Draf man bereits fahren nach Theorieprüfung?

9 Antworten

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Verkehrszulassungsverordnung VZV Art. 17 Lernfahrt

1 Als Lernfahrt gilt jede Fahrt mit einem Motorfahrzeug, dessen Führer im Besitz eines Lernfahrausweises sein muss.

2 Der Lernfahrausweis der Kategorie A, der Unterkategorien A1 und B1 sowie der Spezialkategorie F berechtigt zu Lernfahrten ohne Begleitperson.

Da steht jede Fahrt, also ab Erteilung der Fahrerlaubnis die mit dem Aushändigen des Ausweisdokumentes erfolgt. 

Einzige Einschränkung ist :

Verkehrsregelnverordnung (VRV)
Art. 27 Lernfahrten

(Art. 15 SVG)

1 Solange Motorfahrzeuge von Inhabern eines Lernfahrausweises geführt werden, müssen sie auf der Rückseite an gut sichtbarer Stelle eine blaue Tafel mit weissem «L» tragen. .....

3 Der Inhaber eines Lernfahrausweises darf ...... keine Passagiere mitführen, die nicht selber über den entsprechenden Führerausweis verfügen.

4 Fahrschüler dürfen verkehrsreiche Strassen erst befahren, wenn sie genügend ausgebildet sind, Autobahnen und Autostrassen erst, wenn sie prüfungsreif sind.

5 Auf verkehrsreichen Strassen sind Anfahren in Steigungen, Wenden, Rückwärtsfahren und ähnliche Übungen untersagt, in Wohngebieten sind sie möglichst zu vermeiden.

Also wie ich in den Kommentaren schon sagte, ist es eh sinnvoll dich am Anfang erst mal aus dem Verkehrsgetümmel raus zu halten und dir nen großen ruhigen Parkplatz zum üben zu suchen.

Stefano5476 
Fragesteller
 25.07.2015, 15:47

Sehr nett danke

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Der Schein wird bei einer Kontrolle  eingezogen und vernichtet und  dann hast Du eine Sperre auf den Schein min  1 Jahr und  alles fängt von vorne an  . Las den Käse sein .   

Da Du nichts kannst wirst mit dem auto auch nicht klar kommen und einen Unfall bauen da hilft Dir so ein Stück Papier gar nichts .

Du musst eine mindest Anzahl von Stunden haben im halbweges mit einem auto klar zu kommen  der Schein ist nur als  Beweis das Du die Prüfung gemacht hat sonst nichts . 

Und was soll der Käse Theorie und Praxis nicht in einer Prüfung zu machen das sollte wieder eingeführt werden   das max 2 Tage zwischen beiden liegen dürfen  da sonst  die erste nicht mehr anerkannt wird . 

Effigies  25.07.2015, 12:36

Aha, der Meister des kompetenzfreien Gebabbels meldet sich mal wieder.

Und was soll der Käse Theorie und Praxis nicht in einer Prüfung zu machen das sollte wieder eingeführt werden 

Da hat einer den Sinn und Zweck eines Lehrfahrausweiss nicht kapiert.

Wie soll er denn die praktische Prüfung machen ohne vorher fahren zu lernen ?

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Du kannst Autofahren dann eben nur theoretisch, und hast keine praktische Erfahrung. Warum möchtest du deinen zukünftigen Führerschein aufs Spiel setzen, indem du dich evt. bei dem Versuch erwischen lässt?

1qayxqayx  25.07.2015, 09:18

... und wenn du nur den theoretischen Teil der Prüfung bestanden hast, besitzt du ja noch icht den Schein, den du vorzeigen müsstest, wenn du kontrolliert werden würdest.

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fuji415  25.07.2015, 10:50
@1qayxqayx

Der Schein wird bei einer Kontrolle  eingezogen und vernichtet und  dann hast Du eine Sperre auf den Schein min  1 Jahr und  alles fängt von vorne an  . Las den Käse sein .  

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Effigies  25.07.2015, 12:48

Warum möchtest du deinen zukünftigen Führerschein aufs Spiel setzen, indem du dich evt. bei dem Versuch erwischen lässt?

Ähem...der Lehrfahrausweis ist zum lernen da.  Wie soll er denn jemals nen Fahrausweis bekommen wenn er nicht fahren lernt?

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Rein theoretisch dürfte jeder ohne Fahrpraxis fahren, aber nur unter gewissen Umständen: 

1. Du musst dich auf deinem eigenen Privatgrund sein

2. Das Fahrzeug das du lenkst muss dir gehören

Dann wäre es rein theoretisch erlaubt Auto/Motorrad zu Fahren

Stefano5476 
Fragesteller
 25.07.2015, 00:29

Also auf einem kleinen Platz ohne zugang auf die Strasse würde gehen?

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Crack  25.07.2015, 00:39

Es ist völlig egal wem das Grundstück gehört. Es ist auch völlig egal wem das Fahrzeug gehört.

Sehr viel wichtiger ist das dieses Privatgrundstück unbefugtem Verkehr wirksam entzogen ist, d.h. kein Fremder darf das Grundstück ohne Weiteres betreten/befahren können. Außerdem muss das Einverständnis des Eigentümers vorliegen.

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superman200  25.07.2015, 01:04

ach du willst ùben ?

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Nein. Außer auf entsprechenden Gebieten. Wäre mir zumindest neu und macht keinen Sinn.

Effigies  25.07.2015, 12:45

Das "entsprechende Gebiet" heist Schweiz.

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Dovahkiin11  25.07.2015, 16:45
@Effigies

Ich meinte eher Verkehrsübungsplätze.

Ich nahm an, dass er sich in Deutschland befindet. Kann sein, dass das in der Schweiz anders läuft. Auch wenn ich keinen Sinn dahinter sehe.

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Effigies  26.07.2015, 16:09
@Dovahkiin11

Ein Deutscher bekommt aber nach der Theorieprüfung keinen Lehrfahrausweis.  Im deutschen Verkehrsrecht heisst der Fahrausweis Führerschein und einen Lehrführerschein gibt es nicht. 

Von  daher geht aus der Frage klar hervor daß es ein Schweizer ist.

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Stefano5476 
Fragesteller
 26.07.2015, 16:45

Ja bin Schweizer hab auch bei der Fahrschule heute nachgefragt und die haben gesagt nach bestandener Theorieprüfung darf ich fahren mit dem Motorrad. Ohne je eine Fahrstunde gehabt zu haben

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