Fahrerflucht nach Unfall?


16.11.2021, 17:51

Polizei war grade da... sagten wäre keine Unfallflucht, da sie ja schuld war... wobei ich online lese, dass egal ob schuld oder nicht die Personalien ausgetauscht werden müssen.... naja egal, das Bild von der Tür sagte die Polizei kann nicht von dem jetzigen Unfall sein, wenn dieses in Rechnung gestellt werden würde muss sie sich nochmal melden sagte die Polizei.

6 Antworten

Der Geschädigte wird sich direkt an die Kfz-Haftpflichtversicherung deiner Schwester wenden um Ansprüche geltend zu machen.

Pika2020 
Fragesteller
 16.11.2021, 17:36

Da ist das Problem, diese wollte er nicht, er hat lediglich die Telefonnummer und ein Foto des Ausweises, dann ist er abgehauen. Er will sich bei ihr melden...

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Antitroll1234  16.11.2021, 17:39
@Pika2020

…um Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen ist nur das Kennzeichen nötig, ob er dies macht ist nur eine Vermutung von mir.

Wenn er sich weder dort, noch bei deiner Schwester meldet, dann ist der Schaden für ihn wahrscheinlich nicht relevant genug.

Also abwarten

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Pika2020 
Fragesteller
 16.11.2021, 17:49
@Antitroll1234

Polizei war grade da... sagten wäre keine Unfallflucht, da sie ja schuld war... wobei ich online lese, dass egal ob schuld oder nicht die Personalien ausgetauscht werden müssen.... naja egal, das Bild von der Tür sagte die Polizei kann nicht von dem jetzigen Unfall sein, wenn dieses in Rechnung gestellt werden würde muss sie sich nochmal melden sagte die Polizei.

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Antitroll1234  16.11.2021, 17:52
@Pika2020
wenn dieses in Rechnung gestellt werden würde muss sie sich nochmal melden sagte die Polizei.

Das klärt nicht die Polizei, einfachste ist dann die Regulierung über Kfz-Haftpflichtversicherung deiner Schwester, diese reguliert nicht nur sondern wehrt auch nicht gerechtfertigte Forderungen ab.

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EddiR  16.11.2021, 20:05
@Antitroll1234

Aber wenn die Polizei schon auf dem Foto erkennen kann, daß das Schadensbild nicht passt, wird die Versicherung die Regulierung auch verweigern.

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Nur mal zur Klärung der Tatsachen: der andere Fahrer hat Unfallflucht begangen. Das kann nämlich der Geschädigte genauso tun. Wenn deine Schwester nicht explizit zugestimmt hat, dass er den Unfallort verlassen darf und er ihr nicht seine Daten hinterlassen wollte, hat er Unfallflucht begangen, wenn man das jetzt mal genau aufdröselt.

Deine Schwester soll den Schaden grundsätzlich mal ihrer Versicherung melden – denn dafür hat man nur relativ kurz Zeit, die können sich sonst auch wohl quer stellen/Probleme machen, wenn man zu lange wartet, und darauf hinweisen, dass ein tatsächlich realistischer Abgleich der Schäden an den beiden Fahrzeugen praktisch nicht machbar war, da der andere Fahrer nahezu geflüchtet ist. Das geht dann zulasten des anderen Fahrers, der dann sicher beweisen muss, dass der vorliegende Schaden tatsächlich durch deine Schwester verursacht wurde. Da er ja förmlich geflüchtet ist, war eine sichere Schadensaufnahme nicht gegeben. Dazu soll sie direkt sagen, dass ihr (und wohl ja auch der Polizei) es nicht schlüssig erscheint, dass der Schaden am anderen Fahrzeug von der jetzigen aktuellen Rempelei durch deine Schwester entstanden ist, dass es hier also dringlich ab zu klopfen sei, wie die Sachlage aussieht, wenn die andere Partei einen Schadensanspruch anmeldet.

Sie war bei der Polizei und hat den Unfall gemeldet. Damit ist der Vorwurf der Verkehrsunfallflucht vom Tisch.

was ist wenn rauskommt, dass kein Versicherungsschutz o.ä. vorhanden war?

Das kann nicht sein, denn das Auto muss mindestens eine KFZ-Haftplichtversicherung haben, denn ansonsten kann es nicht zu gelassen werden.

Solltet ihr das Auto abgemeldet haben und dann trotzdem damit gefahren sein, wird es teuer für deine Schwester, denn dann ist sie im Bereich einer Straftat.

Dann kann sie mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe rechnen

https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__1.html

https://dejure.org/gesetze/PflVG/6.html

Pika2020 
Fragesteller
 16.11.2021, 17:50

Hallo, ich meinte mir nicht versichert das andere Auto weil er es so eilig hatte... seltsamerweise

Polizei war grade da... sagten wäre keine Unfallflucht, da sie ja schuld war... wobei ich online lese, dass egal ob schuld oder nicht die Personalien ausgetauscht werden müssen.... naja egal, das Bild von der Tür sagte die Polizei kann nicht von dem jetzigen Unfall sein, wenn dieses in Rechnung gestellt werden würde muss sie sich nochmal melden sagte die Polizei.

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Deepdiver  16.11.2021, 17:52
@Pika2020

Das kann durchaus sein, das der Unfallgegner nicht versichert war, aber dann wird er auch keine Kosten in Rechnung stellen, denn dann kann es rauskommen.

Wenn er sich melden sollte, dann geht damit zur Polizei und zur Versicherung und schildert denen den Vorfall genau.

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Tja, möglicherweise war das Unfallopfer angetrunken oder hatte andere gewichtige Gründe, die Polizei lieber aus dem Spiel zu lassen. Vielleicht war der Fahrer auch gar nicht der Eigentümer des Fahrzeug und hat es unerlaubt genutzt oder gar entwendet.

Fakt ist, wenn der nicht auf Schadensregulierung pocht, dann passiert auch gar nichts. Bereits jetzt ist es eigentlich schon zu spät, weil die Polizei ja den Schaden und den Unfallhergang nicht mehr dokumentieren konnte.

Warum muss sie auch beim Ausparken in ein anderes Auto fahren?? Machen Frauen wer weiß wie oft. Hoffentlich hat sie so viel Unannehmlichkeiten dass sie das nächste Mal die Augen aufmacht

Pika2020 
Fragesteller
 16.11.2021, 20:36

Naja kann ja mal passieren, ihr Auto piept eigentlich auch, doch auch das tat es nicht. Laut ihrer Aussage. Sie fährt nen BMW 1er 116i von 2016, da ist so viel Technik aber keine warnte sie. Klar Augen auf wäre besser aber ist halt passiert.

und sie ist mit ihrem alten Auto mal in ein stehendes Fahrzeug gefahren, Sekundenschlaf...

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