Warum ist es sinnvoll als Abgeordnete des Bundestages die Wünsche der Fraktion zu berücksichtigen?

4 Antworten

Selbstverständlich gilt Artikel 38 (1) im Zweifel immer. Wenn ein Abgeordneter entgegen der Fraktionsweisung stimmt, ist seine Stimme natürlich gültig. Er läuft nur Gefahr, dass er bei der nächsten Wahl nicht mehr von seiner Partei aufgestellt wird. Schließlich hat er ja für eine Partei kandidiert.

Weil man sich dann Feinde in den eigenen Reihen macht.

Weil man bei der nächsten Wahl wieder aufgestellt werden will.

Meist herrscht Fraktionszwang, der nur bei bestimmten Abstimmungen aufgehoben wird.