Differenz in der Kasse nach Krankmeldung?
Guten Abend,
Ich habe mich am Samstag krankgemeldet, und als ich am Montag wieder zur Arbeit gekommen bin (Einzelhandel) ist folgendes passiert:
Meine Chefin hat meine Kasse (ohne mich davor zu fragen etc.) gezählt, während ich mich um die Backwaren kümmern sollte. Am Ende meiner Schicht hatte ich eine Differenz von -20€ in der Kasse, obwohl ich sonst nie bzw. lediglich eine Differenz von ein paar Cent habe.
Ich frage mich nun, ob nur ich das merkwürdig finde, oder ob ihr es auch verdächtig findet. Ich werde sie darauf natürlich nicht ansprechen, aber ich werde nächstes Mal definitiv sagen, dass ich nur an die Kasse gehen werde, wenn ich meine Kasse selbst gezählt habe oder wenigstens daneben sitzen durfte.
Sie hat sich über meine Krankmeldung übrigens ziemlich aufgeregt, und erwartet von mir ein ärztliches Attest. Meines Wissens nach ist das jedoch erst am dritten Fehltag notwendig?
Ich bin auf eure Antworten gespannt
3 Antworten
Kurzkrank kommt nie gut.
Ob Du vom 1.Tage oder erst am 3.Tage attestpflichtig bist regelt Dein Arbeitsvertrag oder die betriebliche Übung,
also wie es gehandhabt wird.
Da Samstags keine Ärzte erreichbar sind,bleibt Dir nur übrig,das Attest nachzureichen.Da Du nicht zum Arzt gegangen bist,musst auf Kulanz hoffen.
Leider ist es inzwischen so,das die LFZ verweigert wird,wenn kein Attest vorgelegt wird.Das war in der letzten Woche des alten Jahres der Fall.Und das nach so langen Jahren Beschäftigung fast ohne Fehlzeit.
Ich weiss nicht,wie die Kassenregelung bei Euch ist.
Ich wuerde in jedem Falle die Chefin ansprechen,Sie muss Dir den Grund erläutern und sieht dann das Du interessiert bist.
Das die 20,- wirklich gefehlt haben muss man einfach unterstellen.
Wäre das eine reingedrückt,wuerde an die Personalleitung gemeldet,ganz übel, musst aber schlucken.
Das nächste Mal krank : mindestens 3-4 Tage machen,Attest unaufgefordert einreichen oder ueberbringen lassen.
Sie hat sich über meine Krankmeldung übrigens ziemlich aufgeregt, und erwartet von mir ein ärztliches Attest. Meines Wissens nach ist das jedoch erst am dritten Fehltag notwendig?
Hier wäre ein Blick in den Arbeitsvertrag notwendig. AU kann bereits am ersten Tag gefordert werden, auch eine drei Tage Regelung kann im laufenden Verhältnis verkürzt werden.
Ich frage mich nun, ob nur ich das merkwürdig finde, oder ob ihr es auch verdächtig findet. Ich werde sie darauf natürlich nicht ansprechen, aber ich werde nächstes Mal definitiv sagen, dass ich nur an die Kasse gehen werde, wenn ich meine Kasse selbst gezählt habe oder wenigstens daneben sitzen durfte.
Unklar ist, warum die Kasse nicht am gleichen Tag ausgezählt wurde.
Wenn weitere Personen Zugang zur Kasse haben, endet die Verantwortung einer einzelnen Person.
Nur am Samstag erkrankt zu sein, zieht gerne den Zorn auf sich.
aber ich werde nächstes Mal definitiv sagen, dass ich nur an die Kasse gehen werde, wenn ich meine Kasse selbst gezählt habe oder wenigstens daneben sitzen durfte.
Ist zu empfehlen und sollte Standard sein.
Meines Wissens nach ist das jedoch erst am dritten Fehltag notwendig?
Kann auch ab dem ersten Tag gefordert werden. Das muss aber natürlich vorher schriftlich bekannt sein.(Z.b. per Betriebsvereinbarung/Arbeitsvertrag)
Ich war übrigens noch nie krank ohne auch beim Arzt gewesen zu sein. Würde ich ebenfalls empfehlen.
Sie hat sich über meine Krankmeldung übrigens ziemlich aufgeregt
Warum? Warst du gar nicht krank?