Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung?
Bei mir kam jetzt ein Anhörungsbogen samt einem möglichen Vergehen gemäß § 185 Strafgesetzbuch ins Haus geflattert. Es geht wohl um eine von mir geäußerte Beleidigung aus September 2024. Ich erinnere mich leider weder an die Person, noch an den Kontext der Beleidigung weiß aber, dass ich nie grundlos beleidige, sondern dies immer aus Beleidigungen, Provokationen oder ähnliches von der Gegenseite zustande kommt. Dies habe ich auch so im Anhörungsbogen aus meiner Perspektive geschildert & stellung bezogen. Meine Frage ist jetzt muss ich mir Sorgen um konsequenzen machen? Ich war vorher nie mit solchen Fällen konfrontiert, außer dass ich schon andere aufgrund von Beleidigung etc. angezeigt habe, dies wurde jedoch fallen gelassen da der Täter nicht ermittelt werden konnte, weshalb ich eigentlich der Meinung war, dass sowas eh nichts bringt.
6 Antworten
Sich zu der Sache einzulassen, wenn du nicht einmal weißt, worum es konkret geht, ist äußerst unklug. Aber nun gut, das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen, insofern werde ich jetzt einfach auf den Rest deiner Frage eingehen.
Beleidigung ist ein absolutes Antrags- und darüber hinaus auch ein Privatklagedelikt. Solange dies der einzige Vorwurf ist, hast du realistisch erst einmal nichts zu befürchten, da die StA ohne Vorliegen eines öffentlichen Interesses an der Verfolgung gar nicht erst Anklage erheben wird (§§ 374 I Nr. 2, 376 StPO). Sofern fristgerecht Strafantrag gestellt wurde, ist es am wahrscheinlichsten, dass die Tat an den Weg der Privatklage verwiesen wird. Ob sich der Geschädigte dann die Mühe macht, die Tat selbst weiter zu verfolgen, ist äußerst fraglich.
LG
Du bist nicht verpflichtet dich zu der Sache einzulassen und es darf dir auch nicht negativ angelastet werden, wenn du von diesem Recht Gebraucht machst. Wie schon gesagt, sich inhaltlich einzulassen, ist äußerst unklug, insbesondere gegenüber der Polizei, die im weiteren Verlauf des Verfahrens keinerlei Einfluss hat, und dazu auch noch ohne überhaupt Kenntnis von der Sachlage zu haben. Eine Einlassung sollte man nach Möglichkeit immer schriftlich gegenüber der StA abgeben, sobald einem Akteneinsicht gewährt wurde.
Es geht wohl um eine von mir geäußerte Beleidigung aus September 2024. Ich erinnere mich leider weder an die Person, noch an den Kontext der Beleidigung
Interessant. Demzufolge schwadronierst du wohl gerne öffentlich, und zwar maßlos. Ansonsten müsstest du ja wohl wissen, worauf sich die Anzeige bezieht.
weiß aber, dass ich nie grundlos beleidige
Auch sehr schön.
Jede Beleidigung kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich tragen. Auf den Hergang kommt es dabei explizit genau gar nicht an.
Meine Frage ist jetzt muss ich mir Sorgen um konsequenzen machen?
Gegenfrage - wenn nicht, warum sollte man dir dann wohl einen Anhörungsbogen zusenden?
Gut gemeinter Rat - suche dir einen Anwalt.
Es kommt halt vor, dass man Streitereien/Ausseinandersetzungen mit Irgendwelchen Personen Online hat, sei es durch Diskussionen oder ähnliches. Nehme das aber null ernst & meistens endet dann der Kontakt mit diesen Personen also warum sollte ich es mir merken?
Es kommt halt vor, dass man Streitereien/Ausseinandersetzungen mit Irgendwelchen Personen Online hat
Und auch da beleidigt man niemanden. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum; eine Beleidigung in einem Forum ist somit ebenso justitiabel wie am Kneipentisch.
Nehme das aber null ernst
Tja, das war dann wohl dein Fehler.
Wenn du dich schon an nichts erinnern kannst würde ich mich hüten, den Anhörungsbogen auszufüllen.
Wenn du nicht gerade eine Person des öffentlichen Lebens beleidigt hast, wird sowieso nicht allzu viel passieren - die Hürde, dass der Staatsanwalt da ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung sieht, ist ziemlich hoch.
Die Strafantragsfrist von 3 Monaten ist doch schon vorbei; oder konntest du nicht so schnell ermittelt werden?
Klüger wäre es, zu schweigen.
Heißt also es ist bereits verjährt und hätte noch Ende Dezember/Anfang Januar per Post kommen sollen damit es gültig ist?
Wie wäre es wenn du ganz darauf verzichtest, Menschen zu beleidigen? Was kann denn bei dir der Grund sein, so etwas auszulösen. Dass du nicht mehr weißt, was du SELBST im September letzten Jahres gesagt hast, ist schon seltsam.
Dann wirst du wohl abwarten müssen, wie ein Richter das wertet.
Erstmal danke für deine Expertise. Gut, da bin ich beruhigt. Naja im Antrag stand, dass nichts zu schreiben auch Unklug wäre & ich wenigstens für mich persönlich etwas Stellung dazu beziehen sollte. Ich habe im Antrag nur klargestellt, dass ich mich nicht an den Vorfall erinnere aber definitiv schon so eine Beleidigung getätigt habe & der Kontext warum diese Aussage fiel auch zu beachten sei. Hoffentlich war es das nach diesem Brief.