Erhebung Einrede Beschränkung der Minderjährigenhaftung?

4 Antworten

Du hast den § 1629 a BGB - ja schon genannt, wenn du dir diesen richtig durchgelesen hast, dann wüsstest du auch das die Ablehnung gerechtfertigt ist, weil du an deinem 18 Geburtstag mehr an Vermögen hattest also du Schulden beim Jobcenter hast.

Ein Widerspruch wird also meiner Ansicht nach keine Chance auf Erfolg haben.

zurückgefordert werden überzahlte sozialleistungen. wenn dein einkommen oder vermögen zum tag deines 18. geburtstag über dem schuldenbetrag liegt, dann musst du zurückzahlen.

die eigentliche frage ist, warum deine eltern das nicht endlich für dich zurückzahlen? sie wußten doch die ganze zeit das es überzahlungen auch für dich gab.

Da hier niemand weiß, wie sich die Summe zusammensetzt, empfehle ich Euch, mal in einer Beratungsstelle für ALG II Empfänger nachzufragen.

Zurück gefordert wird diese Sozialleistung nur, wenn man sie unrechtmäßig bezogen hat. Da können sie noch froh sein, wenn sie nicht wegen fortgesetztem Betrug eine Haftstrafe zu erwarten haben.

Und ja, auch dir wird die Rechnung präsentiert, da du ja seit deinem 18. Lebensjahr ebenfalls von diesem BETRUG profitiert hast.

Es kann kein Betrug gewesen sein, es ging um Heizkosten und weiteres.

0