Fahrradunfall durch öffnen der Beifahrertür?


19.07.2020, 14:30

Fahrradweg ist vom Gehweg durch Metallpfosten getrennt. Wenn hier eine Autotür aufgeht, kann man nicht mehr ausweichen.

8 Antworten

Wenn du nicht irgendwie auf der falschen Seite gefahren bist gilt:

Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen

(1) Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist.

(2) 1Wer ein Fahrzeug führt, muss die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden, wenn das Fahrzeug verlassen wird. 2Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.

https://dejure.org/gesetze/StVO/14.html

Wäre es ein deutsches Fahrzeug wäre die KFZ-Haftpflicht zuständig. Ich weiss nicht wie die niderländische Versicherung das sieht. Aber in die KFZ-Versicherung würde ich mich als erstes wenden.

Bedenke dass dir eine Teilschuld zuerkannt werden kann. Die deutsche Rechtsprechung verlangt grundsätzlich, dass du von haltenden KFZ so viel Abstand hälst, dass dir die Tür nicht gefährlich werden kann wenn sie geöffnet wird.

abdulsattarwahi 
Fragesteller
 19.07.2020, 12:42

Ich war auf dem fahrradweg auf einer Einbahnstraße unterwegs. Fahrradweg ist von Fussgängerweg durch metallpfosten getrennt.

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abdulsattarwahi 
Fragesteller
 19.07.2020, 14:45

Ich habe ein Bild hinzugefügt, da kann man sehen, dass es keine Ausweichmöglichkeit gab und wegen den Pfosten auch keine Abstandmöglichkeit!

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....denke, die Haftpflicht des Schädigers.

Beauftrage einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung deiner Interessen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

die Versicherung des "Fahrzeuges"

Aber warum bist du denn rechts an einem parkenden oder haltenden Fahrzeug vorbeigefahren? Das ist auch für Fahrräder nicht zulässig. Und falls du auf einem von diesen "Behelfsfahradwegen" mit der gestrichelten Linie unterwegs warst, warum bist du so schnell gefahren, dass du nicht anhalten konntest, denn auch das wird von der StVo verlangt. Nur weil du Fahrrad fährst kannst du nicht alle Regeln beiseite lassen.

DerHans  19.07.2020, 12:42

Rechts von den parkenden Fahrzeugen verläuft häufig der Radweg

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HansWurst45  19.07.2020, 12:44
@DerHans

Das ist richtig, aber jeder darf nur so schnell fahren, das er gefahrlos anhalten kann. Das gilt insbesondere auch für Fahrräder auf Radwegen. Und nicht zu vergessen der Mindestabstand zu parkenden Fahrzeugen, der auch für Radfahrer gilt.

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DerHans  19.07.2020, 12:46
@HansWurst45

Wie soll das denn gehen, wenn der Radweg direkt neben der Fahrbahn ist?Soll er dann auf den Fußgängerweg ausweichen?

Wer aus einem Auto steigen will. hat sich zu vergewissern, dass das gefahrlos möglich ist.

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HansWurst45  19.07.2020, 12:55
@DerHans

Dann muss er (oder sie) abstiegen, auf dem Gehweg ausweichen um die Engstelle herum schiebe und dahinter wieder weiterfahren. Natürlich hätte das Auto da nicht anhalten oder parken dürfen, weil es dadurch die Benutzung des Radweges verhindert, aber das ist kein Grund und keine Rechtfertigung selber illegal zu handeln. Richtig wäre hier gewesen, eine Anzeige wegen Behinderung des fließenden Verkehrs zu machen. Mir ist bewusst, dass das nicht praktikabel ist, aber wenn dann ein Unfall passiert, weil er oder sie mit verantwortungslos hoher Geschwindigkeit an der Engstelle vorbeifährt, dann ist er oder sie selber Schuld.

Und jetzt bitte keine Diskussion was zu schnell ist und was nicht. Wenn man (oder frau9 nicht rechtzeitig anhalten kann war es zu schnell. Es darf dabei nicht vergessen werden, das eine sich öffnende Tür ein zu erwartendes Ereignis ist, denn dafür sind Türen da. vor allen bei Autos die gerade angehalten haben.

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DerHans  19.07.2020, 12:59
@HansWurst45

An vielen Straßen verläuft der Radweg aber direkt neben der Straße und der Parkstreifen grenzt direkt daran. Das entbindet den Fahrer des PKWs doch nicht von seiner Sorgfaltspflicht. Dann dürfte auf dem Radweg ja gar keiner fahren, wenn er dauernd damit rechnen muss, dass von einem parkenden Fahrzeug plötzlich die Tür aufgemacht wird.

Der Fahrer hat sich zu vergewissern, dass das Öffnen gefahrlos möglich ist.

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HansWurst45  19.07.2020, 14:23
@DerHans

Da hast du recht, dann ist entweder der Parkstreifen oder der Radweg nicht mit der geltenden Rechtslage vereinbar. Hier gibt es definitiv Handlungsbedarf für die Legislative.

Ansonsten hast du natürlich recht, vor dem Öffnen der Tür muss man sich vergewissern, dass dies Gefahrlos möglich ist. Das ist aber kein Freibrief für alle Radfahrer, sich mit Tour-de-France-Geschwindigkeit rechts am Wagen vorbei zu quetschen.

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HansWurst45  21.07.2020, 21:12
@abdulsattarwahi

Dann solltest du die Stadt verklagen, das sie den Radweg so angelegt hat. Da hätte mindesten eine Halteverbot für PKW etc. aufgestellt werden müssen um diesen Radweg inhärent sicher zu machen. Allerdings ist mir schon klar, dass das ausgeht wie das Hornberger Schießen, denn im Grunde genommen ist da nicht genügend Platz die einzelnen Verkehrsmittel sicher voneinander zu trennen.

Das entbindet dich aber nicht davon, bremsbereit zu sein und ausreichend langsam zu fahren wenn vor dir eine Fahrzeug ohne ausreichenden Seitenabstand links neben dem Radweg anhält oder bereits steht. Vor allem, wenn du doch schon erkannt hast, dass du, wenn sie Tür geöffnet wirst nicht ausweichen kannst. Das grenzt schon fast an Vorsatz, die gebotenen Maßnahmen zur Abwendung eines Unfalles bewusst außer Acht zu lassen.

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