Deutsche Post Strafzahlung & Inkasso?

4 Antworten

Von Experte tinalisatina bestätigt
Mein Fehler bei der Sache ist, dass ich vor langer Zeit Mal Briefmarken von Dritten gekauft habe und die offenbar teilweise nicht mehr gut waren.

Unsinn. Briefmarken haben kein Verfallsdatum. Hier geht es um etwas ganz anderes.

ein Forderungschreiben der Deutschen Post wegen "Unregelmäßigkeiten" bei der Frankierung.

Man könnte es bei Vorsatz auch Betrug nennen.

Konkret wegen manipulierten Briefmarken. Meine 5 Sendungen von dem Tag wurden per Pfandrecht eingezogen und ich soll 260€ "pauschalisierter Schadenersatz" zahlen. Wegen "bewusst falscher Frankierung".

Mit anderen Worten, du hast gefälschte Briefmarken im Umlauf gebracht; vermutlich solche, die per Internetfrankierung zur einmaligen Verwendung vorgesehen waren, aber mehrfach gedruckt wurden.

Ich kaufe zwar auch immer wieder Neue, aber ein paar davon hatte ich da ebend noch vewendet.

Man kauft keine Briefmarken von Dritten, weil niemand außer der Post Briefmarken in Umsatz bringen kann. Wer bitte soll denn solche Marken billiger bekommen als der Hersteller?

Der Post habe ich das erklärt. Juckt die aber nicht, die bestehen auf das Geld.

Nein, sie bestehen auf dem Geld - das ihnen auch rechtlich zusteht. Da kommst du sogar noch günstig davon.

Das sehe ich jedoch nicht ein,

Das interessiert genau niemanden.

da 1) die Post mir das "bewusste" bzw. Absicht nicht beweisen kann

Das ist auch nicht nötig. Du hast diese gefälschten Briefmarken in Umlauf gebracht, du haftest. Ein Vorsatz ist hier nicht notwendig.

und 2) ich diese AGB Klausel gar nicht belehrt wurde

Auch das ist nicht nötig. Die Verwendung ungültiger Briefmarken ist auch ohne jede AGB unzulässig und stellt mindestens eine Leistungserschleichung dar.

und 3) durch die Einziehung und nicht-Beförderung gar kein Schaden entstanden ist.

Und auch das ist Unsinn. Aber du kannst es ja gerne auf einen Prozess ankommen lassen, den du mit 99,9% Wahrscheinlichkeit verlieren und dann ungefähr das 15-fache zahlen wirst.

NB.: Der übliche Satz der Post bei Verwendung falscher Briefmarken ist WIMRE € 50.--/Stck.

SaintRoman 
Fragesteller
 02.02.2023, 15:51

Gefälscht sind die Briefmarken nicht. Sondern laut Post Schreiben wurde der Stempel entfernt. Das ist für mich als Laien ja nicht zu erkennen.

Die Post muss ihre eigene AGB aber richtig anwenden. Wenn sie bewusste falsche Frankierung als Vorraussetzung nennen, aber nicht beweisen können..wie auch, ein Teil der Briefmarken war offenbar gut.

Und 2) bleibe ich dabei, dass ein pauschalisierter Schadensersatz Unsinn ist, da durch die Nicht- Beförderung der Schaden nicht entstanden ist bzw. der tatsächliche Schaden, wenn dann, das fehlende Porto wäre. Was ich sogar angeboten habe, nachzuzahlen.

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FordPrefect  02.02.2023, 16:02
@SaintRoman
Gefälscht sind die Briefmarken nicht. Sondern laut Post Schreiben wurde der Stempel entfernt. Das ist für mich als Laien ja nicht zu erkennen.

Mal abgesehen davon, dass es einem Durchschittsbürger mit gesundem Menschenverstand eigentlich ja ohnehin "seltsam" vorkommen muss, echte Briefmarken billiger angeboten zu bekommen, ist das schlicht dein eigenes Risiko gewesen. Pech.

Wenn sie bewusste falsche Frankierung als Vorraussetzung nennen, aber nicht beweisen können..wie auch, ein Teil der Briefmarken war offenbar gut.

In dem Fall ist es rechtlich unerheblich, ob man dir Vorstaz nachweisen kann oder nicht. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe; der Schadenersatzanspruch der Post ist zulässig. Du kannst ja versuchen. dem Richter nachzuweisen, dass der Post ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Weg steht dir offen.

Ich möchte aber vorsichtig anmerken, dass man dir hier mindestens strafrechtlich auch Beihilfe zum Betrug vorwerfen könnte. Im Verhältnis dazu schienen mir die € 260.-- ein sehr günstiger Weg, das Ganze beizulegen.

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SaintRoman 
Fragesteller
 02.02.2023, 16:09
@FordPrefect

Entschuldige, aber ich hab's hier unten schon Mal geschrieben, dass ich ja selber betrogen wurde. Wenn ich beispielsweise auf einer Party von jemandem einen Drink bekomme, der nett ist und nen seriösen Eindruck erweckt, ich den Drink mit Freunden teile und dann schließlich die krank werden weil der Typ ihn vergiftet hat..Dann bin ich der Täter? Ich habe ja nur mit guten Absichten gehandelt und bis selbst getäuscht worden..

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FordPrefect  02.02.2023, 16:29
@SaintRoman
dass ich ja selber betrogen wurde.

Das nachzuweisen wäre aber zum Einen dein eigenes Problem, und es würde zum Anderen am Betrugsvorwurf per se erstmal nichts ändern. Du hast wissentlich "günstige" Briefmarken gekauft, bei denen man schon aus Allgemeinwissen hätte den Verdacht haben müssen, dass hier irgendwas nicht stimmen kann.

Wenn ich beispielsweise auf einer Party von jemandem einen Drink bekomme, der nett ist und nen seriösen Eindruck erweckt, ich den Drink mit Freunden teile und dann schließlich die krank werden weil der Typ ihn vergiftet hat..Dann bin ich der Täter?

Zumindest trifft dich eine Mitschuld. Und man würde es dir sogar genauso als Täter zur Last legen, es sei denn, du könntest belegen, dass dir das Getränk entsprechend untergeschoben wurde. Dein Glas, dein Angebot, die Betroffenen daraus trinken zu lassen. Die guten Absichten sind hier mindestens zivilrechtlich irrelevant, sie könnten strafrechtlich zur Abmilderung bzw. zur Verfahrenseinstellung führen. An den zivilrechtlichen Ansprüchen der Opfer gegen dich würde das aber rein gar nichts ändern.

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Unwissenheit und unbewußter Verstoß gegen die AGB schützt nicht vor Sanktionen.

Die AGB der Post sind kein Staatsgeheimnis. Jeder darf sie lesen und sollte das sogar, wenn er Briefmarken aus seltsamer Quelle kauft.

Also entweder zahlen oder aufs Inkasso warten und dann mehr zahlen. Die Post hat die besseren Anwälte, glaub mir.

SaintRoman 
Fragesteller
 02.02.2023, 15:26

Das mag sein. Da sich die Vertragsstrafe in der AGB jedoch auf die "bewusst falsche Frankierung" bezieht und ich eben nicht "bewusst" falsch frankiert habe, greift meines Erachtens die Klausel nicht. Bei manchen Sendungen ist es sogar nur ein Teil (ein Teil der Briefmarken ist gut, der andere nicht).

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Guten Abend.

So arbeitet die Post nicht. Das hört sich nach Betrug an. NICHT ZAHLEN.

Mit freundlichen Grüßen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
superdogi  09.03.2023, 22:14

Doch selten aber irgendwann schon, wenn man das mehrmals macht. Dann fordert die Deutsche Post 50€ pro Brief. Wenn ich die Post betrüge mache ich es wenigstens ohne Absender und ohne Inhalt der auf mich zurückschießen lässt.

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Ich empfehle Dir, einen (guten) Anwalt einzuschalten.