Muss man nach der bestandenen Theorieprüfung der Fahrschule Bescheid geben?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Herzlichen Glückwunsch!

Da fängt das Jahr doch ganz gut für dich an.

du hast die Theorieprüfung bestanden und kannst das Protokoll in der Fahrschule vorlegen und somit die bestandene Prüfung nachweisen.

Erst wenn dieser Nachweis erfolgt ist, kannst du die praktische Fahrprüfung absolvieren.

Gut zu wissen:

Der Nachweis über die absolvierte Prüfung hat eine Gültigkeit von zwölf Monaten.

In dieser Zeit sollte die praktische Prüfung absolviert und bestanden werden. Andernfalls verfällt der Nachweis und die Theorie für den Führerschein muss erneut absolviert werden.

Das bekommt die Fahrschule idR automatisch über das TÜV-Portal mitgeteilt, aber Bescheid geben schadet ja nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung