Darf Vermieter Bäume entfernen und unsere Wiese zu Parkplätzen machen?
Hallo ihr Lieben,
ich habe verschiedene Fragen zu einer Wiese, die zu unserem Mietgegenstand gehört.
An dieser Wiese, die wie gesagt uns "gehört", standen bisher ringsherum diverse mittelgroße Tuja Bäume und Büsche, die die Wiese von der Straße trennten. Gestern waren unangekündigt Garten- und Landschaftsbauer da und haben die Bäume und Büsche entfernt. Auf Nachfrage beim Vermieter meinte dieser, dass wir die Büsche ja entfernen wollten und jetzt hätten die das halt gemacht. Diese Absprache gab es aber nie, wir wollten in diesem Frühjahr andere Büsche (an einem Gehweg) entfernen, die wurden allerdings nicht von den GaLa Bauern weggemacht.
Nun meine erste Frage: Durfte der Vermieter einfach die Bäume/Büsche entfernen lassen, ohne uns darüber zu informieren bzw. noch mal Rücksprache mit uns zu halten? Zumal er ja offenbar auch davon ausgegangen ist, dass wir uns darum kümmern wollen.
Zweite Frage: Dürfen ohne Ankündigung einfach Handwerker auf unserem Grundstück rumlaufen/arbeiten?
Nun kommt noch eine Sache dazu. Laut einem Nachbarn hat unser Vermieter letztes Jahr gesagt, er will die Wiese komplett wegmachen und stattdessen Parkplätze dahin bauen.
Und so komme ich zu Frage drei: Das kann er doch gar nicht machen, wenn die Wiese unser Mietgegenstand ist, oder?
Vielen Dank für eure Einschätzungen.
Ergänzung: Danke für Antworten, wir konnten alles mit dem Vermieter klären.
4 Antworten
Ohne Ankündigung darf das Grundstück nur in Notfällen oder auf behördliche Anordnung betreten werden. Wenn die Bäume nicht gerade umsturzgefährdet auf die Allmend waren, gibt es keinen Grund.
Eine Umnutzung (vermutlich nennt der Vermieter das Wertsteigerung) könnt ihr euch entgegenstellen. Ihr habt das Objekt so gemietet, wie es war.
Fragt unbedingt beim Vermieter nach, was er vor hat und macht klar, dass ihr kein Einverständnis gegeben habt - lasst euch auf keine Diskussionen ein. Gibt es in Deutschland Anlaufstellen für Mieter? Wendet euch unbedingt dorthin.
Es ging keine Gefahr von den Bäumen/Büschen aus. Ich habe Mietrecht in meiner Rechtschutzversicherung mit drin, da will ich auch noch mal anrufen, aber mir war eine erste Einschätzung von anderen Personen wichtig.
Als Mieter seid Ihr keine Eigentümer und habt somit keine Rechte für irgendwas.
PUNKT
ABER: Als Mieter habt ihr die Besitzrechte an einer im Mietvertrag definierten Teilfläche.
Da die Wiese Mietgegenstand ist, darf er die Bäume nicht einfach so entfernen. Denn er hat die Besitzrechte per Mietvertrag übergeben. Dann seid Ihr aber auch verantwortlich für Pflege, Verkehrssicherheit und Schadensabwehr.
Wäre sie keine Mietgegenstand, dann ist es sein uneingeschränktes Eigentum und er kann manchen was er will, solange es geltenden Gesetzten nicht widerspricht.
Heckenentfernung vor dem 28.02. ist jetzt dann erst einmal völlig unproblematisch.
Beim Betreten ist es ähnlich, da es in der Mietsache mit eingeschlossen ist, bedarf es eurer Zustimmung.
Parkplatzerstellung bin ich unsicher, wenn z.B. Verpflichtungen aus dem Baurecht entstehen. Hier kann es sein, dass Ihr euch nicht wehren könnt und das entsprechende Teilstück, dann aus der Mietsache herausgenommen werden muss.
Der Vermieter musste jetzt noch handeln, wenn er in diesem Sommer tatsächlich am Grundstück was verändern will. Deshalb hat er die Gartenbaufirma womöglich schon vor Wochen beauftragt, dass die das auf jeden Fall vor dem März noch machen, denn dann darf er nicht mehr.
Er hat Euch nicht gefragt, weil er nicht erst noch lange Diskussionen mit Euch darüber führen wollte, was er an seinem Grundstück mit Eurer Zustimmung darf oder nicht.
Es sind seine Bäume und seine Thujen und letztlich ist es immer noch sein Grundstück, auch wenn es gerade an Euch vermietet ist.
Nun ist es geschehen und Ihr könnt dagegen nun nichts mehr machen. Aber natürlich könnt Ihr Euch mit ihm darüber auseinander setzen, ob sich die Veränderung des Grundstücks zu Euren Gunsten auf die Miethöhe auswirken wird oder nicht. Und natürlich auch über die Parkplätze, ob und zu welchen Bedingungen er solche bauen darf.
Lies mal meinen Text genau. Habe ich geschrieben, dass der Vermieter das alles darf? Nein, habe ich nicht. Ich habe geschrieben, dass er es gemacht hat und damit vollendete Tatsachen geschaffen hat. Nun kann man sich mit ihm darüber auseinandersetzen, was er weiter unternehmen muss oder z. B. über die Miethöhe, weil der vorige Zustand so schnell nicht wieder herstellbar ist.
Gleiches gilt, wenn nun plötzlich eine Firma mit Maschinen anrückt, um die Parkplätze zu machen. Wenn man zu der Zeit nicht da ist, wie will man das verhindern?
Letztlich nur, indem man vom Anwalt entsprechendes Schreiben hinschicken lässt. Vielleicht ist es aber auch gar nicht verkehrt, erst einmal mit dem Vermieter zu sprechen.
Notfalls muß man ne Anzeige wegen Hausfriedensbruch machen, wenns der VM jetzt nicht begreift und ihm damit eins vors Latz hauen. Auch könnten hier Schadensersatzansprüche im Raum stehen, z.b. weil die Bäume eben Schattenschutz waren und nun andere Sachen duch die volle Sonneneinstrahlung leiden. Was zwar zu beweisen währe, aber zumindest der Hausfriedensbruch ist Eindeutig.
Schadensersatz dann wohl eher in Form einer Mietminderung, denn das Grundstück hat nicht mehr den Nutzwert, wie vorher.
Ich habe mit einer Anwältin gesprochen und das ist so nicht richtig, was du sagst. Die Wiese samt Bäume (in dem Fall sogar Sichtschutz) hat er an uns vermietet, demnach darf er da nichts machen, ohne das mit uns abzustimmen. Und Parkplätze hinbauen darf er schon mal gar nicht, wenn wir nicht zustimmen. Er hat Hausfriedensbruch begangen, indem er einfach Leute dahin geschickt hat. Er darf ja auch nicht einfach Leute in unsere Wohnung schicken, weil er ne Wand streichen will. Gleiches Prinzip.
Aber das, was ich beschrieben habe, ist doch nur die Wiedergabe dessen, was sich Euer Vermieter gedacht hat und was er letztlich hat machen lassen. Nun ist es geschehen und die Zeit könnt Ihr nicht zurück drehen.
Hausfriedensbruch, na klar! Zeigt ihn deswegen an, bzw. die Firma, die ohne Euch zu fragen einfach das Grundstück betreten hat. Parkplätze einfach so bauen, darf er auch nicht. Ich habe nicht geschrieben, dass er das darf.
Was aber, wenn in der nächsten Woche eine Erdbaufirma kommt und die Fläche abschiebt, aufkiest und befestigt? Dann sind wieder vollendete Tatsachen geschaffen.
Euer Anwalt wird wissen, was zu tun ist und wenn der Vermieter das unbedingt machen will, wird er auch einen Anwalt beauftragen, der seine Interessen vertritt.
Vielleicht wird er sich auf den Paragraphen 573 (2) Satz 3 des BGB berufen und Euch kündigen. Fragt auch dazu schon mal Euren Anwalt.
Es geht mir nicht darum irgendwas über einen Anwalt oder gar ein Gericht klären zu lassen, ich wollte nur die rechtliche Situation kennen, bevor wir mit ihm ins Gespräch gehen. Nur weil er sich vielleicht irgendwas gedacht hat, berechtigt ihn das noch lange nicht, einfach zu handeln - was er als Vermieter auch wissen sollte.
Über die rechtliche Situation hat Dich Dein Anwalt nun bestimmt schon ausführlich informiert. Der weiß es am Besten, denn er kennt vielleicht auch Deinen Mietvertrag, den Du ihm vorgelesen oder vorgelegt hast,
Und: Vermutlich weiß er sogar, was er als Vermieter durfte und was nicht. Manche Grundstückseigentümer schaffen erst einmal vollendete Tatsachen, um in ihrer Sache voran zu kommen. Bäume und Sträucher vor dem 1.3.2025 zu entfernen, schützt ihn vor amtlichem Ärger bezüglich Naturschutz. Mit Dir wird er schon fertig, wird er sich gedacht haben. Die Überraschungsaktion war bestimmt von ihm genau so überlegt, um sich zuvor nicht mit Dir auseinandersetzen zu müssen.
Bezüglich der vielleicht geplanten Parkplätze habe ich Dich schon mal auf seine rechtliche Möglichkeit hingewiesen, falls er z. B. diese unbedingt für ein anderes Projekt braucht.
Mietgegenstand ?
Ist in Deinem Mietvertrag Baum Wiese und Busch expliziert aufgeführt und welchen Mietanteil genau zahlst Du dafür ?
Oder seid Ihr lediglich Wohnungsmieter ?
Dann darf der Vermieter mit seinem Grundstück machen was er will und was behördlich bewilligt wurde
Die Wiese ist explizit im Mietvertrag benannt, allerdings kein Mietanteil dafür. Bäume und Büsche nicht, aber da klar kommuniziert wurde, dass wir uns auch um die Gartenarbeit dort als alleinige Verantwortliche kümmern müssen (was wir auch immer getan haben), gehören auch diese dazu.
Die Anwältin sagte, dass das letztlich Ermessenssache eines Richters wäre, ob das dazu gehört oder nicht (so weit wollen wir es natürlich nicht treiben). Aber da wir uns auch darum kümmern mussten (und nur wir, der andere Mieter nicht), spricht das schon dafür, dass es zum Mietgegenstand gehört.
Der VM hat keinen Anspruch, aus dem Gelände einen Parkplatz zu machen.
Er müsste im ersten Schritt erstmal die Wiese aus dem Mietvertrag raus lösen, eine Vertragsänderung machen, das geht aber nur, wenn auch der Mieter zustimmt
Wenn die Fläche komplett mitgemietet ist laut Mietvertrag, darf der VM die Fläche nicht mal betreten, wenn er Bäume fällen will, darf er das nicht. Wenn er Bäume Fällen muss(alt, krank) dann muß er dafür einen Termin mit dem Mieter machen.
Er hat das Grundstück vermietet, er hat sein Nutzungsrecht für den Moment daran verloren.
Für das Grundstück gelten dieselben Regeln, wie für die Wohnungsmiete. Nur der Mieter kann an der Mietsache was ändern, muss aber ggf bei Auszug wieder zurückbauen, daher sollte er größere Änderungen mit dem VM absprechen und Bäume und Pflanzungen, die über 1,5 m hoch werden unterlassen, da gerade bei Bäumen anschließend die Gefahr besteht, das diese aufgrund des Baumschutzes nicht mehr entfernt werden dürfen und hier ein Schadensersatzanspruch seitens des VM entstehen könnte.