Dürfen Polizisten in meine Unterhose gucken?
Hallo, wie im Titel bereits steht frage ich mich ob Polizisten meine Unterhose kontrollieren, beziehungsweise diese einsehen dürfen. Erstmal zu mir ich bin 20 Jahre alt und wohne in Thüringen und habe bislang keinerlei Vorstrafen.
Und vor einigen Tagen habe ich mich in gerade dieser Situation befunden. Und zwar war ich mit einem Kumpel auf dem Heimweg, unterwegs kam uns die Polizei entgegen und hat uns auch direkt angehalten. Soweit eine ganz normale Kontrolle. Der Polizist stellte fest, dass ich etwas nach Marihuana rieche und hat dies angesprochen. Da ich erst gesagt hatte, dass ich noch nie im Kontakt mit Drogen war fragte der Polizist erneut nach worauf ich dies dann dummerweise zugegeben habe (dass ich vor 1-2 Stunden Marihuana konsumiert habe). Nun hatte der Polizist mich von oben bis unten kontrolliert und wir waren eigentlich soweit durch. Allerdings sagte er dann dass er gerne einen Blick in meine Unterhose werfen würde. Ich war natürlich etwas empört und wollte dies mit allen Mitteln verwehren. Allerdings wurde der Polizist dann auch etwas aggressiv und hatte schon eine 2. Streife angefordert um mich mit Zwang in das Auto zu hiefen um eine Leibesvisitation auf der Dienststelle durchzuführen. Daraufhin habe ich dann zugegeben "zwangsweise" dass ich eine kleine Menge Marihuana (weniger als 2 Gramm) in meiner Unterhose mit mir führte und rückte dies raus. Nun schrieben die Polizisten die Anzeige und alles ging seinen Weg.
Nun frage ich mich allerdings war das Verhalten des Polizisten rechtens? Stellt Marihuana Geruch einen Anfangsverdacht dar der stark genug ist um meine Unterhose zu kontrollieren?! Der Polizist bittet mich ja immerhin mich zu entblößen obwohl ich noch nie im Kontakt mit dem Gesetz war... Würde mich freuen wenn ihr mich über die Thematik aufklären könntet. Vielleicht lässt sich ja sogar im Nachhinein noch etwas machen.
6 Antworten
Der Polizist stellte fest, dass ich etwas nach Marihuana rieche
Reicht als Grund bereits aus und ja, das dürfen die dann. Und mehr, sogar da reingreifen dürfen sie, ja selbst in Körperöffnungen schauen ist möglich.
Nun frage ich mich allerdings war das Verhalten des Polizisten rechtens?
Jap.
Stellt Marihuana Geruch einen Anfangsverdacht dar der stark genug ist um meine Unterhose zu kontrollieren?!
Ja klar. Meinst Du, Du musst nur was in der Unterbuchse versteckeln und niemand dürfte mehr ran?
Der Polizist bittet mich ja immerhin mich zu entblößen
Ja klar. Und? Du warst noch nie in der Mannschaftsschwimmumkleide? Alles Männer, geht damit in Ordnung.
obwohl ich noch nie im Kontakt mit dem Gesetz war...
Nunja, ich zitiere Dich mal....
worauf ich dies dann dummerweise zugegeben habe (dass ich vor 1-2 Stunden Marihuana konsumiert habe)
Also, das Zeugs ist verboten, das weiß man. Egal was Du selbst darüber denkst, so stehts im Gesetz, Du weißt das auch und die Polzelei ist "gehalten", sich tupfengenau an selbiges Gesetz zu halten.
Demnach, sorry jetzt, aber so wirds gespielt und selbstverständlich bist Du Straftäter. Dass man Dich bislang nur noch nicht erwischt hat, bedeutet gar nichts.
Danke für deine Antwort nur aus Interesse hätte der Verdacht sich als falsch rausgestellt würde es da auf das Gleiche hinauskommen?
Der Verdacht reicht aus. Für jede polizeiliche Maßnahme kommt es nicht drauf an, was hinterher raus kommt sondern nur, ob im Moment der Anordung dieser Maßnahme der Verdacht in ausreichendem Maße gegeben war.
Und das war hier so, zumal Du es ja auch noch zugegeben hast....
Aber egal, man hat wohl was gefunden? Eben, dann interessiert es sowieso niemanden mehr, ob ein Verdacht zuvor ausreichend gewesen wäre. Wenn man was findet, ist jegliche Frage zum vorherigen Verdacht damit bereits komplett erledigt.
Und außerdem hab ich keine scheiße gebaut
Aus rein gesetzlicher Sicht - und nur auf die kommt es an - doch, hast Du.
sondern bewusst Marihuana mit mir geführt
Es sei denn, Du hast eine Bescheinigung der Verwendung zu rein medizinischen Zwecken (ich nehms mal nicht an), ist das wohl die Generalaussage. Du schleppst es mit Dir rum, bist also Straftäter. Die Aufgabe der Polizei ist nochmal genau was?
Richtig, Straftäter entdecken.
Und welche Aufgabe hat die liebe Pozelei noch?
Sich tupfengenau ans Gesetz zu halten und dieses in allen Punkten so gut es irgend geht durchzusetzen.
Was ist nicht die Aufgabe der Polizei?
Über Sinn und/oder (angeblichen) Unsinn eines Gesetzes zu diskutieren. Das hat die nicht zu kümmern, so wies drinsteht, hat es zu laufen. Du brauchst also auch gar nicht erst anfangen mit denen zu diskutieren, das hat ganz genau die selbe Wirkung, als wenn Du einer Kuh ins Horn kneifst - keinen.
Und in Zukunft?
Du hast jetzt einen Eintrag im Polizeisystem, versehen mit dem Hinweis BTM.
Dieser Eintrag reicht für alle zukünftigen Kontrollen als Verdacht für sich alleine bereits aus, um Dich komplett auseinander zu nehmen und gaaaaaanz genau nachzuschauen, wo auch immer man Deiner ansichtig wird - incl. der Unterhose.
Danke für deine ausführliche Antwort da bin ich wenigstens mal ordentlich aufgeklärt über Recht in dem Falle meine Meinung zu der Sache ist natürlich eine andere Sache und steht hier auch gar nicht zur Diskussion. Nur aus meinem Verstand hinaus hätte ich gesagt das es in absolut keiner Verhältnismäßigkeit steht meine Körperöffnungen oder Unterhose zu durchsuchen um dort dann eine maximale Menge von vielleicht 10 gramm zu finden (viel mehr kann man ja da schwierig verstecken) welches bei einer Anzeige höchstwahrscheinlich sowieso fallen gelassen wird. Aber trotzdem vielen Dank für deine Antwort dann weiß ich wenigstens dass das Gesetz das scheinbar anders sieht.
Ja dürfen die, machen die aber natürlich auch nicht gerne.
In diesem Fall war es ja sogar in Ordnung.
Es stand ein Verdacht im Raum, der hat sich bestätigt. Es wurde sich nicht kooperativ verhalten, also komplette Durchsuchung. Es wurde was gefunden was man vorher nicht angegeben hat, selber Schuld!
Ja, allerdings nur Gleichgeschlechtlich.
Eine Polizistin darf dich nicht durchsuchen, wenn du männlich bist. Genauso darf ein Polizist keine Frau durchsuchen.
Desweiteren kannst du darauf bestehen, das die Durchsuchung nicht öffentlich stattfindet, sie also entweder einen Sichtschutz nutzen oder sie dich auf der Wache durchsuchen. Und genau das hat der Polizist ja auch gemacht, er hat Verstärkung angefordert um dich auf der Dienststelle durchsuchen zu lassen.
Nun frage ich mich allerdings war das Verhalten des Polizisten rechtens?
Natürlich!
Der verdacht der Polizei hat sich ja auch als richtig rausgestellt. Zumal die Unterhose wohl ein beliebtes Versteck ist.
Danke für deine Antwort nur aus Interesse hätte der Verdacht sich als falsch rausgestellt würde es da auf das Gleiche hinauskommen?
Ja stellt es und Ja das darf er.
Was passiert wenn ich mich als Baum indefiziere also darf mich niemand durchsuchen haha