Dürfen religiöse Vereinigungen einen ansprechen?

12 Antworten

Ja — Menschen dürfen einander in der Öffentlichkeit ansprechen.

Artikel 4 Abs. 1 und Abs. 2 Grundgesetz (GG) enthält das Grundrecht der Glaubensfreiheit, welches sich nicht nur auf die innere Freiheit, zu glauben oder nicht zu glauben, sondern auch auf die äussere Freiheit, den Glauben zu bekunden und zu verbreiten, bezieht (BVerfG NJW 2003, 3111).

Infostände erfordern eine Genehmigung der örtlichen Behörden. Sie geben Richtlinien mit auf den Weg. Das Ansprechen wird nie verboten, da dieses Verbot ungesetzlich wäre. Aber man sollte nicht aufdringlich sein, wie es oft bei Partei-Werbern mit ihren Ständen beobachtet wird.

Dürfen religiöse Vereinigungen einen ansprechen?

Die Frage ist nicht, ob sie es dürfen, denn Vereinigungen sind keine natürlichen Personen und können einen daher schon gar nicht ansprechen. Korrekt wäre die Frage gewesen, wenn sie gelautet hätte: "Dürfen Mitglieder religiöser Vereinigungen einen ansprechen?" Und da ist die Antwort eindeutig abhängig davon, wer da wen zuerst angesprochen hat und ob dies bei einem Infostand war oder irgendwo unterwegs. Ein einfaches Hallo von einem Passanten an einem Infostand reicht schon aus, wenn man jemanden anspricht, denn antworten dürfen sie und sogar darauf aufbauen, nur eben als erste ansprechen dürfen sie bei einem Infostand in Werbeabsicht nicht - das gilt auch für Zeugen Jehovas, Scientologen und auch Mitglieder der Kirche, der ich angehöre, nämlich der Kirche Jesu Christi - Der Heiligen der Letzten Tage. Sind sie aber unterwegs, also nicht an einem Infostand, so dürfen sie einen auch ansprechen, jedenfalls beispielsweise um Hallo zu sagen.

Einen Infostand aufzustellen, nachdem eben solcher entsprechend offiziell angemeldet ist, ist keineswegs verboten, nur darf man dann die Leute nicht zu diesem aktiv hinlocken.

Gleichgültig, weswegen du angsprochen wirst: Es gibt kein Gesetz, das es verbietet, jemanden anzusprechen. Wenn du beispielsweise von einem Ortsunkundigen nach einer bestimmten Straße gefragt wirst oder ein Mann/eine Frau dich ansprechen und Interesse an dir bekunden, ist das nicht strafbar. Warum auch?

DU hast die Wahl, darauf einzugehen und dich mit den Leuten zu unterhalten oder einfach wortlos weiterzugehen.

HansImGlueck178  02.11.2019, 14:31

Eine Ausnahme bildet Werbung iSd UWG, aufdringliche, ungefragte Werbung ist nämlich unlauterer Wettbewerb.

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Mignon5  02.11.2019, 14:32
@HansImGlueck178

Du meinst sicherlich unerwünschte Werbeanrufe per Telefon. Ja, sie sind gesetzlich verboten. Wenn dich jemand auf der Straße anspricht und dir etwas zeigen und verkaufen will, ist es nicht verboten.

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HansImGlueck178  02.11.2019, 14:40
@Mignon5

Das kommt darauf an. Im Allgemeinen ist die "gezielte und individuelle Direktansprache von Passanten an öffentlichen Orten [...] eine unerbetene Kontaktaufnahme und damit ein belästigender Eingriff in die Sphäre des Umworbenen", also ein Verstoß gegen § 7 UWG (BGH Urteil I ZR 93/02 vom 9.9.2004).

Eine Ausnahme besteht nach Urteil des BGH nur dann, wenn der Werbende sofort und eindeutig als solcher zu erkennen ist. Das heißt der durchschnittliche Passant muss den Werbecharakter auf den ersten Blick erfassen können, sonst bleibt der Verstoß gegen § 7 UWG.

Der BGH führt dazu übrigens aus:

"Wenn sich der Werbende einem Passanten zuwendet, ohne eindeutig als solcher erkennbar zu sein, macht er sich zudem den Umstand zunutze, dass es einem Gebot der Höflichkeit unter zivilisierten Menschen entspricht, einer fremden Person, die sich beispielsweise nach dem Weg erkundigen möchte, nicht von vornherein abweisend und ablehnend gegenüberzutreten. Darin liegt ein unlauteres Erschleichen von Aufmerksamkeit für die eigenen, zunächst verdeckt gehaltenen gewerblichen Zwecke." Es ist also deswegen unlauter, weil es erst einmal üblich ist, sich ansprechen zu lassen, man dann aber eben keine Werbung erwartet.

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Das ist ja das Problem dieser ganzen Organisation, wir alle wissen das es gefährlich ist aber jeder Mensch darf glauben an was er will und sowas darf auch wie jede andere Regionen beworben werden

Gloven1914  03.11.2019, 08:36

Was ist denn genau "gefährlich"?

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Ich denke nicht (bin kein Anwalt). Bei uns im Einkaufszentrum steht ständig ein Tisch von einem christlichen Verein - keine Ahnung, wer die wirklich sind. Die sprechen jeden an! Wenn sie das nicht dürften, würden sie es wohl auch nicht tun - so lange, wie die da schon Werbung machen! Vielleicht ist bei den Zeugen Jehovas das innerbetrieblich verboten? Das weiß ich nicht. Oder, weil die nicht als Religion gelten.