Eltern wollen wieder Auswandern ,muss ich mit?
Hallo erstmal, ich bin 15 Jahre alt und meine Eltern kommen ursprünglich aus Russland. Sie leben schon seit 1998 in Deutschland. Leider musste ich letztens erfahren, dass meine Eltern wieder vorhaben nach Russland zurückzuziehen. Nun ist meine Frage ob ich wirklich mit muss(ich spreche kein Wort russisch und versteh es kaum) und wenn ich mit muss, welche Optionen mir noch offen stehen? Und was würde evtl. mit mir passieren wenn ich mich ans Jugendamt wende ( wo ich untergebracht werde etc. ) vielen Dank schonmal im Vorraus
13 Antworten
Deine Eltern bestimmen in welchem Land ihr lebt, es steht denen aber frei , Dich hier z. Bsp., auf ihre Kosten in einem Internat erziehen zu lassen... denn Eltern dürfen ihre Kinder im Ausland erziehen lassen, das ist aber nicht ganz billig!
Es ist Kindern und Jugendlichen zumutbar verschiedentlich ihren Lebensmittelpunkt zu wechseln, das machen sehr viele Kinder häufiger mit , je nachdem wo die Eltern arbeiten ob nun nach England , Italien, Türkei , Russland usf. die minderjährigen Kinder müssen mit umziehen!, nur wenn Eltern sich trennen dürfen die mitentscheiden bei welchem Elternteil die bleiben wollen.
Einer Unterbringung in einer Einrichtung der Jugendhilfe ist für Kinder unter 18 J. mit Zustimmung der Eltern möglich, wenn sie mit der Erziehung überfordert sind, das Kind alle Regeln über Bord schmeißt , oder die Eltern das Kind mißhandeln .. die Kosten von 3000 € monatlich müßen sie immer auch mittragen! nach Leistungsfähigkeit , mindestens immer sofort in KG-Höhe. Das bekommen Deine Eltern aber nicht mehr sobald die ausgereist sind.
Man wird Deinen Eltern nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen, schon gar nicht ,nur weil sie Ausländer sind und zurück wandern wollen.
Ausnahmen sieht der Gesetzgeber in der gesamten EU nur vor, für Mädchen, denen in der Heimat eine Genitalbescheidung droht.
Wenn Du einen deutschen Pass hast und Dich an das Jugendamt wendest, stehen Deine Chancen recht gut, dass Du hierbleiben könntest. Du könntest in eine Jugendwohngruppe ziehen oder in eine Pflegefamilie kommen. Du könntest auch, wenn Du volljährig bist, wieder allein nach Deutschland zurückkommen, wenn Du Deutscher bist. Bis Du allerdings Russe, mußt Du mit zurück. Lass Dich beim Jugendamt beraten.
Da deine Eltern das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, musst du mit ihnen gehen. Russisch kann man lernen, da gibt es sogar Kurse bei der VHS. Wenn du natürlich Großeltern oder andere Verwandte hast, bei denen du unterkommen kannst und die Eltern und Verwandten einverstanden sind, dann kannst du hier bleiben.
Bei einem 15-Jährigen kann aber das Sorgerecht auch entzogen werden, wenn die Eltern eindeutig gegen das Wohl des Kindes handeln.
Prinzipiell müsstest du schon mit.
Wenn du aber partout nicht möchtest und du deinen Lebensmittelpunkt hier in Deutschland hast, gibt es in deinem Alter durchaus bereits ein gewisses Mitspracherecht deinerseits. Du hast bereits das Jugendamt erwähnt. Genau das ist für dich jetzt die richtige Anlaufstelle. Bemühe dich am besten um einen sehr zeitnahen Gesprächstermin mit einem Mitarbeiter des Jugendamtes. Rufe ruhig einfach mal an oder gehe persönlich vorbei. Dort wird man dir erklären, was möglich ist und dir auch helfen.
Deine Eltern als deine gesetzlichen Vetreter haben für dich das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das heißt: Du musst mit. Daran wird sich auch nichts ändern, wenn du dich ans Jugendamt wendest.
Das Sorgerecht kann bei jedem Kind oder Jugendlichen entzogen werden. Der Umzug in ein anderes Land wird aber wohl kaum als Grund ausreichen. Vormundschaftgerichte greifen mit gutem Grund nur in absoluten Ausnahmefällen zu diesem Mittel.
Bei einem 15-Jährigen kann aber das Sorgerecht auch entzogen werden, wenn die Eltern eindeutig gegen das Wohl des Kindes handeln