchtest, würde dies bedeuten, dass du sie mit "kontrolliertem Kiffen" angehst. Hier gäbe es allerdings einige Hürden zu überwinden.

Du müsstest den Gutachter davon überzeugen, dass du Kiffen und Fahren künftig trennen kannst, allein der feste Vorsatz, mindestens 72 Stunden zu warten bis zur Verkehrsteilnahme, reicht nicht aus.

Wie stellst du z.B. sicher, dass du auch überraschend nicht gezwungen sein kannst, Auto zu fahren?

An den Konsum als solchen sind strenge Regeln anzulegen was Häufigkeit und Umstände angeht. Die Konsumgründe müssen "harmlos" sein, also keine Stressbewältigung, Einschlafhilfe o.ä., keine Vorratshaltung und kein spontaner Konsum weil man dir gerade mal einen Joint unter die Nase hält...

Du solltest über deutlich ausgeprägte Kenntnisse über THC, Wirkungsweise, Abbau etc., und auch über mögliche Risiken, verfügen.

Die Frage des Gutachters, warum das bei deiner Auffälligkeit nicht geklappt hat und warum es nun klappen sollte, wäre dir zudem sicher...

Wenn du dir das zutraust, kannst du das so machen, ich muss dir aber -der Ordnung halber- sagen, dass sehr viele Probanden diese Form der MPU nicht bestehen, eben weil der Gutachter nicht restlos vom Trennvermögen überzeugt wurde.

Jetzt noch zu deiner Frage:

Ist ein durch unregelmäßigen Konsum negativ ausfallender Abstinenznachweis

Abstinenznachweise sollen Abstinenz nachweisen, wenn sie das nicht tun, sind sie unbrauchbar.

Solltest du die MPU also doch mit Abstinenz angehen wollen, darf in deinen AN kein THC-COOH gefunden werden...

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taaac 
Fragesteller
 28.07.2023, 22:49
@nancycotten

Ok. Danke dir vielmals.

Was ist denn die Alternative dazu? Was würde passieren, wenn ich einfach keine MPU mache? Rein aus Interesse. :)

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nancycotten  29.07.2023, 01:15
@taaac

Dann würdest du spät. zum Ende deiner Fristsetzung ein Schreiben der FEB erhalten indem sie dir den Entzug der Fahrerlaubnis zu einem bestimmten Termin ankündigt.

Diesen Termin kann man dann entweder verstreichen lassen und wartet das Entzugsschreiben ab (das kostet allerdings Gebühren i-wo im dreistelligen Bereich), kann dafür idR aber noch ca. 3-4 Wochen länger fahren, oder man gibt den FS termingerecht "freiwillig" ab, zahlt dafür aber keine Gebühren.

Danach ist, aus Sicht der FEB, der Fall erledigt. Erst wenn du einen Neuantrag stellst beginnt das Spiel von vorn und die Behörde ordnet wieder vorab eine MPU an - zumindest solange das Delikt noch nicht getilgt ist...

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taaac 
Fragesteller
 30.08.2023, 10:09
@nancycotten

Ich habe jetzt den Antrag zurückgezogen und gebe meinen Führerschein ab. Nun habe ich aber "blöderweise" meine Karte verloren und kann die daher nicht an die Führerscheinstelle schicken. Was gibt es da zu beachten?

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nancycotten  31.08.2023, 01:38
@taaac

Ich vermute, du wirst (entweder bei der FEB, oder bei einem Notar) eine "eidesstattliche Versicherung" abgeben müssen dass du das Kärtchen wirklich verloren hast. Solltest du es wiederfinden und i-wo so einsetzen dass die Behörde davon erfährt, wird es wirklich unangenehm für dich (hohe Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu 3 Jahren)...

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taaac 
Fragesteller
 01.09.2023, 14:36
@nancycotten

Hier in Deutschland würde ich die Karte nicht verwenden, falls ich sie wiederfinde. Nur eventuell im Italienurlaub, da ich nicht denke, dass die dortigen Behörden bei einer Führerscheinkontrolle nach Deutschland funken.

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nancycotten  02.09.2023, 00:02
@taaac

Das vermutlich nicht, du solltest dir aber darüber im Klaren sein, dass du bei jeder einzelnen Fahrt (auch im Ausland) eine Straftat begehst und die Sache ganz böse enden könnte, z.B. wenn du einen Unfall hättest...

Aber das ist deine Entscheidung, ich wünsche dir alles Gute.

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taaac 
Fragesteller
 07.03.2024, 13:10
@nancycotten

Hello again. :) habe die Karte wiedergefunden und mit abgegeben. Den Neuantrag hab ich bisher nicht gestellt, da ich dann ja wieder ne MPU machen müsste.

Da jetzt die Legalisierung vor der Türe steht, wäre es für mich sehr interessant zu wissen, wie dann mit den in der kurzen Vergangenheit liegenden Vergehen umgegangen wird. Ich hatte die Grenzwerte ja nur knapp überschritten und wäre in Bayern sogar ganz legal unterwegs gewesen. Zumal wurden bei mir keine Ausfallerscheinungen festgestellt. Hatte in der ZEIT mal was davon gelesen, dass es eventuell eine Amnestie rückwirkend geben soll. Weißt du da vielleicht was oder kannst die Lage ein wenig einschätzen? Wäre dir sehr dankbar.

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nancycotten  07.03.2024, 19:30
@taaac

Ich fürchte, ich kann dir da keine allzu großen Hoffnungen machen, die Teillegalisierung steht zwar im Raum, für das Fahrerlaubnisrecht gibt es aber bislang noch keine Veränderungen und ob/wann die Grenzwerte erhöht werden ist mehr als unsicher. Und nein, auch in Bayern war deine Fahrt nicht legal, da die 1 ng/ml Grenze deutschlandweit gilt. "Amnestie" für zurückliegende Fahrten im OWI-Bereich wird es vermutlich nicht geben, denn es gilt auch im Nachhinein immer die Rechtslage zum Zeitpunkt der Auffälligkeit/Strafmaßnahme. Aber bekanntlich stirbt die Hoffnung ja zuletzt... ;)

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Unter Umständen geht das, wenn der Arbeitgeber beischeinigt, dass Du mit Führerschein erforderlich für das Projekt bist. Die finanzielle Strafe wird dann deutlich höher.

So etwas gibt es meines Wissens bei (kleineren) Alkoholsünden, bei THC - keine Ahnung.

Kann dir aus eigener Erfahrung sagen es kann klappen mit Anwalt ,aber die Chance ist sehr gering . Vorallen musst du auf deine blutwerte warten. Wenn die zu hoch sind kann ich dir gleich sagen kommst du nicht an einer mpu vorbei. Das entscheidet sowieso der Landkreis dann. Ich war auch LKW Fahrer und war drauf angewiesen das hat die erlich wenig gejuckt. Kann dir nur sagen lern aus deinen Fehlern und mach es besser . Es ist zwei Jahre her und ich bereu es immer noch das ich so dumm war damals kann dir aber gleich sagen mpu ist sehr schwer und bereite dich gut vor . Vorallen auch zimlich teuer 5k bin ich los gewesen. Das war mir eine Lehre fürs Leben.

Wenn es nur ein Fahrverbot ist, hat man die Möglichkeit, den Zeitraum des Fahrverbotes innerhalb gesetzter Grenzen selbst zu bestimmen.
Wenn man den Führerschein aus existenziellen Gründen braucht, und das mit Hilfe von Nachweisen plausibel erklären kann, obliegt es der Bußgeldbehörde, das Fahrverbot zu stornieren. Allerdings bezahlt man dann als "Gegenleistung" ein doppeltes Bußgeld.
Ich war Berufsfahrer, und bei mir hat das mal so funktioniert. Möglicherweise funktioniert das aber nur, wenn es das erste Mal Fahrverbot ist.

Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist eine andere Hausnummer.
Darüber kann ich nichts beantworten, weil so einen Fall hatte ich (zum Glück) noch nicht.

taaac 
Fragesteller
 27.03.2023, 20:50

Ich hatte vorher für ca. einen Monat jeden Abend einen Joint geraucht. Genauso den Abend davor. Was meinst du, wird mich erwarten?

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Blumenacker  27.03.2023, 22:54
@taaac

Das weiß ich nicht. Mit Joints hatte ich noch nie etwas zu tun.
Bei mir ging es um eine Geschwindigkeitsüberschreitung.

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Nun wollte ich mich erkundigen, ob ich eine Möglichkeit habe, das Fahrverbot bzw. den Einzug der Fahrerlaubnis zu verschieben, um meinen Job bis zum Ende des Projektes auszuführen.

Das entscheiden nicht wir sondern der Richter.

Wir wissen nicht, in wie weit er darauf Rücksicht nehmen wird.