Fahren ohne Brille - Strafe?

7 Antworten

Hallo,

darüber hättest du dir besser vorher Gedanken machen sollen ;-)

Wenn man den Sehtest mit Sehhilfe absolviert, dann wird das natürlich auch entsprechend eingetragen.

Da das Fahren ohne Brille vor allem bei einem Unfall sehr unangenehme Folgen haben kann, solltest du anstatt ohne Brille zu fahren besser folgendes machen:

Erkundige dich an deiner Fahrerlaubnisbehörde, was dafür erforderlich ist, um diesen Eintrag wieder "ausgetragen" zu bekommen.

Ganz sicher musst du mindestens einen neuen Sehtest ohne Sehhilfe bestehen und vorlegen und du musst natürlich auch die Kosten dafür und für den neuen Führerschein tragen.

Es kann aber auch sein, dass ein augenärztliches Gutachten erforderlich ist. Das kostet dann entsprechend mehr.

Alles aber besser als mit Eintrag ohne Sehhilfe zu fahren.

Viele Grüße

Michael


Einen Sehtest hättest du sowieso machen müssen. Egal ob du eine Brille hast oder nicht, oder wie du den Test genau gemacht hast. Das heisst, es wäre sowieso "rausgekommen" dass du eine (wenn auch leichte) Sehschwäche hast.

Wenn du nun ohne Brille fährst und kontrolliert wirst, gibt es Bußgeld.

Im Führerschein steht, dass du eine Sehhilfe tragen musst. Derjenige, der dich kontrolliert, kann nicht beurteilen, ob du ohne genauso gut sehen würdest.

Im Bußgeldkatalog kannst du nachlesen, mit welcher Strafe du rechnen musst.

"Ich bin weitsichtig, habe aber keine besonders hohe Dioptrienzahl, "

Wie viele Dioptrien jemand braucht, um den für den Führerschein geforderten Visus zu erreichen, ist egal - wenn die Auflage zum Tragen einer Brille im Führerschein vermerkt ist, gilt das für einen leicht Weitsichtigen mit vielleicht +1,00 genauso, wie für einen stark Kurzsichtigen mit -8,00 Dioptrien.

Also, die Überlegung, wie hoch die Strafe fürs "Vergessen" der Brille sein könnte, ist in dem Sinne überflüssig.

Deine Fahrerlaubnis ist nur unter der Bedingung gültig, daß Du beim Fahren deine Brille trägst.


Welche Werte meinst Du denn mit "keiner hohen Dioptrienzahl"? Falls Du tatsächlich nur minimal weitsichtig bist, hättest Du eventuell die Chance über ein augenärztliches Gutachten (neuer Sehtest für 6,43 € reicht dafür nicht aus) die Auflage aus dem Führerschein entfernen zu lassen. Allerdings entstehen dir dadurch nicht gerade geringe Kosten für Gutachten sowie auch die Gebühren der Behörde für die Änderung der Daten und das Ausstellen eines neuen Dokuments.

Ob das überhaupt eine Option sein könnte, ist aber fraglich, da du hier leider keine Werte (sph. und cyl) genannt hast, ist es so auch nicht einzuschätzen.

Das ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet 25€. Sollte ein Unfall verursacht werden kann das richtig teuer werden und der Versicherungsschutz kann erlöschen.

19Michael69  28.02.2017, 16:11

Nein, der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung kann nicht erlöschen. Der besteht zum Schutz gegenüber Dritten zu deren Schutz immer.

Das ist eine Obliegenheitsverletzung und die Versicherung kann den Versicherungsnehmer mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.

Gruß Michael

0
rukkk  28.02.2017, 16:22
@19Michael69

Im Zweifelsfall übernimmt die Versicherung aufgrund grober Fahrlässigkeit Ihrerseits keinerlei Kosten und Sie müssen den Schaden selbst bezahlen.

Die Versicherung wird sich in einem solchen Fall mit großer Wahrscheinlichkeit auf § 26 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) berufen – Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung:

Tritt der Versicherungsfall nach einer Gefahrerhöhung ein, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet […] Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.

2
19Michael69  28.02.2017, 17:25
@rukkk

Alles schön und gut, das gilt aber nur bei der Teil- oder Vollkaskoversicherung.

Selbst bei grober Fahrlässigkeit besteht der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung zum Schutz des geschädigten Dritten immer.

Nur bei Vorsatz kann das anders aussehen.

Gruß Michael

--------------------------------------------

http://www.kfz-versicherungen.com/haftpflichtversicherung/regress-des-haftpflichtversicherers-und-haftungsteilung/

https://www.test.de/Autoversicherung-Grobe-Fahrlaessigkeit-kleine-Klausel-grosse-Wirkung-4805097-4805135/

http://www.haftpflicht-wissen.de/grobe-fahrlaessigkeit-kfz-haftpflicht-regress.html

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Obliegenheiten.php

http://www.verkehrslexikon.de/Module/RegressBegrenzung.php


0