Designerlampe angeblich durch Versand beschädigt?
Hallo,
ich habe über eBay Kleinanzeigen eine Designerlampe von Olivier Villatte gekauft. Nun kommt das Paket an, aussen keine großen Schäden zu erkennen, innen ist die Lampe nur in Zeitungspapier gewickelt , und der Karton ist viel zu groß für diese Lampe gewesen. Jetzt sind Lackschäden am Lampenfuss und Kratzer, die angeblich vorher nicht dran waren und durch den Transport passiert sein sollen. Die Verkäuferin wird ziemlich pampig und ist sehr uneinsichtig. .Fotos liegen vor ...Was kann ich jetzt noch tun, denn ich bin mir sicher dass diese Schäden schon vorher waren...aber beweisen kann ich das leider nicht.Angeblich auch mit Luftfolie gepolstert, die definiv nicht vorhanden war...
3 Antworten
Das Problem musst du mit dem Verkäufer klären.
Wegen unvorschriftsmäßiger Verpackung ist der Transportdienst für den Schaden nicht verantwortlich, und wird eine Haftung ablehnen.
da schließe ich mich an:
Der Versandienstleister haftet nicht, wenn der Schaden auf eine mangelhafte Verpackung bzw. Sicherung zurückgeht.
Jetzt kommt es darauf an, was du willst.
- Geld zurück gegen Rückübergabe der Lampe
- Minderung des Kaufpreises
- eine neue Lampe wird u.U. schwierig, außer du findest sie noch irgendwo erhältlich
Naja, da wird der Verkäufer keine andere Wahl haben, wenn du bereit bist das rechtlich durchzusetzen.
Der V (verkäufer) hat einen Vertrag mit dir über eine Lampe geschlossen. Aus diesem Vertrag hast du einen Anspruch auf Übereignung einer Lampe. Die Lampe die du bekommen hast, ist nicht in dem Zustand, den ihr (z.B. durch Fotos) vereinbart habt.
d.h. sie hat nicht geleistet.
wenn du jetzt eine Frist setzte (2 Wochen) in denen sie leisten soll (was sie nicht kann, wenn es kein solches Model gibt (dazu gleich)) dann kannst du nach ablauf der frist zurücktreten.
wenn sie einwendet, dass es unmöglich ist den Vertrag zu erfüllen, hat sie keinen Anspruch mehr auf die Gegenleistung (§ 275 BGB)
Versand über DHL?
Du musst mit dem Paket, der Innenverpackung (!) und der beschädigten Ware zu DHL gehen, um den Schaden aufnehmen zu lassen.
DHL haftet nur, wenn das Paket von außen beschädigt wurde, nicht aber bei mangelhafter Verpackung.
Für die ist der Verkäufer zuständig, und wenn er unzureichend verpackt hat, dann haftet er.
Nur durchsetzen musst Du das schon selbst.
Geld zurück wird mir die Verkäuferin nicht geben da sie auf Privatverkauf hinweist.. jeder Versuch meinerseits auf Schlichtung wird abgewehrt