Dürfen Rettungswachen als Berufseinsteiger (Rettungssanitäter) den C1 Führerschein voraussetzen?

6 Antworten

Ja, selbstverständlich, darf die Fahrerlaubnis der Klasse C1 eine Voraussetzung für ein (späteres) Arbeitsverhältnis im Rettungsdienst sein. Der Arbeitgeber verlangt dies deshalb, weil er sein Personal natürlich entsprechend der gesetzlichen Vorschriften der Landesrettungsdienstgesetze (RDG) zum Einsatz bringen möchte und das bedeutet bei einem Rettungssanitäter nuneinmal die eigenständige Betreuung von Patienten, die keine akuten Notfallpatienten sind, im qualifizierten Krankentransport und als zweite fachliche Person (Assistenzleistungen) und Fahrer des Rettungswagens in der Notfallrettung. Für den Rettungswagen, ist heutzutage nuneinmal eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 Voraussetzung. Bedeutet, ohne diese, kann dich der Arbeitgeber nicht vollwertig im Rettungsdienst zum Einsatz bringen, da du ausschließlich auf dem KTW tätig werden könntest.

Für die Qualifizierung zum Rettungssanitäter, ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 allerdings noch keine Voraussetzung, da man hier vorrangig die Assistenz bei der Versorgung von Notfallpatienten erlernen soll und somit im Praktikum an der Lehrrettungswache noch nicht als Fahrer zum Einsatz kommt. Man ist eigentlich die ganze Zeit mit dem Notfallsanitäter oder im Moment noch dem Rettungsassistenten beim Patienten bzw. wenn ein Notarzt am Einsatz beteiligt ist und es dann im Patientenraum nicht genügend Sitzplätze gibt, dann sitzt der Praktikant auf dem Beifahrersitz des RTW's oder auch mal im Notarzteinsatzfahrzeug auf dem Beifahrersitz. Mfg.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Dagegen gibt es natürlich kein Gesetz, aber im Wachenpflichtpraktikum fährt man sowieso eher als Dritter mit und wird i.d.R nicht ans Steuer gelassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 10 Jahren RA/NFS beim DRK

Grundsätzlich darf alles vorausgesetzt und gefordert werden. Jetzt weiß ich nicht, was du genau wissen willst.

Ist der C1 Führerschein Voraussetzung für die Ausbildung zum Rettungssanitäter?

Antwort: kommt drauf an. Den Rettungssanitäter kannst du grundsätzlich auch ganz ohne Führerschein machen. Wenn du die Ausbildung aber eventuell bezahlt bekommst, musst du dich schon danach richten, was gefordert ist. Ist relativ einfach. Entweder selbst zahlen - oder das machen, was der Geldgeber sagt. Wer bezahlt bestimmt.

Für die Tätigkeit als Rettungssanitäter ist der Führerschein Grundvoraussetzung. Tätigkeit des Rettungssanitäters ist, eigenverantwortlich auf dem KTW zu fahren und als Fahrer auf dem RTW zu sein. Und zum fahren des RTWs brauchst du nunmal den C1 Führerschein. Du kannst ja schließlich nicht mit der Schubkarre zur Einsatzstelle fahren. Wenn du den nicht hast, kannst du deinen Arbeitsvertrag nicht erfüllen und kansst demnach auch gekündigt werden. Ein Rettungssanitäter, der den RTW nicht fahren kann und nur rumsitzt, der bekommt halt auch kein Gehalt.

In Deutschland gilt die Vetragsfreiheit. Also JA.

Mal anders gefragt, was willst du als RS aufm RTW anderes machen als Fahren? Der Medizinisch Verantwortliche (RA oder höherwertig) kann nicht fahren da er auch während der Fahrt den Patienten betreuen muss.

Einzige Alternative währe der KTW da bist du als RS der Medizinisch Verantwortliche. Aber wer will schon aufm KTW fahren ?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin bereits viele verschiedene Autos gefahren

Hi,

Daher wollte ich fragen ob man, wenn man sich bewirbt an einer Rettungswache, diese den C1 Führerschein voraussetzen darf ?

Ja, der Führerschein darf eine Voraussetzung sein - und ist es im Rettungsdienst auch regelhaft.

Im Übrigen darf ein Arbeitgeber die Voraussetzungen für eine Stellenbesetzung ziemlich frei wählen...

Ein Bewerber, der augenscheinlich nicht eingesetzt werden kann, weil er die Voraussetzungen nicht erfüllt, wird keine Stelle erhalten.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent