Eigentum Haus Notar?

5 Antworten

Ich sehe das etwas anders als die bisherigen Antworten.

Generell kauft man kein Haus sondern das Grundstück auf dem das Haus steht und das Haus dazu. Insofern muss man unterscheiden, ob es sich um den Kaufvertrag an sich handelt oder wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen wird. Kreditverträge haben damit erst einmal nichts zu tun.

Wird Eigentum gemeinsam gebildet, dann fällt es auch in das gemeinsame Vermögen. Im Scheidungsfall fällt also in Deinem Fall der Frau / den Frauen ein gleicher Anteil zu - gleichgültig, wer den Kredit abbezahlt. Das gilt aber auch für Schulden, solange der Kreditvertrag nicht nur auf den Mann läuft. Bei Ehepaaren ist es aber mehr als üblich, dass die Bank auf die Unterschrift beider Ehepartner besteht.

Allerdings können nur die Männer (im Grundbuch stehend) Grundstück und Haus verkaufen/beleihen. Insofern haben die beiden Damen per se KEINE automatischen Eigentumsansprüche.

Was mich aber wundert: Der Notar sollte Euch eigentlich auf Nachfrage dazu im Detail aufklären - wir hier sind ja nur auf Deine Angaben angewiesen und es kann auch Abweichungen davon geben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ... aus Projektentwicklung, WEG-Recht, Beirat

Lena55fragt 
Fragesteller
 21.05.2024, 00:57

Danke 🥰🥰

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Das kommt drauf an. Wenn die Frauen vorher den Männern eine Vollmacht bei einem Notar gegeben haben und im Kaufvertrag als Miteigentümer eingetragen sind, dann gehört ihnen das Grundstück auch mit. Beim darauf stehenden Haus ist das etwas einfacher.

Es haben nur Personen Anspruch auf Das Haus in deren Besitz es mit zB einer Unterschrift geht.

Jeder Mensch welcher daneben steht, sei es Frau, Mann, Kind, Sleepy Joe, egal wer steht daneben und hat keinen Besitz darauf, da besagte Person nicht EIGENTÜMER des Hauses ist für welches beim Kauf Der Eigentümer unterzeichnet hat.

Die Aufteilung des Eigentums müssen die Eheleute unter sich entscheiden.

Wenn jedoch nur eine/r unterschreibt, steht meiner Kenntnis nach auch nur diese Person im Grundbuch.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.