Dürfen die eltern ein volljähriges kind mit der polizei nachhause holrn?

12 Antworten

Nach dem Jugendschutzgesetz darf Deine 18-jährige Tochter die Nacht über weg bleiben, auch wenn sie noch die Schule besucht. Kein Polizist sollte sich auf die Suche nach Deiner volljährigen Tochter machen sofern es keine begründeten schlimmen Befürchtungen geht. Heutzutage gibt es Handys über die Mama/Papa nachts anrufen kann, um kurz zu ermitteln wie es der Tochter geht: Ist sie in Schwierigkeiten, hat sie Alkohol getrunken, mit wem hängt sie ab um dann gemeinsam zu entscheiden ob man die Tochter abholt. Die Polizei ohne konkrete Befürchtungen einzuschalten finde ich da schon ein wenig rabiat. Und irgendwann wird sie dafür sorgen, daß die Polizei sie nicht finden kann.


jurafragen  15.09.2014, 11:03
Nach dem Jugendschutzgesetz darf Deine 18-jährige Tochter die Nacht über weg bleiben, auch wenn sie noch die Schule besucht.

Das hat mit dem Jugendschutzgesetz schon mal überhaupt nichts zu tun.

Hallo!

Es gilt das gleiche Recht, wie für jeden anderen Volljährigen. Wenn deine Tochter nicht aus irgendeinem Grund Unmündig ist (wg. einer Behinderung ect.), kann die Polizei sie zwar in Gewahrsam nehmen, falls sie eine Straftat begeht oder irgendeine Gefahr für sich oder andere darstellt, aber sie hat prinzipiell das Recht zu sein, wo sie möchte, wann sie möchte.

Nein, da sie volljährig ist, darf sie selber entscheiden wie und wo sie ihre zeit verbingt.

Ob sie bei euch wohnt oder zur schule geht ist dabei auch nicht wichtg

" volljähriges kind "

Kind? Das sie volljährig ist sie kein Kind mehr und nein nein das macht und darf die Polizei nicht da sie ja eben volljährig ist.

Wenn das Kind volljährig ist, darf es machen, was es will und darf auch nicht von seinen Eltern gegen seinen Willen nach Hause gezwungen werden.