Deutsche Post hat Sendung verloren - Wertnachweis eines Geschenks?
Ich habe kürzlich etwas verkauft, was ein Geschenk war (mit dem ich leider nichts anfangen konnte). Es handelte sich um einen Artikel im Wert von ca. 70€.
Diesen Artikel habe ich per Warensendung (also nicht als Paket, sondern im Luftpolsterumschlag) verschickt. Der Käufer behauptet es sei nicht angekommen. Wenn die Deutsche Post nun über ein Nachforschungsauftrag feststellt, dass der Artikel tatsächlich verloren ist, will sie einen Wertnachweis des Artikels, aber dieser existiert nicht, da es sich um ein Geschenk handelte.
Was also kann man tun?
8 Antworten
Nix kann man tun, solche Sendungen werden häufig entwendet, da sie nicht versichert sind. Ersatz wird nicht gestellt. Pech gehabt. Investiere 4,99 EUR, dann hat man 500 EUR Versicherungswert.
https://www.deutschepost.de/de/w/buecherundwarensendung.html
Der Käufer kann ganz klar sagen, dass nichts angekommen ist. Du hast ja keinen Nachweis dazu.
Hast was dazu gelernt. Nächstes Mal lieber ein paar Euro mehr und es ist versichert und Du hast eine Sendungsnummer und siehst, wann es angekommen ist.
Einen Nachweis, daß eine Ware abgeschickt wurde hast Du nur, wenn Du einen Brief per Einschreiben verschickst, ist dann allerdings nur bis 20 Euro ca. versichert, den genauen Betrag müßte ich nachschauen.
Ich selbst hatte mal etwas auf einer Tauschbörse bestellt, das, es war ein kleines Schmuckteilchen bei mir nicht ankam. Der Versender hatte es per Ebf bei der Münchener Hauptpost abgegeben. Bei Nachforschung kam heraus, daß das Teil nicht mal die Münchener Post verlassen hatte. Der Versender bekam das Geld zurück und überwies es mir.
Normale Sachen, versende ich nie als Päckchen, weil sie nicht versichert sind Als Paket jedoch bis zu 500 Euro. Bisher hatte ich noch kein Problem. Außerdem fotografiere ich immer jede Sendung von innen und außen und füge auch innen nochmal beide Adressen bei. Sollte es mal einen Versicherungsfall geben, kann ich anhand der Fotos belegen, wie korrekt verpackt war. Jedoch ist mir klar, daß bei Abhandenkommen Probleme auftauchen könnten. Denn die Post hat sicher eigene Rechtsanwälte, die die Bedingungen formuliert haben und wahrscheinlich alles versuchen , nicht zahlen zu müssen. Daher ist es auch wichtig Belege über vergleichbare Ware vorzuweisen.
Allerdings die Ansprüche stellen kann immer nur der Versender.
nix ist nicht versichert.. wie ein normaler Brief. Dann hättest du Einschreiben oder Packet wählen müssen.
Das Problem ist nicht der post sondern oft das andere halt einfach behaupten die haben nix bekommen ;)
Der Käufer behauptet es sei nicht angekommen.
Tja, ob das mal stimmt! Leider nicht nachweisbar.