Unfall Unterschrift?
Ein Freund erzählte mir vorhin, dass er beim Ausparken ein fahrendes Fahrzeug gestreift hat. Sie haben nicht die Polizei gerufen, aber Versicherungen und Telefonnummer getauscht. Daraufhin hat der andere einen Schrieb fertig gemacht, in dem mein Freund die Schuld auf sich nimmt, obwohl er ja offensichtlich nicht die volle Schuld trägt. Diesen hat er aber dummerweise unterschrieben.
Nun hat er mich im Nachhinein gefragt, ob die Unterschrift eventuell ungültig ist. Das Auto und die Versicherung laufen nämlich anscheinend nicht unter seinem Namen sondern unter dem eines anderen Familienmitgliedes. Er hat aber mit seinem Namen unterschrieben.
Könnte das eventuell etwas bewirken?
6 Antworten
Ihr müsst zum Anwalt für Verkehrsrecht gehen und man sollte bei Sowas immer die Polizei dazu holen, immer sofort auch zur Beweissicherung.
dann muss man selbst Fotos machen und Zeugen sammeln und zum Anwalt gehen. Wenn der Andere nicht ein schon lauernder Vorsatzauto-Bumser ist, dann ist der Schuld, der auffährt und nicht genug aufgepasst hat.
Da gibt es nicht viel zu beweisen, war es auf einem Parkplatz, gibt es ja keine Schuldfrage zu klären, so der BGH.
Und das Urteil kennt jeder Fahrer und jede Versicherung.
Stimmt auch wieder und Kamera auf Parkplatz auch und Zeugen bei. es wird die Versich. zahlen.
Beide Fahrzeuge fahren, also halbe/halbe, wenn es auf einem Parkplatz war.
Und Vollmacht von der Versicherung wird er nicht haben, also kann er auch nichts entscheiden. Es sei denn, er bezahlt alles selber.
Mir ist nicht klar, warum er nicht die volle Schuld haben soll. Die Unterschrift ist "gültig" (was soll das überhaupt bedeuten?) so wie sie ist, er wird ja nicht mit einem falschen Namen unterschrieben haben. Auf wen die Versicherung läuft ist egal.
Wenn es hier zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte (ich wüsste nicht warum), dann kann er behaupten er habe das nur gemacht weil er unter Schock stand. Dürfte aber irrelevant sein, da ihn vermutlich ohnehin die volle Schuld trifft.
dass er beim Ausparken ein fahrendes Fahrzeug gestreift hat
Ich vermute das ist sowas wie "Beide haben nicht geguckt" oder sowas wie "Fahrendes Fahrzeug war nicht in Parkrichtung vom Parkplatz und hat ausparkendes Auto nicht gesehen, ausparkendes Auto nicht schnell genug reagiert oder ähnliches
Er war ja der Fahrer, über wen Auto und Versicherungen laufen ist an der Stelle vollkommen unerheblich.
Grundsätzlich ist sowas unterschriebenes erstmal gültig wenn nicht "unter Zwang" erfolgt u.ä. Ein Anwalt kann beurteilen inwiefern das anfechtbar wäre - hängt halt vom exakten Inhalt ab.
Der Anwalt müsste sich eventuell auch Videoaufnahmen besorgen, falls dort Kameras waren usw.
Nun, da er der Fahrer war, kann er ja nur mit seinem Namen unterschreiben.
Wem das Fahrzeug gehört hat ja nichts mit dem Unfall zu tun.
Die nicht kommt, nur bei einem Personenschaden.