Ebay kleinanzeigen Polizei?


28.04.2021, 13:35

In der Beschreibung stand auch das ich nicht umtauschen,...


28.04.2021, 13:36

Der insgesamt Preis war 30€

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich denke das Beste/Einfachste ist in der Situation das eine T-Shirt wieder zurückzunehmen. Manchmal iist es eben ein bisschen ungerecht, aber was will man in so einer Situation machen? Aber wenn du dir sicher bist das du eine eventuelle Gerichtsverhandlung gewinnst, bitte.

Dann geb der Frau lieber mal schnell ihr Geld zurück.

Hast du ein Gewerbe angemeldet? Falls nicht, ist das was du hier machst illegal.

Und wenn die Teile selbstgefärbt sind, kann es gut sein, dass sich die Farben vermischen. Weis ja nicht, wie professionel ihr arbeitet.

diewoelfin0815  28.04.2021, 13:38

Wie kommst Du darauf, dass es kein Privatverkauf war???

Und wieso sollte es bitte illegal sein???

0
emib5  28.04.2021, 13:41
@diewoelfin0815

Die Shirts wurden zum Zweck des Verkaufs veredelt. Ganz klares Indiz für eine gewerbliche Tätigkeit.

2
diewoelfin0815  28.04.2021, 13:45
@emib5

Simples Färben ist keine besondere Veredelung. Erst recht keine, die einen dann gleich zum gewerblichen Händler "umwandelt".

0
emib5  28.04.2021, 13:51
@diewoelfin0815

Um gewerblich zu handeln ist auch keine besondere Veredelung erforderlich. Es reicht die reine Gewinnerzielungsabsicht.

3
NinjaKeks01  28.04.2021, 14:07
@emib5

*neugierde meldet sich*

Gibt es da nicht eine Schwelle, zwischen der es noch als privat durchgeht? Ich spreche von der Anzahl von Verkäufen im Zeitraum X. Oder reicht schon ein Verkauf? Dachte immer erst ab vielem Verkäufen mit Gewinnabsicht.

0
emib5  28.04.2021, 14:14
@NinjaKeks01

Du darfst die „Schwellenwerte“, ab der die Internetplattformen einen als gewerblich einstufen nicht mit den gesetzlichen Vorgaben verwechseln.

Ja, das Gewerberecht hat neben der Gewinnerzielungsabsicht noch das Kriterium, dass die Tätigkeit auf Dauer angelegt sein muss. Wobei das aber eher sehr stringent ausgelegt wird.

Also ein (wirklich) einmaliger Verkauf mit Gewinnerzielungsabsicht wäre noch kein gewerbliches Handeln (kann aber trotzdem steuerpflichtig sein). Wenn man mehrmals oder mehr oder weniger regelmäßig versucht , etwas mit Gewinnerzielungsabsicht zu verkaufen, dann wäre die Dauerhaftigkeit schon gegeben.

Und Gewinnerzielungsabsicht bedeutet auch nicht, dass man auch einen Gewinn macht oder der Gewinn eine entsprechende Höhe haben muss.

3

Das ist kein Umtausch, sondern ein Fall von Sachmängelhaftung, die Du wohl nicht ausgeschlossen hast bzw. garnicht ausschließen kannst, da Du scheinbar gewerblich gehandelt hast.

Man könnte aber auch auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft plädieren.

Kurzum, Du wirst nicht daran vorbei kommen der Käuferin den Kaufpreis zu erstatten.

Du hast die Shirts also zum Weiterverkauf gekauft, wie Deine Folgefrage zeigt:

Ich habe 3 gefärbte tShirts bei Vinted gekauft. Die tShirts hatten aber Flecken vom anderen Shirt, also die haben sich vielleicht vermischt die farben etwas. Der Preis war 30€ für die 3 Shirts.

Also: Die Forderung kann Deine Käuferin zivilrechtlich gegen Dich durchsetzen. Die Kosten des Verfahren trägst Du.

Immer wieder das Gleiche ....

ebay Kleinanzeigen ist für den Verkauf mit persönlicher Übergabe gedacht. Steht auch dort in den Sicherheitshinweisen.

Musst du entscheiden, ob du es riskierst, dass sie zur Polizei gehen.