DHL Paket angeblich Nachbar gegeben, welchen es gar nicht gibt. Was soll ich tun?
Hallo zusammen,
vor ca. 10 Tagen habe ich mir Ware per Rechnung im Wert von ca. 100 EUR bei C&A bestellt. Das Paket kam nie an. Auch kein Lieferschein /Mitteilungskarte!
Als ich dann heute online die Sendeverfolgung angesehen habe, stand da, dass das Paket vor einer Woche abgegeben wurde. Unterschrieben. Ich kenne hier alle Nachbarn bzw Anwohner und keiner heißt so wie dort angegeben. Außerdem geben mir die Nachbarn immer sofort die Pakete.
Die Fahrer kenne ich mittlerweile auch.
Bei der DHL-Hotline wurde ich ruhig gestellt von wegen, da könnten sie ja nix machen, ich soll nochmal alle Nachbarn fragen. Alles klar :-((( Was soll ich nun tun? Hat ein Dieb mein Paket einfach angenommen? Gibt es sowas öfters? Ich kann es mir nicht vorstellen. Ich sehe es echt nicht ein 100 EUR für nichts zu zahlen.
Für jede Hilfe wäre ich dankbar.
16 Antworten
Nicht bezahlen.
Du hast einen Vertrag allein mit C&A, nicht mit DHL. Wie C&A Dir das Paket liefert, ist allein Sache von C&A, die haben das dann mit der DHL zu klären und die DHL in Regress zu nehmen.
Tatsache ist: das Paket ist nicht Dir zugestellt worden, es handelt sich nicht um Deine Unterschrift, und es ist auch nicht nachvollziehbar, an wen das Paket geliefert wurde. Folglich hat C&A gegenüber Dir den Vertrag nicht erfüllt.
Man kann also der C&A folgendes antworten: (Zustellung per Einschreiben)
Die Rechnung vom ... bestreite ich vollumfänglich. Das Warenpaket ist mir nicht zugestellt worden. Die Unterschrift unter die Empfangsbestätigung wurde durch eine unbekannte fremde Person getätigt und stammt nicht von mir. Laut Sendungsverfolgung wurde das Paket durch eine Person mit einem Namen in Empfang genommen, der im näheren Umkreis meines Wohnsitzes völlig unbekannt ist.
Da das zustellende Unternehmen DHL nicht mein Vertragspartner ist, sondern ausschließlich Ihr Vertragspartner, haben Sie allein nunmehr den Verbleib der Sendung mit der DHL zu klären. Tatsache ist, dass mir das Paket nicht zugestellt wurde. Das Gegenteil werden Sie nach Lage der Dinge nicht gerichtlich glaubhaft machen können.
Solange nicht von Ihrer Seite aus eine Ersatzzustellung an meine Adresse, meine Person und an niemand anderen erfolgt, betrachte ich Ihre Vertragspflichten gegenüber mir als nicht erfüllt und lehne daher eine Zahlung ab. Für diese Ersatzzustellung habe ich mir eine Frist bis zum [hier Frist 14 Tage einsetzen] notiert. Nach Fristablauf betrachte ich den Kaufvertrag als nichtig.
Die Zahlung einer Ware, die ich aus Gründen, die nicht von mir zu vertreten sind, nie erhalten habe, ist mir unter keinen Umständen zuzumuten. Bitte beachten Sie, dass ich schon jetzt die Erstattung von Inkassogebühren und Anwaltskosten im Rahmen der Schadensminderungspflicht ablehne. Unqualifizierte Mahnschreiben von Inkassobüros oder Anwälten werde ich nicht beantworten. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich fristgemäß widersprechen.
Die Weitergabe meiner Daten an Schuldnerauskunftsdatenbanken ist unter Hinweis auf § 28a BDSG untersagt.
MFG
Basta, aus. Weiteres Mahngedönse, auch von Inkasso oder Anwalt, danach komplett ignorieren. Die Forderung ist streitig gestellt, mehr muss man dann nicht mehr machen. Bei Mahnbescheid vom Gericht (gelber Brief): Widerspruch innerhalb 14 Tagen ans Gericht einreichen.
Wenn die dann was wollen, sollen sie halt klagen. Da glaube ich nicht dran. Selbst wenn: dann nimmst Du Dir einen Anwalt und kannst dem Quatsch ganz gelassen entgegensehen.
§ 273 BGB. Bei Kauf auf Rechnung und bei Nichtlieferung auf jeden Fall anwendbar.
Es geht hier unter anderem auch darum, gleich vorbeugend die Belästigung durch Inkassogedönse abzustellen. Der Lieferant soll ruhig gleich wissen, dass hier die üblichen Mahn-Textbausteine nicht zum Ziel führen werden. Daher ist in solchen Fällen eine drastische Schreibweise richtig am Platz, vor allem, weil die Betroffene ja bereits telefonisch versucht hat, die Sache bei C&A zu regeln, und ihr dort im Support bewusst Lügen und Falschbehauptungen aufgetischt wurden. Wie leider in solchen Fällen bei vielen Unternehmen häufig. Wenn man einem ganz offensichtlich merkresistenten Kunden-Support mit so einem Schreiben antwortet, dann ist das keinesfalls "mit Kanonen auf Spatzen geschossen".
Wie immer im Leben, einfach logisch denken und handeln
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DHL ist für Dich absolut der verkehrte Ansprechpartner
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Dein Ansprechpartner ist und bleibt C&A
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Demnach einen Screenshot von der Sendungsauskunft machen und den Sachstand schriftlich an C&A kommunizieren
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C%A nimmt dann Kontakt mit DHL auf und leitet eine sogenannte Prüfung ein. Hierzu wird u.a. auch der Fahrer befragt und dieser muss mitteilen welcher Person das Paket ausgehändigt hat
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Du wirst dann bei C&A was diese Sendung betrifft auf Storno gesetzt und wirst eine neue Sendung erhalten
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Das Ergebnis aus Punkt 4 muss Dich dann nicht weiter interessieren
Wende dich an C&A. Die haben die Sendung verschickt und haben den Liefervertrag mit DHL.
Die können da entsprechend "Druck" machen als Großkunde.
"Druck" machen
was soll das bringen??, für DHL wurde das Paket offensichtlich angeliefert
Ob C&A bei DHL "Druck" macht oder nicht, ist aber fuer den Fragesteller voellig unerheblich. Der hat gegenueber C&A einen Anspruch auf Lieferung der bestellten Ware. Mit DHL hat er hingegen gar nichts zu tun. Der gewerbliche Haendler haftet bis zur tatsaechlichen Zustellung.
Anders waere es allerdings bei einem Privatverkaeufer. Der haftet lediglich fuer den ordnungsgemaessen Versand. Geht die Ware dann auf dem Versandweg verloren, ist dies das Risiko des Kaeufers.
Nachforschungsauftrag durch Absender (Der ist Vertragspartner und kriegt das ersetzt, falls es nicht mehr auftaucht) Kann aber 3 Wochen dauern.
Also - Absender kontaktieren - ist doch alles versichert als Paket, da muß niemand was "abschreiben", das dauert halt nur etwas, bis das geklärt ist.
Wenn du die Fahrer kennst, dann kommt ja auf, wer von denen das wo abgegeben hat..
alleiniger Ansprechpartner ist C&A, denn nur die haben den Einlieferungsbeleg und können Schadensersatzforderungen gegenüber DHL geltend machen. Das gilt übrigens nicht nur bei gewerblichen Verkäufern, sondern auch bei privaten. Fordere die Ware bei C&A halt nochmals an. Wo der Fehler liegt braucht Dich nicht zu interessieren, aber ist ist schon komisch, dass Du nicht einmal eine Benachrichtigung erhalten hast, denn wenn ich eine fremde Sendung annehme, lege ich Wert darauf, dass der richtige Empfänger auch benachrichtigt wird..
Au weia, mit ner Kanone auf Spatzen schiessen und dann auch noch rechtlich teilweise voellig daneben (Zahlungspflicht entsteht mit Schluss des Kaufvertrages und nicht erst mit der Erfuellung das Kaufvertrages durch den Verkaeufer).
Ganz einfach schreiben, dass die Ware noch nicht angekommen ist, man dies bitte ueberpruefen und erforderlichenfalls eine Neulieferung veranlassen solle. Das duerfte erst einmal ausreichen.