Erlischt die B196 Erweiterung, wenn man für 4 Wochen den Führerschein abgeben muss?
Man muss ja unter anderem mindestens 5 Jahre ununterbrochen den Führerschein besitzen, damit man die B196 Erweiterung machen kann.
Wenn man nun wegen überhöhter Geschwindigkeit den Führerschein für 4 Wochen auf "Urlaub" schicken muss, dann hat man den ja nichtmehr ununterbrochen gehabt.
2 Antworten
Nein, die B196-Erweiterung erlischt nicht, wenn du deinen Führerschein für 4 Wochen abgeben musst. Die Voraussetzung, dass du den Führerschein der Klasse B mindestens 5 Jahre ununterbrochen besitzen musst, bezieht sich auf den Zeitpunkt, bevor du die B196-Erweiterung beantragst und absolvierst. Ein vorübergehender Entzug des Führerscheins nach Erhalt der B196-Erweiterung führt nicht dazu, dass die Erweiterung widerrufen wird oder erlischt.
Einen Monat Fahrverbot macht da nichts, denke ich. Vorallem nicht, wenn du das B196 schon vorher hast.
Wenn du den B196 vorher schon hast, darfst du aber halt in den vier Wochen Fahrverbot auch die Motorräder nicht fahren ;-).