Darf Nachbar mir verbieten dort zu parken?
Hallo,
wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus dort stehen neben an Garagen und daneben noch ein freier Platz. Dieser Platz gehört niemanden, außer der Stadt wahrscheinlich. Dort ist aber nichts ausgeschildert von wegen Parkverbot oder Feuerwehrzufahrt.
Mein Nachbar, also der Hausverwalter schrieb mir einen langen Brief, indem stand das dort kein Parkplatz wäre und wenn dann auch nur für Besuch, da es angeblich eine Feuerwehrzufahrt sei und sich die Eigentümer geeinigt hätten dort nicht zu parken.
Wir haben den Zuständigen der Feuerwehr kontaktiert, dieser wüsste nichts davon dass es eine Feuerwehrzufahrt ist.
Ich parke also weiterhin dort, da meistens hier in der Straße leider nichts anderes frei ist.
Dem Nachbarn geht es wohl hauptsächlich darum, dass er für seinen Parkplatz Geld bezahlt und wir halt nicht...
Wäre in unserer Straße etwas frei würde ich selbstverständlich mir einen Parkplatz mieten, dies ist aber leider nicht der Fall!
Ich fühle mich leicht bedroht, da in dem Brief angedeutet wurde mich abschleppen zu lassen bzw. die Feuerwehr mir das in Rechnung stellen würde im Falle eines Notfalls.
totaler Quatsch oder hat er was in der Hand?
11 Antworten
Lass Dir die Teilungserklärung und die relevanten Protokolle der Eigentümerversammlung von ihm zeigen. Der Platz ist entweder ein Sondernutzungsrecht oder in der gemeinsamen Nutzung. Dort sind i.d.R. auch die Feuerwehrzufahrten eingezeichnet.
Wenn er Dir die Unterlagen verweigert, kannst Du die Teilungserklärung beim Amtsgericht anfordern und die Protokolle beim Verwalter. Bist Du Mieter? Dann schalte Deinen Vermieter ein. Der gibt Dir diese Unterlagen.
Wenn er Dich abschleppen lässt, musst Du die Kosten bei ihm wieder einklagen. Leider kann er das machen, da es vermutlich Privatgrund ist. Und die Abschleppunternehmen lassen sich auf nichts ein.
Sollte er die Nutzung dieses Parkplatzes nicht nachweisen können, stellt die Drohung mit dem Abschlepper eine versuchte Nötigung dar, die Du bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anzeigen kannst. Wird vermutlich eingestellt, aber Du kannst ihm diese Möglichkeit ja mal zuwinken.
Die Teilungserklärung und die relevanten Protokolle der Eigentümerversammlung gehen ihn überhaupt nichts an.
Und die kann er als "Unberechtigter" auch nicht anfordern.
Selbst sein Vermieter wird ihm die wahrscheinlich nicht zeigen.
Der Vermieter kann ihm aber zumindest sagen, wem der Platz gehört und ob man sich wirklich "so" entschieden hat, wenn er zum Grundstück gehört.
Gruß Michael
Leider hast du trotz deines langen Textes die wichtigste Sache nicht geklärt.
Entweder der Platz gehört tatsächlich der Stadt, dann ist er öffentlich und jeder kann ihn nutzen solange er nicht gegen Verkehrsregeln verstößt, oder er gehört der Eigentümergemeinschaft. Dann darf diese bestimmen wie er zu nutzen ist.
Du hast jetzt beides bejaht - zumindest indirekt- somit ist keine sinnvolle Antwort möglich.
Ich habe mit den anderen Wohnungseigentümern gesprochen, komischerweise haben die nichts dagegen...
nochmal:
wenn der Platz NICHT der Eigentümergemeinschaft gehört, können die beschliesen, dass der Himmel künftig grün ist. Interessiert niemanden.
NUR der Eigentümer des Grundstücks kann das Parken erlauben
warum so gereizt ?
Ja dann gehört der Platz eben der Stadt, genau wie die ganze Straße auf der auch jeder parkt... brauchen die alle die Erlaubnis der Stadt oder was ??
Dieser Platz gehört niemanden, außer der Stadt wahrscheinlich.
Woher weißt du das?
"Irgendwem" gehört der Platz ganz sicher und du brauchst dessen Genehmigung, um dort zu parken.
Wie könnte sich die Eigentümergemeinschft darüber einigen, wenn der Platz nicht zum Grundstück und somit nicht ihr gehört? Das würde sie doch überhaupt nichts angehen.
Gehört der Platz zum Grundstück, dann darf sie das Parken dort verbieten.
Gehört er nicht zum Grundstück, so gehört er jemand anderem, vielleicht auch der Stadt.
Dann darfst du aber dennoch ohne dessen Genehmigung dort nicht einfach parken.
Viele Grüße
Michael
Wo kein Kläger, kein Richter oder ?
die Frage lautet, darf der Nachbar das verbieten ? Würde mir jetzt selber beantworten: Nö darf ER nicht, aber der wahre Eigentümer schon. Mehr will ich nicht wissen. Trotzdem Danke.
Wie, mehr willst du nicht wissen? Wie sinnfrei ist das denn?
Dein Nachbar ist der Hausverwalter, nicht einfach nur ein normaler Nachbar.
Wenn der Platz zum Grundstück gehört, dann darf er dir in seiner Eigenschaft als Hausverwalter im Auftrag der Eigentümer das Parken dort verbieten.
Gruß Michael
Wenn der Platz auf öffentlichem Gelände liegt, kannst Du dort parken.
Liegt der Platz auf dem Grundstück der Hausgemeinschaft und diese hat sich geeinigt, dass dort nicht geparkt wird, wird dort nicht geparkt.
Hi,
auf Privatgelände kann der Eigentümer selbstverständlich das Parken verbieten - auf öffentlichen Gelände nicht.
LG
Die Eigentümer des Hauses! Sorry hätte mich besser ausdrücken sollen. Der Parkplatz gehört niemanden aus diesem Haus !!!