Etwas über eine Kleinanzeigen Plattform verkauft, aber dann wieder das Geld zurück überwiesen, jetzt droht mir die Käuferin mit einer Anzeige, was nun?


05.02.2025, 14:47

Sie schrieb vorhin, dass sie schon auf den Weg zur Polizei sei, und auch schon einen Termin bei ihren Rechtsanwalt habe ;(

8 Antworten

Erstmal Ruhe bewahren.

Sie hat das Geld zurück, also ist es schon mal kein Betrug. Du hast dich auch unverzüglich erklärt, das ist auch vollkommen in Ordnung.

Falls sie doch zu Polizei und Anwalt gehen sollte, wartest du ab was kommt und reagierst dann.

Das du dich auf einen Irrtum berufen kannst, wurde ja schon genannt.

Spekulieren würde ich, das sie den Wert der Uhr als deutlich größer als 100€ einstuft und dich jetzt versucht unter Druck zu setzen, ihr die Uhr doch zu verkaufen.

Neben der Ruhe, solltest du auch alle Informationen wie E-Mails, Überweisungen etc. bewahren.

Alles Gute.

Ein Verkauf ist mit Übergabe der Ware abgeschlossen. Solange der Verkauf nicht abgeschlossen ist, ist er anfechtbar.

Verkäufe sind zum Beispiel auf Grund von "Irrtum" anfechtbar oder sogar rückabwickelbar.

Da das Besitzverhältniss unklar war und dein Mann ein Mitspracherecht hat ist der Verkauf nicht rechtens.

Im BGB stehen die Regeln für den Kaufvertrag.

Dein Verkauf ist scheinbar nicht frei von Rechtsmängeln (auf Grund von Irrtum)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html

Der Rechtsanwalt wird deiner Gegnerin mit Sicherheit sagen das kein Verkauf erzwungen werden kann wenn es einen Grund gibt.

Ich würde den Brief vom Anwalt abwarten.

Anzeigen gibt es nicht. Es gibt "Klagen" und "Strafanzeigen"

Strafanzeigen werden bei vollzogenem Rechtsbruch gestellt, was bei dir nicht vorliegt. (Du hast das Geld zurücküberwiesen)

Wenn "öffentliches Interesse" besteht, kann sich der Staatsanwalt einschalten. Ab diesem Zeitpunkt liegt alles nicht mehr in deiner Hand.

Falls du nicht ständig Dinge verkaufst, aber nicht lieferst, aber die Überweisung behälst, besteht kein öffentliches Interesse.

Also: "Entspannt zurücklehnen und abwarten."


FashionFee637  12.02.2025, 23:45

Ja wie? Doch keine Hehlerei oder was!? 😏

gforler  12.02.2025, 23:53
@FashionFee637

Doch. Es wurde doch etwas zum Kauf angeboten was dem Verkäufer nicht gehört hat.

Ich will hier nicht ums verrecken Recht behalten sondern dem Fragesteller eine brauchbare Information liefern.

FashionFee637  12.02.2025, 23:56
@gforler

Das hast du ja in deiner Antwort auch getan. Jetzt hier mit "Hehlerei" in den Kommentaren um die Ecke zu kommen, ist doch lächerlich!

So. Gute Nacht Herr Anwalt. Reicht denn jetzt auch mal!

gforler  13.02.2025, 00:06
@FashionFee637

Ich brauch hier nicht 'um die Ecke kommen'. Ich bin auch kein Anwalt.

Du nimmst hier eindeutig Vieles als zu persönlich.

FashionFee637  13.02.2025, 00:07
@gforler

Ich nehm das nicht persönlich, ich nehm das als das, was es ist: Geschwafel.

FashionFee637  13.02.2025, 00:17
@gforler

Ich kann doch nichts für deine Empfindlichkeit. Ich versichere dir, ich bin ganz in meiner Mitte! 😌 Die Dinge beim Namen nennen kann ich auch ganz in Ruhe.

Außerdem bin ich Holsteiner. Ich kann mich überhaupt nicht aufregen.

gforler  13.02.2025, 00:23
@FashionFee637

Ich habe deine Beleidigung gemeldet. Es scheint nichts zu helfen. Bei Beleidigungen bin ich jedoch tatsächlich empfindlich.

Lass uns einfach abwarten wie der Moderator/Moderatorin die Sache sieht.

Können wir zusammen bis dahin 'Sendepause' halten?

Abwarten und sehen ob da wirklich etwas nachkommt.

M.E. sind Sie in der Lieferpflicht!

Ich nehme mal an, dass Kaufverträge in Österreich genauso verbindlich sind, wie in Deutschland.

Polizei ist natürlich Quatsch, aber auf Vertragserfüllung klagen wäre jetzt der normale Fall. Unter normalen Umständen würde sie auch Recht bekommen.


Inkognito-Nutzer   05.02.2025, 15:39

Kommt jetzt die Polizei vorbei, und nimmt mich mit ;( Habe angst, sie schrieb Anzeige ist raus !

gforler  05.02.2025, 16:42
@Inkognito-Beitragsersteller

Die Polizei kommt auf gar keinen Fall bei dir vorbei und nimmt dich auch nicht mit.

Für soetwas muß erst ein Richter, nach einer Gerichtsverhandlung, ein 'Rechtskräftiges Urteil' gesprochen haben oder ein Staatsanwalt ein 'Haftbefehl' ausgestellt haben.

Sei doch einfach entspannt. Diese Angelegenheit ist doch nur eine Uneinigkeit bezüglich eines 'Verkaufs' welcher durch deine Rücküberweisung rückabgewickelt wurde.

Rechtsprechung und Verurteilungen richten sich nach komplizierten Verfahren welche alle eingehalten werden. Wir leben in einem Rechtssystem mit "Gewaltenteilung".

Judikative, Exekutive und Legislative.

Dies hat den Vorteil das weder Polizei noch ein Richter aus sich Selbst herraus etwas entscheiden kann.

Der Polizist muß für seine "Aufträge" einen Befehl vom Staatsanwalt oder Richter haben. In deinem Fall ist es undenkbar das dies geschehen ist.

Da in deinem Fall kein "öffentliches Interesse" besteht, muß der Weg der 'Privatklage' gegangen werden.

Privatklagen sollten einen erheblichen Streitwert haben um vom Anwalt bearbeitet zu werden weil der Streitprozeß kostenintensiver ist als der Streitgegenstand.

"Entspanne dich"

Deine Gegnerin scheint eine Cholerikerin zu sein, welche sich ihr Recht immer günstig auf Grund von Phantasie optimal auslegt.

Inkognito-Nutzer   06.02.2025, 06:48
@gforler

Sie drohte vorhin, dass sie jetzt dann mit der Polizei zu mir kommen würde !? Ausser sie bekommt jetzt die Uhr, und schadensersatz !

gforler  08.02.2025, 16:18
@FashionFee637

Die Uhr war von Anfang an nicht voll im Besitz des Verkäufers.

Somit ist der Verkauf nicht rechtens und anfechtbar.

Da der Käufer bereits sein Geld zurück erhalten hat und kein Widerspruch ausgesprochen hat ist der Kauf wirksam rückabgewickelt.

Wenn der Käufer weiterhin auf die Herrausgabe der Uhr besteht sollte nocheinmal auf die Rücküberweisung hingewiesen werden.

Jede weitere "Vorderung" des Käufers ist bereits eine Belästigung und kann zur Anzeige gebracht werden.(Macht aber keinen Sinn)

FashionFee637  08.02.2025, 17:24
@gforler

Sorry, keine Ahnung, wie du darauf kommst, ist aber völlig falsch.

Wenn jemand einen Artikel zum Verkauf anbietet, den er überhaupt nicht besitzt oder der ihm überhaupt nicht gehört, dann entbindet ihn das nicht von der Pflicht, den Kaufvertrag zu erfüllen.

Entweder muss er den verkauften Artikel irgendwie heranschaffen oder Schadenersatz leisten, falls die Käuferin einen gleichwertigen Artikel irgendwo anders teurer beschaffen muss.

gforler  12.02.2025, 23:12
@FashionFee637

Der Rücküberweisung hat die Käuferin aber scheinbat nicht.

Wenn Jemand etwas verkauft das ihm nicht gehört läuft dies unter Helerei. Helerei ist verboten.

Worin du Recht hast ist das mit dem Schadensersatz. Schadenersatz muß im Privatklageverfahren kostenintensiv erstritten werden.

Kaufverträge über zum Beispiel Diebesgut sind nicht rechtswirksam und können angefochten werden.

Diesen Schadenersatz würde ich persönlich mit dem Gegner aushandeln.

Ehrlich gesagt ist dieser Meinungsaustausch etwas zu simpel.

Ich wünsche jedem Käufer einen super Deal und auch dem Verkäufer Erfolg.

gforler  12.02.2025, 23:24
@gforler Strafgesetzbuch (StGB)§ 259 Hehlerei

(Interessante Lektüre!)

Schreib ihr das du sie nicht hindern kannst dich an zu zeigen.
Und dann warte einfach ab ob oder was noch kommt.
Höflich bleiben solange sie nicht ausfallend wird und abwarten.

Je weniger du darauf reagierst, desto eher kann sie sich abregen.


gforler  12.02.2025, 23:14

Ja. Das ist eine pragmatische Reaktion.