Dürfen meine Eltern mein Eigentum ohne einen Grund,wegnehmen bzw. sogar als Eigenbedarf benutzen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Schwierige Situation. Sofern du keine 18 Jahre alt bist, dürfen dir deine Eltern natürlich den PC wegnehmen, sofern ein Grund vorliegt. Grundlos dürfen sie es nicht, wenn es dein Eigentum ist. Wenn sie den PC wegnehmen, dürfen sie ihn auch nicht kaputtmachen. Sie müssen ihn dir sogar wieder zurückgeben.

Dürfen meine Eltern mein Eigentum ohne einen Grund,wegnehmen bzw. sogar als Eigenbedarf benutzen?

unter 18 ja - sie müssen dir es aber mit 18 wieder zurück geben

über 18 nein - sie können aber dir verbieten dein eigentum ihr ihr Eigentum = Haus/Wohnung zu bringen. Dann kannst du es dir kaufen, außerhalb ihres Grundstückes nützen, aber nicht wenn zu hause bist

Die Frag ist jetzt wie es mit meinem PC aussieht,weil mein Vater damit einverstanden ist aber mein Stiefvater bzw.meine mum nicht!Zudem habe ich den PC 1½ Jahre schon benutzt und es wurde kein Grund als Erzieherische Maßnahme erwähn

wenn dein Vater damit einverstanden ist dann soll er deinen PC aufheben bist du ausgezogen bist. in der Wohnung deiner Mutter und deinem Stieffvater gelten ihre Regeln - wenn die keinen PC/zusätzlichen PC in ihrer Wohnung haben wollen, musst du das leider akzeptieren.

Also habe ich den Pc schon in meinem Besitz.

nur weil du ihn 1,5 Jahr nützt gehört er dir nicht automatisch. Stehst du im Kaufvertrag drinnen oder besitzt du die Rechnung? und selbst wenn er dir offiziell gehört - das Hausrecht deiner deiner Mutter gilt weiterhin

äre es dann nicht in der Theorie Diebstahl,wenn mein Stiefvater den PC auseinander baut und/oder für andere Zwecke benutzt

wenn er dir rein rechtlich wirklich gehört ja . aber auch nur wenn sie dir mit 18 den nicht wieder vollständig zusammegebaut zurück geben- nur selbst wenn du es beweisen kannst dass er dir gehört: was willst du machen wenn er es tut? gegen ihn vor Gericht ziehen? Das kostet ne Menge Geld + viel Spaß dann noch beim Wohnen mit denen... da würde ich lieber die stressfreiere Methode wählen: PC beim Vater lassen und den mitnehmen wenn du eine eigene Wohnung hast

RLeben 
Fragesteller
 19.04.2022, 11:29

Danke erstmal für die Antwort...Jedoch möchte/muss ich zu meinem Vater ziehen und der PC steht bei meiner mum,also dürfte ich den Pc mit zu meinem Vater nehmen(Mein Vater ist damit einverstanden)

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dancefloor55  19.04.2022, 11:55
@RLeben

wenn du beweisen kannst dass er dir gehört ja - gibt sie ihn trotzdem nicht her dann kannst das nur durch einen gerichtlichen Beschluss schaffen. ob sich das nur rentiert ist fraglich

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Solange du noch nicht 18 bist dürfen deine Erziehungsberechtigten dir dein Eigentum vorenthalten. Entsprechend liegt keine Rechtsverstoß von Seiten deiner Mutter vor.

buma1978  19.04.2022, 11:34

Bei einem PC tritt aber ein erheblicher Wertverlust ohne die Möglichkeit der Nutzung ein. Dieser müsste meines Erachtens entschädigt werden.

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AnglerAut  19.04.2022, 11:53
@buma1978

Der Wertverlust tritt ein, ob der Rechner genutzt wird oder nicht. Somit kann man nur noch über die entgangenen Nutzungen sprechen.

Und dafür sehe ich keine Anspruchsgrundlage, da das Verhalten der Eltern ja nicht rechtswidrig ist und die Eltern gleichzeitig nicht bereichert sind.

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buma1978  19.04.2022, 12:02
@AnglerAut

Er kann sein Eigentum nicht nutzen, wenn er es an seinem 18. Geburtstag zurück erhält kann er ihn aber nur noch zu einem deutlich niedrigeren Preis veräußern. Im Normalfall hat man als Gegenwert dafür die Nutzung. Diese wird ihm aber verwehrt. Der Wertverlust kann also nicht durch Nutzung ausgeglichen werden. Dies ist auch eine Form von Enteignung, diese muss entschädigt werden.

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AnglerAut  19.04.2022, 12:17
@buma1978

Der Wert den er an seinem 18. Geburtstag hat ist unverändert. Welche Anspruchsgrundlage willst du denn hier anwenden?

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AnglerAut  19.04.2022, 12:20
@buma1978

Es gibt kein Anrecht darauf, dass Wertverlust immer ausgeglichen wird.

Und wenn man einen Anspruch geltend machen möchte, muss man sich immer auf ein Gesetzt stützen. Und da würde mir keines einfallen.

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Hacker48  19.04.2022, 12:22
@buma1978

Er hat keinen Anspruch auf die Nutzung.

Dies ist auch eine Form von Enteignung, diese muss entschädigt werden.

Jeder Richter würde sich bei deiner Argumentation schlapplachen...

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buma1978  19.04.2022, 12:23
@AnglerAut

wie gesagt ich sehe darin eine Form der Enteignung und diese muss ausgeglichen werden

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AnglerAut  19.04.2022, 12:26
@buma1978

Das ist halt eine rein moralische Argumentation, die rechtlich keinen Bestand hat.

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buma1978  19.04.2022, 13:03
@AnglerAut

Ich bin kein Jurist, aber es gibt hier keine erzieherischen Gründe, Ursache ist einzig der Konflikt zwischen den Eltern, das darf so nicht laufen, ich würde Kreise drehen bis ich einen Hebel gefunden hätte.

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Deine Mutter kann dir das Teil auch ohne Grund wegnehmen - angenommen du bist minderjährig, das setze ich mal voraus. Dafür braucht es keine Begründung.

Hacker48  19.04.2022, 11:18

Klingt aber so, als wolle sie es behalten - und das darf sie tatsächlich nicht.

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Jurafuchs  19.04.2022, 12:13
@Hacker48

Wie das klingt, ist dem Gesetzgeber egal. Sie dürfen es - zumindest vorerst - einbehalten.

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