Eu(internationaler)Haftbefehl Flucht ins Ausland bei einer Führungsaufsicht und Bewährung?
Bitte um kurze Rückmeldung
Und was ist die Frage?
ob es zu einem kommt
5 Antworten
Das ist so schwer zu bewerten und hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab.
- wie schwer war das verbrechen?
- was ist ausland?
Für eine sagen wir einfache Körperverletzung oder meinetwegen einen Diebstahl, wenn auch einen schweren, würde sich keiner z.B. die Mühe machen mit sagen wir China darüber zu verhandeln, dich dort zu inaftieren oder und auszuliefern.
Anders schaut es aus, wenn du z.B. wegen Totschalges verurteilt bist, und dich in sagen wir Frankreich aufhältst.
Weder in China und erst recht nicht in Frankreich wirst du unerkannt länger leben können. Auch dort musst du dich anmelden und wirst entsprechend auffallen.
Flucht ins Ausland bei Führungsaufsicht und Bewährung – was droht?
Wenn du auf Bewährung bist und zusätzlich unter Führungsaufsicht stehst, bist du bereits unter besonderer Beobachtung des Staates. Eine Flucht ins Ausland ist keine Option ohne Konsequenzen, denn:
1. Führungsaufsicht und Bewährung = intensive Kontrolle
- Du bist verpflichtet, Auflagen und Weisungen einzuhalten (§ 56c, § 68b StGB).
- Flucht oder auch nur „Untertauchen“ stellt einen klaren Verstoß gegen Bewährungsauflagen dar → Folge: Widerruf der Bewährung (§ 56f StGB).
- Danach wird die ursprüngliche Freiheitsstrafe vollstreckt.
2. Europäischer Haftbefehl (EHB)
- Seit dem Rahmenbeschluss 2002/584/JI gilt innerhalb der EU:
- → Schnelle, unbürokratische Auslieferung bei Haftbefehl – keine Fluchtchance in EU-Staaten.
- → Gilt auch bei Verstößen gegen Führungsaufsicht, nicht nur bei Verbrechen.
3. Internationaler Haftbefehl / Interpol Red Notice
- Wenn du außerhalb der EU fliehst (z. B. Türkei, Nordafrika):
- → Bei schwerer Straftat oder Bewährungswiderruf kann ein internationaler Haftbefehl ergehen.
- → Staaten mit Auslieferungsabkommen (z. B. Schweiz, Norwegen, UK) liefern meist aus.
4. Risiken der Flucht
- Gefährdung des Resozialisierungsgedankens: Gerichte sehen dich dann als unbelehrbar.
- Bei späterer Festnahme → härtere Strafen, keine Bewährung mehr, evtl. neue Verfahren.
- Straftatbestand der Flucht selbst? – Nein, Flucht ist nicht strafbar, aber:
- Verstoß gegen Meldeauflagen, Weisungen, Gerichtsbeschlüsse → mittelbare Folgen.
Lohnt sich Flucht?
Fazit: Nein
Kurze Antwort: Die Flucht macht deine Lage massiv schlechter, auch langfristig. Du bist:
- In der EU jederzeit greifbar.
- International ebenfalls leicht aufzuspüren.
- Bei Rückkehr wirst du härter bestraft als vorher.
Wenn du wirklich über einen Ausstieg nachdenkst: Es gibt rechtlich saubere Wege, z. B. Antrag auf vorzeitige Entlassung aus Führungsaufsicht (§ 68e StGB), Bewährungsverlängerung statt Widerruf, oder Verlegung ins Ausland bei Kooperation.
Haftbefehl - Gültigkeit - Voraussetzung
Beispiele
EU-Haftbefehl
unbegrenzt, bis aufgehoben oder vollstreckt
Straftaten mit >12 Monaten Strafdrohung oder >4 Monate zu vollstreckender Freiheitsstrafe
Diebstahl, Körperverletzung, Raub, Sexualdelikte, Bewährungswiderruf
Interpol (Red Notice)
unbegrenzt, solange nationaler Haftbefehl besteht
Auslieferungsfähige Tat, kein politischer Hintergrund
Mord, Terrorismus, Drogendelikte, Flucht vor Strafvollzug
1. Erfüllen von Bewährungsauflagen
Vorteile:
- Strafvollstreckung wird vermieden – du bleibst auf freiem Fuß.
- Nach Ablauf der Bewährungszeit: Strafe erlassen (§ 56g Abs. 1 StGB).
- Positive Sozialprognose wird gestärkt.
- Keine neuen Einträge im Führungszeugnis (nach Tilgungsfrist).
- Keine internationalen Fahndungen, keine Auslieferungsrisiken.
Typische Auflagen:
- Meldepflichten, Anti-Aggressionstraining, Drogenscreenings, Therapie
- Keine neuen Straftaten
- Kontaktverbot, Schadenswiedergutmachung etc.
2. Flucht – Risiken und Folgen
Konsequenzen:
- Widerruf der Bewährung (§ 56f StGB) – die Strafe wird vollstreckt.
- Neues Strafverfahren wegen Entziehung von der Strafvollstreckung (§ 275 StGB) möglich.
- EU-Haftbefehl oder Red Notice → Verhaftung im Ausland, Auslieferung.
- In Haftanstalten kein guter Vollzugsplan, da Flucht negativ gewertet wird.
- Führungsaufsicht kann verlängert oder verschärft werden.
- Bei Rückkehr: höhere Wahrscheinlichkeit für unbedingte Haftstrafen in späteren Verfahren.
Beispielhafte Reaktionen der Justiz:
- Jemand flieht, taucht ein Jahr unter, wird in Spanien gefasst → sofortige Auslieferungshaft und später deutlich härtere Strafe.
- Junge Menschen mit positiver Entwicklung, Therapie, ehrlichem Verhalten → teils sogar vorzeitiges Bewährungsende.
Fazit:
Flucht = kurzfristiger Aufschub, aber langfristig hohes Risiko und deutlich härtere Strafen.
Erfüllen der Auflagen = Chance auf ein sauberes Führungszeugnis und echte zweite Chance.
Einen internationalen Strafbefehl in eigentlichen Sinne, kann vom internationalen Strafgerichtshof ausgestellt werden. Dieser ist dann in den Mitgliedstaaten des IStGH unmittelbar vollstreckbar. Aber da reden wie über Verbechen des Völkerstrafrechts, wie z.B. Völkermord.
Ein deutsches Gericht kann maximal einen EU-Strafbefehl ausstellen und über eine Red Notice ein Festnahmeersuchen stellen.
Flucht ins Ausland bei einer Führungsaufsicht und Bewährung?
Das verstehe ich nicht Ganz. Das ist in der Regel ja keine Flucht in dem Sinne nötig. Weil in der normalerweise meldet sich derjenige einfach bei der Aufsichtsperson und dem Bewährungshelfer ab.
Wenn du das Geld für eine dauerhafte Flucht ins Ausland hast, warum kannst du nicht einfach in Deutschland die Konsequenzen deines Handelns absitzen?
Um in der heutigen Zeit anonym abtauchen zu können, muss du Geld im 7-stelligen Bereich haben!
Es gibt Meldegesetzte um wohnsitz, die solltest Du kennen, ebenso dei schleierfahndung. In Deutschland ist die Meldepflicht bei der Buchung von Uerlaubappartmts abgeschafft, da kannst du mit Barzahlung lange unbemerkt wohnen.