Entsprochen?

6 Antworten

Ja, das heißt, dass ihr eure alte Wohnung behalten dürft! Entsprochen heißt so viel wie eingewilligt.

Delval 
Fragesteller
 23.09.2022, 20:36

vielen dank für die Antwort ❤️❤️❤️❤️

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Das hast du schon richtig verstanden, ihr dürft die Wohnung behalten. "Wir haben der Bitte um Kündigungsrücknahme entsprochen" bedeutet, dass sie der Bitte nachkommen. Ihr dürft also weiter in der Wohnung bleiben, eure Kündigungsrücknahme wurde angenommen.

Delval 
Fragesteller
 23.09.2022, 20:35

Vielen Dank!❤️

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Ganz so einfach wird es wohl nicht sein. Das alte Mietverhältns war durch die Kündigung wirksam beendet, ihr habt die Wohnung verlassen und dem Vermieter zurück gegeben. Nun habt ihr doch einen Monat die alte Wohnung nicht mehr bewohnt.

Hier müsste ein neuer Mietvertrag her.

Und den Vermietern mit der Eigenbedarfskündigung solltet ihr eine Schadensersatzforderung für zwei Umzüge ins Hausflattern lassen. Die dreimonatige Kündigungsfrist ist doch auch noch nicnt abgelaufen ! Hier muss der Mietvertrag aufgehoben werden - die Einvernehmlichkeit mus verhandelt werden, wenn ihr wieder zurück ziehen wollt......

Delval 
Fragesteller
 24.09.2022, 09:21

Wir waren noch dort in der alten Wohnung gemeldet den Mietvertrag erst als wir die neue Wohnung in der neuen stadt renoviert haben hatten wir gekündigt, nach einem monat schmiss der uns raus und ich schrieb der alten Wohnung nochmal und das war die Antwort, wir waren also nicht raus sonder hatten diese Frist von drei Monaten also hatten wir um Rücknahme gebeten von der Kündigung und das war die Antwort

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Gerhart  24.09.2022, 10:26
@Delval

Wo und bis wann ihr gemeldet seid, ist für die Mietverträge unwichtig. Aus deinen Kommentaren wird nicht ersichtlich, wie die vertraglichen Zeitabläufe ineinander greifen. Nun bringst du noch deine Eltern als Mieterpartei ins Spiel, die wohl eigentlich der Empfänger der Eigenbedarfskündigung sein müssten. Meinst du nicht, dass Aussenstehende hier etwas verzweifelt sind?

Wenn ich deine Bemerkungen zusammenfassen darf: Ihr habt die alte Wohnung vor xx Monaten ordentlich gekündigt, Und während der Kündigungsfrist eine neue Wohnung gemietet im Verein mit den Eltern oder nur auf deren Kappe. Dann habt ihr die neue Wohnung umfangreich renoviert und am Ende der Arbeiten hat euch der Vermieter ordentlich wegen Eigenbedarf nach einem Monat gekündigt.

In die alte Wohnung zieht ihr nun wieder ein, der Mietvertrag wird fortgesetzt..

Wie hat sich der neue Vermieter hinsichtlich der ietzahlungen bis Ende der Kündigungsfrist geäußert?

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Delval 
Fragesteller
 24.09.2022, 12:10
@Gerhart

Meinst sicherlich den Vermieter mit dem Eigenbedarf? Das wir so schnell wie möglich gehen hat er uns die drei Monate der Kündigungsfrist ausgezahlt die Renovierungsarbeiten die wir gemacht haben auch bezahlt und die kaution haben wir auch bekommen

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Gerhart  24.09.2022, 13:01
@Delval

Super. Hoffentlich habt ihr alles schriftlich vereinbart.

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Niemand kann wegen Eigenbedarfs innerhalb eines Monats rausgeworfen werden, und das weißt Du auch. Also, was ist die reale Situation?

Zu Deiner Frage: Ja, Ihr dürft die alte Wohnung weiterhin bewohnen.

Delval 
Fragesteller
 23.09.2022, 20:46

Kaum hatten wir alles renoviert und neu hergerichtet. Es war eine Bruchbude muss man dazu sagen und ein Privatvermieter. Er kam ungefragt in unsere Wohnung, sagte aus Sicherheitsgründen behält er immer einen Ersatzschlüssel(was auch nicht geht) und teilte uns mit das wir wieder ausziehen können wegen Eigenbedarfs. Meine Eltern fanden den Typ so gruselig und wir natürlich auch das wir uns die Ausgaben für einen Anwalt sparen wollten und einfach weg von dem Freak! Mir ist die Gesetzeslage völlig klar aber naja wenn meine Eltern nichts machen wollen weil die denken das läuft halt so kann ich leider nicht auf eigene Faust loslegen zumal der Mietvertrag auf denen lief.

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Qiboo  24.09.2022, 09:39
@Delval

Also bleibt ihr freiwillig auf den Kosten für die Renovierung inklusive der Arbeitszeit sitzen, zusätzlich auch noch auf den Umzugskosten nur weil ihr euch den Anwalt sparen wollt?

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Delval 
Fragesteller
 24.09.2022, 12:06
@Qiboo

Der typ hat meinen eltern die Miete für die eigentliche Kündigungsfrist von drei Monaten ausgezahlt und deswegen tun dich meine Eltern schwer dagegen was zu unternehmen weil sie sagen das läuft anscheind so. Zur info die haben damals 20 jh. Zur Miete gewohnt bei einer Wohnungsbaugesellschaft die denken privatvermieter hat evtl. Andere Rechte. Der Vermieter hat drei Monatsmieten, die Kaution und Renovierungsarbeiten zurück gezahlt trotzdem find ich das nicht rechtens

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ja genau.

Delval 
Fragesteller
 23.09.2022, 20:35

danke für die Antwort ❤️

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