Diskussion im Unterricht: Groß oder klein geschrieben?

Der Satz  - (Schule, Deutsch, Sprache)

10 Antworten

Hier ein Zitat aus einem Standardwerk:

Datengeheimnis

Kurzerklärung:

Beschäftigten, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit der Verwendung personenbezogener Daten betraut sind, ist nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) das unbefugte Erheben, Verarbeiten oder Nutzen dieser Daten verboten.

(Gabler Wirtschaftslexikon)

Das auf die fraglichen Wörter bezogene Wort "unbefugtes" ist dekliniert und damit eindeutig ein Adjektiv. Ein Adjektiv muss sich auf ein Substantiv beziehen, damit kann es sich bei den fraglichen Wörtern nur um Substantivbezeichner handeln (es ist kein implizites Substantiv erkennbar).

Da es sich um Infinitive (als Verbformen) handelt, handelt es sich um "substantivierte Infinitive".

Ein substantivierter Infinitiv ist ein Infinitiv, der zum Substantiv gemacht wurde und damit insbesondere ein Substantiv ist.

Substantive werden groß geschrieben.

Ist bei mir zu lange her. Daher werfe ich es mal als Frage in die Runde bzw. haenge mich an.

Bei "das unbefugte Erheben und Nutzen von Daten" wuerde ich es gefuehlsmaessig gross schreiben, bei "unbefugtes erheben und nutzen von Daten" aber klein. Liege ich da wirklich falsch?

Ja. Das deklinierte Attribut nominalisiert die nachstehenden Verben. Man könnte hier auch problemlos Formen mit -ung benutzen.

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Ja. Auch wenn "unbefugtes" davor steht, bleiben "Erheben" und "Nutzen" in diesem Satz Verbalsubstantive und werden groß geschrieben.

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Es geht vermutlich im das "unbefugte Erheben und Nutzen...", oder? In diesem Fall großgeschrieben, da es sich ja um "Das Erhaben" und "Das Nutzen" handelt... :)

Ergeben und Nutzen müssen hier beide großgeschrieben werden, denn es handelt sich hier um SUBSTANTIVIERTE Verben.