Muss ich bei eBay verkaufen?
Ich habe nach langen und schwierigem hin und her einen Artikel verkauft. Während der Käufer mir die Ware bezahlt hat, habe ich gesehen, dass er Händler auf der selben Plattform ist. Was ich ihm billig verkaufen wollte, verkauft er dort für ein Vielfaches. Wie kann ich mich verhalten. Da ich die Ware nicht schicken möchte und ich ihm das Geld zurück überwiesen habe, will er mich jetzt verklagen . Danke schonmal
6 Antworten
Sie haben eine Ware verkauft und das Geld erhalten. Sie sind nun zur Herrausgabe verpflichtet.
Eine Klage wegen Betrugs wird Erfolg haben und Kosten nach sich ziehen.
Wenn Sie das Geld zurück überweisen ist es außerhalb des Kaufvertrages und bei ungünstigem "Betreff der Überweisung" eventuell ein Geschenk.
Das ihr Käufer ein besseres Geschick bezüglich "Einkauf" hat und kaufmänisches Handeln beweist, löst leider bei Ihnen Neid und Gier aus.
Sie müssen bestehende Verträge erfüllen.
Lernen Sie daraus und recherchieren Sie den Wert der Ware vor Abschluß eines Kaufvertrages.
Wenn der Wert der Ware erheblich höher als ihr Angebot ist, können Sie eventuell "Irrtum" als Grund einer Rückabwicklung nennen.
Der Verkauf erfolgt zwischen Ihnen, ein Nichtkaufmann, und einem potenziellen Kaufmann. So kann eine Rückabwicklung stattfinden.
Geschäfte unter Kaufleuten sind kaum anfechtbar und müssen vertraglich erfüllt werden.
Wenn Sie auf einer Onlineplattform als Händler auftreten sind Sie Kaufmann.
Das Fernmeldeabsatzgesetz und nicht zuletzt die Regeln der Onlineplattform selbst sind auch einzuhaltende Bedingungen.
Ich hoffe Sie können den händlerischen Erfolg ihres Käufers respektieren.
Du schreibst:
Was ich ihm billig verkaufen wollte, verkauft er dort für ein Vielfaches.
Der Käufer hat die Ware doch noch überhaupt nicht.
Außerdem ist es völlig egal, was der Verkäufer mit seinem Eigentum macht. Damit hast du nichts zu tun.
Würdest du dem Käufer nachträglich Geld zurückgeben, weil dieser den Artikel woanders billiger kaufen kann? - Wohl kaum.
Da ich die Ware nicht schicken möchte und ich ihm das Geld zurück überwiesen habe, will er mich jetzt verklagen .
Leider geht es nicht darum was du möchtest, sondern wozu du verpflichtet bist.
§ 433 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Bist du sicher, dass du etwas über eBay verkauft hast. Oder meinst du Kleinanzeigen.
Im Bezug auf die Rechtslage beim Kaufvertrag ist dies allerdings unerheblich.
Ich habe nach langen und schwierigem hin und her einen Artikel verkauft. Während der Käufer mir die Ware bezahlt hat, habe ich gesehen, dass er Händler auf der selben Plattform ist. Was ich ihm billig verkaufen wollte, verkauft er dort für ein Vielfaches.
Persönliches Pech. Du bist den Vertrag eingegangen. Jetzt halte Dich daran.
Mal gewinnt man und mal verliert man.
Da ich die Ware nicht schicken möchte
Diese Wahl hast Du Jetzt nicht mehr. Es geht nicht mehr um „möchten“. Du bist einen Vertrag eingegangen. Er hat seinen Teil des Vertrages erfüllt, jetzt bist du verpflichtet, deinen Teil genauso zu erfüllen.
§433 BGB sagt dazu folgendes:
Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen.
Schick im das Zeug und gut ist! Der Rechtstreit wird ansonsten sehr teuer für Dich.
Er hat nichts falsch gemacht, er darf damit machen was er möchte. Das ist zwar nicht schön aber erlaubt.