Haben die Eltern da Aufenthaltsrecht und Sorgepflicht?
18 jährige Tochter körperlich 100% schwerst behindert ist und volljährig erst ab 21 bei ihr gemacht wurde wegen der behinderung???
Aufenthaltsbestimmungsrecht*
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Solange sie nur Körperlich schwer eingeschränkt ist,aber Geistig bei vollem Verstand ist .Ist sie natürlich auf Fremde Hilfe angewiesen,aber ehrlich gesagt glaube ich ,gäbe es keinen rechtlichen Grund wen sie bei klaren Verstand währe .
So lange nicht ein Gericht etwas anderes verfügt hat, enden die Rechte der Eltern mit dem 18 Geburtstag.
Gewisse Pflichten bleiben aber bis mindestens 21 Jahren bestehen.
Nur, wenn sie für diesen Bereich die Betreuung übernommen haben. In der Regel wird das Vormundschaftsgericht den Eltern weiterhin diese Aufgaben übertragen, aber das müssten die Betroffenen natürlich wollen.
Das gibt es nicht. Sie ist auch mit 18 Jahren volljährig. Es kann aber sein, dass die Eltern die gesetzliche Betreuung haben und die kann für immer sein.