Eine Freundin von mir soll schwarz gefahren sein?

6 Antworten

Dann sollte sie sich an das Verkehrsunternehmen oder die Stelle wenden, welche den Brief versandt hat. Nur so kann das geklärt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Interessierter Bahnfahrer, insbes. an den Angeboten der DB

Vielleicht einfach mal sich mit dem zuständigem Verlehrsunternehmen auseinandersetzen?

Können sie es beweisen, dass es deine Freundin war? Haben sie den Personalausweis gesehen. Wenn nicht, haben sie die Adresse abgeglichen?

Kann deine Freundin beweisen, dass sie zu der gegebenen Zeit ganz woanders war? Schule etc.

Ich gehe mal von der Minderjährigkeit aus, deswegen einfach mal mit den Eltern reden?


ecki2000  20.02.2022, 17:15
@Stadewaeldchen

Ach ja, diese lustigen Urteile sind inzwischen jahrzehnte alt… Eigentlich müsste es sich doch inzwischen unter den Jugendlichen rumgesprochen haben, oder die Verkehrsverbünde müssten entsprechend reagiert haben….

Erzähl, wieviele kennst du, die damit Erfolg hatten. Warum werden überhaupt noch Tickets an Minderjährige verkauft, wenn seit über 35 Jahren ein Gericht nach dem anderen dieses Urteil fällt und bestätigt?

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Stadewaeldchen  20.02.2022, 17:19
@ecki2000
diese lustigen Urteile sind inzwischen jahrzehnte alt

Kennst du aktuellere mit anderem Ausgang? An der Rechtslagen hat sich ja nichts geändert.

Erzähl, wieviele kennst du, die damit Erfolg hatten.

Ich kenne bisher keinen der damit keinen Erfolg hatte.

. Warum werden überhaupt noch Tickets an Minderjährige verkauft, wenn seit über 35 Jahren ein Gericht nach dem anderen dieses Urteil fällt und bestätigt?

Weil das erhöhte Beförderungsentgelt eine Sache (Zivilrecht) ist und ein Strafverfahren wegen Erschleichung von Leistungen eine andere...

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ecki2000  20.02.2022, 17:26
@Stadewaeldchen

Darauf will ich nicht hinaus. Die Rechtsprechung ist ja eindeutig. Mann würde, wenn man es darauf anlegt, eventuell um die 60€ herumkommen.
Aber wie geht es dann weiter? Es gibt eine Beförderungspflicht, die jedoch nur greift, wenn man die Beförderungsbedingungen akzeptiert. Und ob man, gerade als Minderjähriger - ohne Auto - von einer zukünftigen Beförderung ausgeschlossen werden will, sollte man sich auch überlegen.

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Stadewaeldchen  20.02.2022, 17:28
@ecki2000
Mann würde, wenn man es darauf anlegt, eventuell um die 60€ herumkommen.

Genau. Nicht mehr und nicht weniger habe ich behauptet.

Aber wie geht es dann weiter?

Der Verkehrsbetrieb kann Strafanzeige wegen Erschleichen von Leistungen stellen. Dann muss aber auch die Schuld des mutmaßlichen Täters festgestellt werden.

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Deine Freundin muss nicht ihre Unschuld beweisen. Es liegt wohl eher am Unternehmen zu beweisen, dass sie schuldig ist. Wenn niemand ihren Personalausweis hatte oder diejenige Person sich sonst nicht irgendwie ausweisen konnte und die Daten niemand sauber aufgenommen hat, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass da was passiert?!

Widerspruch einlegen.

Es kann nicht nachgewiesen werden das sie schwarz gefahren sei, denn die Kontrolleure haben ihren Pass nicht gesehen und nur notiert was die kontrollierte Person angab. Der Verkehrsbetrieb kann also nicht nachweisen das sie schwarz gefahren ist. Die Beweislast liegt beim Verkehrsbetrieb.

Naja, das wird sie irgendwie beweisen können, das sie zu diesem Zeitpunkt der Kontrolle, woanders war.


Sarahtml030800 
Fragesteller
 20.02.2022, 16:50

Sie war zuhause, das war ein Sonntag sie will man das beweisen

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Stadewaeldchen  20.02.2022, 16:52

Man muss nicht seine Unschuld beweisen, der Verkehrsbetrieb muss die Schuld beweisen!

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chanfan  20.02.2022, 16:54
@Stadewaeldchen

Warum sollten sie? Sie haben einen Schwarzfahrer erwischt, der Namen und Adresse angegeben hat. Ich denke mal, das man davon ausgehen kann, das der irgendwie nachweisen konnte, das die Angaben richtig sind oder?

Wird nicht ggf. die Polizei dazu geholt, wenn die Angaben nicht nachvollziehbar sind?

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Stadewaeldchen  20.02.2022, 16:57
@chanfan
Warum sollten sie?

Weil sie von irgendjemanden das erhöhte Befördeungsentgelt verlangen? Im Zivilrecht gilt: Wer behauptet muss belegen.

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