Dürfen Eltern volljährige Kinder in eine Klinik schicken, obwohl ich das nicht möchte?
Ich bin 18 Jahre alt
15 Antworten
Nein, das dürfen sie nicht. Wenn Du wolltest, könntest Du heute Dein Elternhaus verlassen, nie wieder kommen und sie könnten rein gar nichts unternehmen.
Mit dem 18. Geburtstag des Kindes verlieren Eltern das Sorgerecht und verlieren alle Rechte im Bezug auf die gesundheitliche Fürsorge oder die Bestimmung des Aufenthaltsortes.
Es kommt darauf an ob das Kind mit der Erkrankung überhaupt voll zurechnungsfähig ist. Wenn das nicht gegeben ist, können die Eltern durchaus bei der Entscheidung mitreden.
Nein. Wenn ein volljähriges Kind nicht zurechnungsfähig ist können ggfs Richter was mit reden aber Eltern nicht.
ja, dürfen sie, oder es zumindest veranlassen falls Gefahr für Leib und Leben besteht. Das hat nicht mal was mit dem Kindschaftsverhältnis zu tun, das können sie bei jeder Person denen sie in ausreichendem Vertrauensverhältnis stehen, egal wie alt diese Person ist. Ob das Anliegen allerdings berechtigt ist, kann nur ein Arzt feststellen.
Jeder der auf dem Dach steht und springen will wird eingesammlt und ggf zwangseingewiesen sobald Polizei oder Feuerwehr informiert wird.
Richig: Polizei darf das evt.- aber nicht die Eltern. Feuerwehr übrigens auch nicht.
Die polizei darf das auch nicht, ebenso wenig wie die Feuerwehr, aber sie können es veranlassen. Die Entscheidung treffen letztendlich Ärzte
Die polizei darf das auch nicht,
Da irrst Du leider. Ist Gefahr im Verzug, nimmt Dich die Polizei gleich mit und schafft Dich in die Psychiatrie.
Kommt drauf an, weshalb du eingewiesen werden sollst. Denke, wenn das Problem stark genug ist und du eventuell Beschränkungen hast, deine Eltern das durchaus können.
Kommt drauf an, weshalb du eingewiesen werden sollst.
Nein, tut es nicht.
Denke, wenn das Problem stark genug ist und du eventuell Beschränkungen hast, deine Eltern das durchaus können.
Nein, können sie nicht - mit Erreichen der Volljährigkeit haben die Eltern keinerlei Mitspracherecht mehr bei medizinischen Entscheidungen.
Hi,
Kurzfassung des ganzen: Nein, dürfen sie nicht.
Langfassung: mit Erreichen der Volljährigkeit hat man die alleinige Verantwortung über medizinische Entscheidungen, die einen selbst betreffen.
Ausgenommen wäre eine gesetzliche Betreuung, die den Bereich der Gesundheitsfürsorge umfasst.
LG
Wie kommst Du darauf?