Entscheidet der Fraktionsvorsitzende alleine?

1 Antwort

Grüß Dich Fuchsi44

Innerhalb einer Partei wird mit allen ein Parteigrundgsatzprogramm erarbeitet und in demokratischer Abstimmung verabschiedet. An dieses wollen sich dann auch alle halten, was aber nicht heißt, dass auch Parteimitglieder danach andere Vorschläge machen können, wenn die Situation sich verändert, als sie bei der Entscheidung des Grundsatzprogrammes vorhanden war.

Dennoch sind diese als temporäre Anpassungen zu werten, denn man will ja das was man beschlossen hat nicht vollständig ausser Kraft setzen. Das gibt ja schließlich die grundsätzliche Ausrichtung vor. Aber verbohrt sich unflexibel erscheinen zu lassen, ist in der Politik hinderlich, nach dem Motto: wer mit dem Kopf durch die Wand will und hinterher über Kopfschmerzen klagt, hat halt selbst Schuld und sollte die Konsequenzen ziehen.

Der Fraktionsvorsitzende ist ein Sprecher der Fraktion, der oder die innerhalb der Fraktion die Strömung aufnimmt und nach außen darstellt. Der oder die Generalsekreterär/in hat dafür zu sorgen, das die Partei als Ganzes bzw. auch die Fraktion den entscheidenden Ministern in der Regierung und dem Bundeskanzler folgt und muss die Partei auf die Linie bringen, demokratisch natürlich. Das gilt für diejenigen die in der Regierung sind. In der Opposition bleibt es bei der Gangrichtung der Parteiführung.

Bei den Grünen ist das anders. Die haben keinen. Dort wirken die Vorsitzenden gleichzeitig als Generalsekretäre/innen.

Herzlichen Gruß

Rüdiger